Genügend Unterschriften: Nächster Schritt zur Rettung des Freizeithauses
Streiten gemeinsam für den Erhalt des Freizeithauses: Lars Neuber, Ralf Dessel und Achim Biesenbach (von links). Foto: Stadt Buxtehude
Hinter den Kulissen arbeitet Buxtehude an einem Rettungskonzept für das Freizeithaus. Und nun gab es ein deutliches Zeichen an die Verwaltung und Politik.
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Buxtehude. Der Stadtjugendring (SJR) Buxtehude hat der Stadtverwaltung eine Unterschriftensammlung eines Einwohnerantrags zum Erhalt des Freizeithauses übergeben. In den vergangenen Wochen hatte der SJR dafür geworben, das Angebot des Freizeithauses nicht einzuschränken und das Haus am Geschwister-Scholl-Platz als Anlaufstelle für die Buxtehuder Jugend zu erhalten.
Legendäre Konzertreihen sterben aus
Die Aktion richtete sich gegen die Einschränkung der Nutzung: Nach Anwohnerbeschwerden und Klageandrohungen hatte die Stadtverwaltung Mitte Juli die Zeiten des Freizeithauses bis 21.45 Uhr beschränkt. Mit der Folge, dass Konzertveranstaltungen in der bisherigen Form nicht mehr stattfinden können.
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Inzwischen hatte sich der zuständige Jugendhilfeausschuss des Buxtehuder Stadtrates mit dem Thema befasst und ein Lärmschutzgutachten beauftragt. Dieses soll klären, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Betrieb des Freizeithauses und der Schutz der Anwohnenden in Einklang zu bringen sind. Ergebnisse werden in diesen Tagen erwartet.
Ralf Dessel verspricht schnelle Ergebnisse
Achim Biesenbach, SJR-Vorsitzender, wertet die Aktion als Gewinn: „Wir haben das nicht als Gegenbewegung gegen Rat und Verwaltung verstanden. Wir haben mit der Aktion Jugendarbeit in Buxtehude sichtbarer gemacht und vermutlich auch dafür gesorgt, dass sich schnell mit dem Thema befasst wird.“
Die Verwaltungsleitung bewertet den Einwohnerantrag als durchweg positiv: „Es ist ein tolles Signal für unsere Jugendarbeit. Es bestärkt uns, in dieser Sache schnell zu Ergebnissen zu kommen“, so der Erste Stadtrat Ralf Dessel.
Anwohnerbeschwerde
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Die für einen Einwohnerantrag nötigen 1500 Stimmen hatten die Aktiven schnell zusammen. Dieser ermöglicht, dass mindestens 14 Jahre alte Menschen, die seit mindestens drei Monaten in einer Kommune wohnen, ein Thema im Rat der Gemeinde oder des Landkreises zur Beratung einbringen.
Biesenbach und Lars Neuber übergaben zwei Aktenordner mit knapp 2900 Unterschriften. Verwaltung und Stadtrat entscheiden nun über die Zulässigkeit des Antrags. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eingang muss darüber beraten und entschieden werden.
Inhaltlich ist der Anwohnerantrag überholt
In diesem konkreten Fall haben sich die Politik fraktionsübergreifend und die Verwaltung der Sache bereits angenommen. Im Haushalt für das nächste Jahr sind etwa 800.000 Euro eingeplant. Damit sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Freizeithaus wieder länger nutzen zu können.
Die Gefährdung für ein Fortbestehen des Freizeithauses ist real. In der aktuell geltenden Baugenehmigung von 1984 für den Jugendtreffpunkt mit Live-Musik ist ein Schallschutz-Gutachten vorgesehen, das nie gemacht worden ist.
Vorgesehen ist auch eine Lüftungsanlage. Die gibt es zwar, sie funktioniert aber schon seit vielen Jahren nicht mehr. Durch die Anwohnerbeschwerde besteht aufgrund der Fehler tatsächlich die Gefahr, dass ein Gericht eine komplette Schließung des Hauses anordnet, sollte es weitere Verstöße geben.
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