TErklärung unter Tränen: Landgericht Stade spricht Richterin frei
Eine Kammer des Landgerichts Stade korrigiert die andere - der Bundesgerichtshof hatte die Revision angeordnet. Foto: dpa
Von einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu einem Freispruch: Diese Wendung hat das juristische Verfahren gegen eine Rotenburger Richterin genommen.
Stade. Die ehemalige Betreuungsrichterin des Rotenburger Amtsgerichts war im März 2023 noch vor einer Kammer des Landgerichts Stade verurteilt worden, weil sie 2016 und 2017 in 15 Fällen einer geschlossenen Unterbringung von Menschen zugestimmt habe. Ohne sie – wie es vorgeschrieben gewesen wäre – vorher persönlich angehört zu haben.
Nun ist sie freigesprochen worden, weil eine andere Kammer des Landgerichts Stade keine vorsätzliche Rechtsbeugung sah. Und weil in keinem der Fälle jemand zu Unrecht durch die Betreuungsrichterin untergebracht worden sei. Das hatten nachträgliche Untersuchungen ergeben. Die heute 57-Jährige kannte alle Menschen, für die sie die Unterbringung anordnete, aus früheren Begegnungen.
Rotenburger Richterin spricht Zeugen an
Trotzdem war es verfahrensrechtlich ein gravierender Fehler der Frau, den Menschen vor zehn Jahren die ihnen zustehende Anhörung vorzuenthalten. Immerhin waren freiheitsentziehende Maßnahmen die Folge. Und die Angeklagte erkannte diesen Fehler vor Gericht auch in einer von ihr selbst verlesenen Erklärung unter Schluchzen an. Sie hatte im Gerichtssaal zwei Anwälte neben sich, ergriff aber auch immer wieder selbst das Wort und stellte auch den Zeugen Fragen.
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Während der Verhandlungen im neu aufgerollten Verfahren stellte sich heraus, dass sie 2016 und 2017 persönlich, aber auch dienstlich überlastet war. Zum einen musste sie sich in der Zeit um ihre kleine Tochter und ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern. Zum anderen war das Amtsgericht Rotenburg in der Zeit schlecht besetzt und mit einem hohen Arbeitsaufkommen konfrontiert, gerade in der Betreuungsabteilung. „Ein Privatleben hatte ich zu der Zeit nicht“, so die Angeklagte, und überzeugte damit offenbar das Gericht, dass sie nicht etwa aus Bequemlichkeit die Anhörungen unterlassen habe.
Kein Gehör für Kollegen und den Missstand in Rotenburg
Eine Zeugin vor Gericht, die auch 2018 den Missstand dem Landgericht Verden mitgeteilt hatte, warf der Angeklagten vor, ihre Vollzeitstelle nicht ausgefüllt zu haben. Die Ausnahme, Anhörungen nachzuholen, mit Verweis auf „Gefahr im Verzug“, sei zur Regel gemacht worden. „Das Amtsgericht saß auf einem Pulverfass, das haben alle gewusst“, sagte sie im Stader Gerichtssaal mit brüchiger Stimme. Mit der Angeklagten unter vier Augen hat sie damals anscheinend nicht sprechen wollen, beim damaligen Amtsgerichtsdirektor und anderen Berufskollegen habe sie wiederum kein Gehör gefunden.
Eine andere Zeugin von damals sagte vor dem Landgericht, die Angeklagte sei im fraglichen Zeitraum, wie andere auch, häufig überfordert gewesen, es habe bei der Richterin aber „kein riesengroßes Chaos“ geherrscht. In familiären Notsituationen sei sie allerdings „mit wehenden Haaren“ zu ihrem Kind geeilt, so die damalige Kollegin. „Sie stand in dieser Zeit unter Strom, das war nicht immer so gewesen.“
Gutachter stellt ausgeprägtes Pflichtbewusstsein fest
Nachfolger der Angeklagten im Betreuungsgericht hatten Überlastungen angezeigt, was einerseits zeigt, dass die Arbeit im Betreuungsgericht offenbar wirklich belastend war und überfordern konnte, andererseits aber auch, dass die Angeklagte ihre Überlastung wohl ebenfalls hätte anzeigen sollen. Stattdessen versuchte sie wohl, die Dinge irgendwie im Griff zu behalten. Ein psychiatrischer Gutachter, der das aktuelle Verfahren begleitete, attestierte ihr eine „Anpassungsstörung“, was sich vor Gericht entlastend auswirkte. 2023 wiederum hatte es ein psychiatrisches Gutachten gegeben, auf das die damalige Verteidigung gepocht hatte, das der Richterin ausgeprägtes Pflichtbewusstsein bescheinigte. „Ich neige nicht zur Hysterie“, sagte sie jetzt im Gericht.
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Am Ende votierten nicht nur die Verteidiger, sondern auch die Oberstaatsanwältin für einen Freispruch, dem der Richter dann auch folgte. Übrigens: Auch 2023 hatte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert, weil sie keinen Vorsatz bei den unterlassenen Anhörungen hatte erkennen können, ehe das Gericht dann zur Überraschung der Angeklagten und ihrer Anwälte auf eine Haftstrafe entschied.
Wie sieht die berufliche Zukunft aus?
Bleibt jetzt die Frage nach der beruflichen Zukunft der 57-Jährigen. Während des Prozesses hatte sie gesagt, dass sie nicht mehr ins Richteramt zurückkehren werde und das auch nicht wolle, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Die Möglichkeit dazu hätte sie aber nun durch den Freispruch. 2018 war sie nach Aufkommen der Vorwürfe gegen sie am Amtsgericht ins Zivilgericht versetzt worden, arbeitete dort bis 2023 weiter. In Haft kam sie angesichts des Revisionsverfahrens nach ihrer Verurteilung nicht.
Nun, nach Ende des Strafverfahrens, könnte ein Disziplinarverfahren aufkommen. Dass dies möglich wäre, bestätigte Felix Deutscher, einer der Anwälte der Angeklagten, gegenüber der Mediengruppe Kreiszeitung. Der Rechtsanwalt erklärte allerdings auch, dass seine Mandantin aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig und im Ruhestand sei und aller Voraussicht nach bleibe. Die Belastung des Strafverfahrens sei für ihre Gesundheit nicht förderlich gewesen. Bei der Urteilsverkündung habe dann aber große Erleichterung bei ihr und auch ihren beiden Anwälten geherrscht.
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