FRS-Elbfähre klagt gegen A20-Bau im Kreis Stade: Richter wollen Urteil verkünden
Die Sonne scheint über dem Ende der Autobahn A20 (Aufnahme mit Drohne). Foto: Frank Molter/dpa
Ein Fährunternehmen hat gegen die Planungen für das Kreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 im Kreis Stade geklagt. Jetzt will das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung verkünden.
Stade. Im Streit um das geplantes Autobahnkreuz im Landkreis Stade will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (9 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Das Autobahnkreuz Kehdingen soll im Zuge des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 südlich eines neu zu bauenden Elbtunnels entstehen. Es soll die Küstenautobahn A20 mit der A26 verbinden.
Die Karte zeigt den Streckenverlauf der A20 im Landkreis Stade, vom Kehdinger Kreuz bis nach Behrste. Foto: Autobahn GmbH
FRS-Elbfähre bangt um Existenz
Verhandelt wurde die Klage eines Fährunternehmens gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Fährbetrieb sieht sich durch das geplante Autobahnkreuz in seiner Existenz bedroht.
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In einer mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatten die Bundesrichter allerdings angedeutet, dass die Klage unzulässig sein könnte. Der Fährbetrieb sei von dem Bau des Autobahnkreuzes weit weniger betroffen als von dem Elbtunnel. Die Entscheidung, dass die Elbe für die A20 untertunnelt werde, sei bereits vor zehn Jahren getroffen worden.
Wo soll die A20 verlaufen und wo endet sie aktuell?
Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Von den geplanten 112 Kilometern A20 auf schleswig-holsteinischem Boden sind erst 39 Kilometer gebaut.

Die Autobahnen im Norden im Überblick. Foto: DEGES
Der Bund plant, die Autobahn bis nach Niedersachsen zu verlängern. So sollen die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammenrücken und die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen verbessert werden. Dafür ist neben dem neuen Elbtunnel auch ein neuer Wesertunnel geplant. (dpa)
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