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Mordprozess

TFotos vom Tatort – Prozesszuschauer in Stade können nicht hinsehen

In Handschellen und begleitet von mehreren Justizbeamten wird der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt.

In Handschellen und begleitet von mehreren Justizbeamten wird der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Foto: Hilken

In Gyhum musste eine 30 Jahre alte Frau sterben. Im Landgericht Stade verdeutlichen die Bilder aus dem Doppelhaus das Ausmaß der Grausamkeiten. Der Angeklagte bleibt ohne Regung.

Von Monika Hahn Mittwoch, 18.03.2026, 15:25 Uhr

Stade. Der Mordprozess im Stader Landgericht gegen einen 34 Jahre alten Angeklagten aus Gyhum ist mit grausamen Details in der Bilddokumentation fortgesetzt worden. Wie der Vorsitzende Richter zunächst bemerkte, habe ihn die Nebenklage gebeten, die Bilddokumentation unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Prozessbeteiligten zu zeigen. Nach kurzer Abwägung signalisierte er, diesem Wunsch nicht nachzukommen, um „revisionsrechtlich“ sicher zu sein.

Nach kurzer Rücksprache mit den Nebenklägerinnen entschied sich die Anwältin der Nebenklage dann gegen den entsprechenden offiziellen Antrag. „Das würde den Verlauf des Verfahrens ja nur unnötig verlängern“, sagt sie.

Die Oberstaatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor, seine 30 Jahre Lebensgefährtin im September 2025 vergewaltigt und ermordet zu haben. Zudem soll er ein fremdes Gebäude in Brand gesetzt haben.

Fotos im Gerichtssaal zeigen grausames Ausmaß der Tat

Im Zeugenstand nimmt eine Polizeikommissarin aus Zeven Platz. Gemeinsam mit ihrem Kollegen war sie zuerst zum Brandort gerufen und dann nach Abschluss der Dokumentation dort zum mutmaßlichen Tatort abberufen worden. Die Zeugin schildert, dass sie und ihr Kollege die Ersten im verschlossenen Haus gewesen seien und dass sie ihrem Kollegen ihr Handy gegeben habe, um die Auffindesituation der Frau zu dokumentieren, bevor sie den Notarzt in das Zimmer ließ.

Im Rahmen ihrer Aussage werden die später angefertigten Brand- und Tatortfotos gezeigt, das jenige von der Auffindesituation ist jedoch nicht dabei. Der Vorsitzende Richter beauftragt die Beamtin, dieses Foto zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen.

Die Bilddokumentation wird auf einem Monitor gezeigt, der sich hinter der Angeklagtenbank befand. Nur gelegentlich dreht sich der Angeklagte zu den Bildern um. Einige der Zuschauer sehen insbesondere bei den Aufnahmen vom Tatort und der Getöteten weg.

Einsatzkräfte sichern Spuren am Tatort.

Einsatzkräfte sichern Spuren am Tatort. Foto: Sina Schuldt/dpa

Cousin schildert Telefonat und Weg zur Polizei in Zeven

Ein weiterer Polizist schildert als nächster Zeuge, wie er am Morgen des 24. September den Beschuldigten zur Vernehmung übernahm, dem Erkennungsdienst zuführte, später am Nachmittag zunächst dem Strafrichter vorführte und den Beschuldigten dann in die JVA Bremervörde verbrachte.

Der letzte Zeuge am ersten Verhandlungstag ist der Cousin des Angeklagten, der mit ihm gemeinsam in der Tatnacht beim Polizeikommissariat in Zeven vorstellig wurde. „Gegen Ende meiner Nachtschicht rief er mich um circa halb drei an und sagte: ,Ich habe Scheiße gebaut‘.“ Er habe seinen Cousin dann gefragt, was vorgefallen sei und konnte dessen Worte nur langsam Glauben schenken. „Ich habe ihm gesagt, er muss die Polizei rufen, aber das wollte er nicht.“

Scherben liegen rund ums Haus.

Scherben liegen rund ums Haus. Foto: Sina Schuldt/dpa

Während der Zeuge seine Nachtschicht beendete und sich in seinem privaten Pkw auf den Weg nach Gyhum machte, war er die ganze Zeit mit seinem Cousin am Telefon verbunden. Die beiden sprachen laut der Aussage des Zeugen nicht über die Details. „Ich habe nicht genau nachgefragt. Ich wollte mir das nicht aufladen“, so der Zeuge. Sein Cousin habe aber einen Streit erwähnt und dass ein Messer im Spiel gewesen sei.

Als der Zeuge in Gyhum ankam, kam der Angeklagte aus einem Maisfeld heraus auf sein Auto zugelaufen. „Ich habe ihn erst einmal abgetastet, zu meiner eigenen Sicherheit“, schildert der Zeuge die Ausnahmesituation. An der Verfasstheit seines Cousins sei nichts besonders auffällig gewesen.

Fragen zur Beziehung und zur Trennung vor der Tatnacht

Eingehend wird der Zeuge befragt, welchen Eindruck er von der Beziehung seines Cousins gehabt habe und was er über die kurz zuvor erfolgte Trennung wisse.

Ein halbes Jahr nach den Geschehnissen kann sich der Zeuge nur noch an wenig erinnern, legt sich nicht fest. Der Richter hilft nach und nennt Stichworte aus den Vernehmungsprotokollen. Die Cousins unternahmen gelegentlich gemeinsame Aktivitäten und telefonierten regelmäßig. Der Angeklagte schien dem älteren Cousin zu vertrauen. „Bis zu dem Tag war er ein feiner Kerl. Hilfsbereit und immer da“, beschreibt der Cousin den Angeklagten.

Richter drängt auf konkrete Formulierungen

In den gemeinsamen Gesprächen sei es meist jedoch um den Job gegangen, selten habe der Angeklagte Einblick in seine Gefühlswelt gegeben. Auch was genau der Cousin über die Trennungsgründe wisse und ob er über die Nachricht der Trennung überrascht gewesen sei, beantwortete der Zeuge sehr knapp. Der Richter konfrontiert ihn: „Sie wirken ausweichend. Antworten Sie bitte konkret.“

„Mir gegenüber hat er nie geäußert, ob und warum er sich über seine Lebensgefährtin ärgert. Ich meine mich zu erinnern, dass er mal erwähnte, sie wünsche sich mehr gemeinsame Unternehmungen“, schildert der Zeuge abschließend.

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