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Landgericht Stade

TFrau bis zur Ohnmacht geprügelt: Zeugenaussagen werfen Fragen auf

Im Landgericht Stade fand der zweite Verhandlungstag für einen Cuxhavener statt. Diesem wird räuberische Erpressung und Körperverletzung vorgeworfen.

Im Landgericht Stade fand der zweite Verhandlungstag für einen Cuxhavener statt. Diesem wird räuberische Erpressung und Körperverletzung vorgeworfen. Foto: Brettschneider

Ein 35-Jähriger muss sich wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor dem Landgericht Stade verantworten. Zeugen schildern ihre Sicht auf den Tag der Tat.

Von Bengta Brettschneider Montag, 17.03.2025, 15:00 Uhr

Stade. Mit über einer Stunde Verspätung begann der zweite Verhandlungstag am Landgericht Stade, bei dem einem 35-jährigen Cuxhavener räuberische Erpressung und Körperverletzung vorgeworfen wird. Grund der Verzögerung war die lange Anreise eines Zeugen.

Der Angeklagte soll eine Frau mehrfach bedroht und bei einem späteren Zusammentreffen bis zur Ohnmacht geschlagen haben, wie wir bereits im Februar berichteten. Laut der ersten Zeugin, einer Kommissarin aus Cuxhaven, sei eine junge Frau im Mai 2023 aufgelöst zur Wache gekommen und habe berichtet, dass ihre Schwester schwer verletzt im Krankenhaus liege. Die Frau war der Kommissarin bekannt, da es wenige Wochen zuvor einen Wohnungsbrand gegeben hatte. Die unten im Haus lebenden Nachbarn der Familie, zu der der Angeklagte gehört, haben nach dem Brand wissen wollen, wo 70.000 Euro seien, die sich in der Wohnung befunden hätten. Dies führte zu wochenlangen Bedrohungen gegen die Geschädigte und ihre Familie.

Wochenlange Bedrohungen

Die Schwester der Geschädigten berichtete auch, dass ihre Schwester im Vorfeld ein Handy von den Nachbarn gekauft habe und vermutete, dass der Nachbar auf das Gerät zugreifen und Daten löschen könne. Im Krankenhaus habe die Geschädigte von Todesangst berichtet. Dabei musste ihre Schwester für sie übersetzen, da sie nicht Deutsch spricht. Der Angeklagte habe sie geschlagen, auch mit einem Stuhl. Ein Anruf in der Notrufzentrale wurde laut der Kommissarin registriert, jedoch war das Handy später ausgeschaltet. Im Nachgang hätte man dann aufgrund der Nummer konstruieren können, dass der Anruf von dem vermeintlichen Opfer gekommen sein muss, erläuterte sie weiter.

Gewaltschutzakte der Geschädigten liegt vor

Von wem die Gewalt ausgegangen war, blieb jedoch ungeklärt. Spielte die Familie der Geschädigten eine Rolle? Die Gewaltschutzakte der Geschädigten zeigt Vorfälle häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann. Bekannt war auch, dass sie sich von ihrem Ehemann trennen wollte.

Der Bruder der Geschädigten, als zweiter Zeuge, verneinte Kenntnisse über die 70.000 Euro und die häusliche Gewalt. Da dieser nur wenig Deutsch sprach, wurde ihm ein Dolmetscher zur Seite gestellt. Seine Schwester habe nie mit ihm über so etwas gesprochen. Dass sie angeblich einen neuen Freund gehabt haben soll, während sie zwischenzeitlich von ihrem Mann getrennt war, habe er nie mit eigenen Augen gesehen.

Der Ex-Ehemann der Geschädigten bestätigte als dritter Zeuge erst nach mehrmaligen Nachfragen die häusliche Gewalt, betonte jedoch, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ob er mit der Entführung der Kinder nach Syrien gedroht habe, blieb jedoch ungeklärt.

Ende März sollen nun während des dritten Verhandlungstages am Schwurgericht die Familienmitglieder des Angeklagten und neue Chatverläufe in die Verhandlung einbezogen werden.

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