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Frist für Steuererklärung läuft jetzt ab – Was hilft

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endet offiziell am 31. August 2024.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endet offiziell am 31. August 2024. Foto: Martin Schutt/dpa

25 Euro pro Monat: So viel Verspätungszuschlag können Finanzämter für zu spät eingereichte Steuererklärungen verlangen. Die Schonfrist endet in einem Monat. Die Tipps der Redaktion.

Von Christoph Jänsch Samstag, 03.08.2024, 06:15 Uhr

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Landkreis. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte das Projekt allmählich angehen. Denn ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 offiziell am 31. August 2024. Da das Datum allerdings auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch bis zum 2. September 2024 Schonfrist. Doch wer ist überhaupt alles zur Abgabe verpflichtet?

Die wichtigsten Anwendungsfälle aus der Praxis

„Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Ruheständler sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschritten haben.

Aber auch Arbeitnehmer können zur Abgabe verpflichtet sein. Etwa dann, wenn sie Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Aber auch Eheleute und Lebenspartner, die sich für die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor entschieden haben, sind dazu verpflichtet.

Wer neben seinem Gehalt weitere Einkünfte - zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung - von mehr als 410 Euro erzielt hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt bei Erhalt von Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.

Zur Abgabe verpflichtet sind zudem Beschäftigte, die Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben, welcher nicht pauschal versteuert wurde. Auf Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben und für deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewandt hat, trifft das ebenfalls zu. Auch wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr mitgenommen hat, muss aktiv werden.

Das passiert bei Versäumnis

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auf die mindestens einer dieser Punkte zutrifft, sollten ihre Steuererklärung also rechtzeitig abgeben. Bei einer Verspätung müssen sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt ihnen einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat auferlegt.

Gut zu wissen: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sondern freiwillig eine Erklärung einreichen möchte, dem bleibt deutlich länger dafür Zeit. Die Frist zur Abgabe endet dann laut dem Bund der Steuerzahler vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Erklärungsjahres - bis Ende 2024 können also noch Erklärungen von 2020 und den Folgejahren abgegeben werden.

Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie

Wer seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen möchte, muss sich mit Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben gut auskennen - und sein Wissen Jahr für Jahr auffrischen. Ansonsten kann es sein, dass einem wichtige Gesetzesänderungen entgehen und die Steuererstattung niedriger ausfällt als sie sein könnte.

Unterstützung können kostenpflichtige Steuerprogramme bieten. Mit ihrer Hilfe geht die Erklärung einfacher und schneller von der Hand - im Idealfall auch für Laien. Die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2024) hat 31 solcher Softwares von elf unterschiedlichen Anbietern getestet - und zwar sowohl download- und browserbasierte Programme als auch Smartphone-Apps.

Sieger in jedem der drei Softwareformate: „Wiso Steuer“ von Anbieter Buhl Data Service für standardmäßig 45,99 Euro. Im Download- und Browser-Format schneidet die Software mit der Note „sehr gut“ ab (1,3 bzw. 1,4), als Mobile App verpasst sie die Topnote mit 1,6 nur knapp. Mit 19,99 Euro deutlich günstiger, aber ähnlich gut (1,4), ist als Download-Programm auch „Tax“ vom selben Anbieter. Bei den Browser-Programmen landet „Smartsteuer“ für 39,99 Euro auf Platz 2 (2,2), bei den Mobile Apps ist „Wiso“-Verfolger Steuerbot mit der Gesamtnote 3,4 zum Preis von 39,95 Euro deutlich abgeschlagen.

Im Fokus: die Steuerberechnung

Für den Test mussten alle Programme drei Steuerfälle lösen - zwei einfach gelagerte und einen komplexeren. Kamen sie zu denselben Ergebnissen wie die Steuerexperten, gab es volle Punktzahl. Bewertet wurden darüber hinaus auch die Kriterien Benutzerführung, verständliche Sprache, Datenschutz sowie Serviceleistungen der Software bei allgemeinen Fragestellungen zur Steuererklärung oder zum Programm selbst.

Was Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen sollten: Nicht jede Software beherrscht jede Einkunftsart. Wer zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen, Rente oder selbstständiger Tätigkeit bezieht, sollte bei der Wahl des Steuerprogramms genau hinschauen, rät „Finanztest“. Mitunter lasse sich das bei den Softwares vorab unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) nachlesen, in den meisten Fällen erfahre man es hingegen erst, wenn man bereits Daten eingegeben oder sich ein Profil angelegt hat.

Die Kosten für die Steuersoftware können Nutzerinnen und Nutzer übrigens bis zu einem Betrag von 100 Euro steuerlich geltend machen. Dafür tragen Angestellte den Aufwand bei den Werbungskosten in der Anlage N ein.

Steuererklärung erstellen lassen: Diese Anlaufstellen helfen

Keine Ahnung, keine Zeit, keine Lust: Manchen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bereitet das Erstellen der Steuererklärung Jahr für Jahr Stress. Wer verpflichtet ist, für 2023 eine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum 2. September 2024 erledigt haben. Mehr Zeit - und weniger Kopfzerbrechen - haben Steuerzahler, deren Erklärung ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater erledigt. Nämlich bis 2. Juni 2025. Nur: Wer sollte wo Rat suchen? Und wie viel kostet der Service? Das hat die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer jüngsten Ausgabe (4/2024) untersucht.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen etwa Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose, Unterhaltsempfänger und Studenten betreuen - mit einigen Einschränkungen. Wer insgesamt Einkünfte von mehr als 18 000 Euro aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, darf nicht vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden.

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze entsprechend. Wer nebenher als Übungsleiter tätig ist, darf damit nicht mehr als 3000 Euro verdienen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist beim Gang zum Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls tabu.

Ein Steuerberater kennt diese Einschränkungen nicht. Er darf alle genannten Personen bei der Steuererklärung unterstützen. Zusätzlich sind auch Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte willkommen.

Kosten richten sich nach Höhe der Einkünfte

Wer die Dienste der Profis in Anspruch nimmt, kann von Steuerspartipps profitieren, die viele Laien noch nicht einmal kennen. Dafür ist der Service aber auch nicht kostenfrei. Für die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein muss man Mitglied werden. Der „Finanztest“-Vergleich zeigt: Bei den großen Vereinen wird dafür eine geringe Aufnahmegebühr von bis zu 20 Euro fällig. Zudem kostet der Jahresbeitrag zwischen 31 und 514 Euro - je nach Einkommen. Es gitl: je höher die Einkünfte, desto teurer der Beitrag.

Gut zu wissen: Manche Vereine bieten Vergünstigungen etwa für bestimmte Gewerkschafts- oder Unternehmensmitglieder. Auch Kinder von Mitgliedern werden mitunter günstiger beraten. Nachfragen lohnt sich.

Beim Steuerberater kostet die Beratung laut „Finanztest“ in der Regel etwas mehr als beim Lohnsteuerhilfeverein. Noch dazu seien die Kosten nicht so leicht nachvollziehbar wie die Jahresbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins, weil sie in einer umfangreichen Steuerberatervergütungsverordnung geregelt sind.

Der Rechnungsbetrag richtet sich am Ende maßgeblich nach der Höhe der Einkünfte und der Komplexität des Einzelfalls. Steuerberater können mit ihren Mandanten das Über- oder Unterschreiten der Honoraranordnung verabreden. Auch hier lohnt es sich, nachzufragen.

Aufwand wirkt steuermindernd

In der Steuererklärung des Folgejahres können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Aufwendungen für die Beratung ganz oder teilweise geltend machen. Sie gehören als Werbungskosten in die Anlage N.

Bei der Hilfe eines Steuerberaters lassen sich nur die beruflich bedingten Kosten absetzen, die auf der Rechnung in der Regel von den privat veranlassten getrennt aufgeführt werden. Wer sich Rat beim Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuersoftware holt, kann Beträge bis zu 100 Euro komplett absetzen. Bei Beträgen über 200 Euro kann pauschal die Hälfte der Ausgaben angesetzt werden.

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