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TFührerscheintausch im Kreis Stade: Tausende verpassen Frist

Bis zum 19. Januar 2025 haben Autofahrer ab dem Jahrgang 1971 Zeit, ihren Führerschein gegen das neue Format auszuwechseln.

Bis zum 19. Januar 2025 haben Autofahrer ab dem Jahrgang 1971 Zeit, ihren Führerschein gegen das neue Format auszuwechseln. Foto: Ole Spata/dpa

Bis heute müssen Autofahrer ab dem Jahrgang 1971 ihren Papier-Führerschein getauscht haben. Im Landkreis Stade haben viele die Frist versäumt. Was nun?

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Von Anke Settekorn
Sonntag, 19.01.2025, 18:45 Uhr

Landkreis. Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben.

Tausende müssen noch ihre Führerscheine umtauschen

Betroffen sind einige Tausend Landkreisbewohner. „Circa 14.000 Personen (Geburtsjahrgänge 1953-1970) müssen noch tauschen. Das sind zum Großteil Personen, deren Umtauschfristen in 2022 und 2023 bereits abliefen, beziehungsweise deren Fristablauf am 19.1.2025 eintreten wird“, teilt der Sprecher des Landkreises Stade, Daniel Beneke, dem TAGEBLATT auf Nachfrage mit. Weiterhin fehlten noch etwa 6700 Personen, die bis zum 19. Januar 2026 tauschen müssen.

Wie lange sind die Wartezeiten bei der Führerscheinstelle?

Im Kreis Stade kann man den Umtausch bei der Führerscheinstelle erledigen. Doch wer noch keinen Termin reserviert hat, muss sich gedulden. Bei dem Versuch, über das Online-Portal der Führerscheinstelle einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren, wurde der 12. Juni 2025 als der nächstmögliche Termin angezeigt (Stand 16. Januar).

„Seit Jahren hat der Landkreis Stade auf das Thema Führerscheinumtausch hingewiesen und zeitweise sogar in einem Gebäude an der Großen Schmiedestraße eigene Umtauschschalter unterhalten“, betont der Kreissprecher. „Alle Betroffenen hatten die Möglichkeit, sich rechtzeitig um einen Termin für einen Führerscheinumtausch zu bemühen.“

Was passiert, wenn man die Frist verpasst hat?

„Selbstverständlich besteht auch nach der versäumten Frist die Möglichkeit zum Umtausch“, sagt der Stader Kreissprecher. Man dürfe auch nach der Umtauschfrist mit dem Papierführerschein weiter am Straßenverkehr teilnehmen, da lediglich der Führerschein als Dokument ungültig werde, nicht die Fahrerlaubnis als solche.

Droht bei Kontrollen eine Geldstrafe?

Aber: Im Fall einer Polizeikontrolle droht grundsätzlich ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. „Ob die Polizei Verwarn- oder Bußgelder verhängt, wenn ein Führerschein vorgezeigt wird, der eigentlich schon hätte umgetauscht werden müssen, hängt vom Einzelfall ab“, sagt der Sprecher der Stader Polizeiinspektion, Rainer Bohmbach.

Die Beamten könnten es bei einem Hinweis auf die Umtauschpflicht belassen, das Verwarngeld verhängen oder binnen einer Frist den Nachweis des umgetauschten Führerscheins verlangen.

Weshalb ist der Führerscheinumtausch nötig?

Führerscheine sollen künftig EU-weit etwa über ein biometrisches Passfoto fälschungssicher und einheitlich sein sowie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Seit dem 19. Januar 2013 werden solche neuen Führerscheine herausgegeben, die alten müssen nun schrittweise ersetzt werden.

Warum der Stufenplan über mehrere Jahre?

Der Stufenplan soll vermeiden, dass Millionen von Menschen gleichzeitig den Umtausch beantragen und so die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei überlasten. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Dieser kostet eine Gebühr von rund 25 Euro.

Wie viele Menschen betrifft das?

Nach ADAC-Angaben handelt es sich um rund 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie um rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Welche Fristen kommen noch?

Für Führerscheine derjenigen, die vor 1953 geboren sind, ist allein die letzte geplante Frist am 19. Januar 2033 ausschlaggebend.

Für alle anderen gilt: Papier-Führerscheine sind nach dem 19. Januar 2025 ungültig. Führerscheinen in Scheckkartenformat geht es dann nächstes Jahr erstmals an den Kragen: Papiere mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 sind nach dem 19. Januar 2026 nicht mehr gültig. Danach geht es gestaffelt weiter.

Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden.

Ab 2028 verlieren übrigens auch die ersten neuen EU-Führerscheine ihre Gültigkeit, weil dann die 15-Jahre-Frist nach 2013 abläuft. (set/dpa)

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