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Verkaufsautomaten

Gammel-Fleisch: Hier darf man nicht mehr zugreifen

Verkaufsautomaten wie dieser finden sich mittlerweile in hoher Zahl in der Region. (Symbolbild)

Verkaufsautomaten wie dieser finden sich mittlerweile in hoher Zahl in der Region. (Symbolbild) Foto: Christophe Gateau/dpa

Es ist aktuell der Trend: Lebensmittelautomaten in der Region. Im Kreis Harburg herrscht jetzt allerdings nach einer Beschwerde Ekel-Alarm. Es gibt Konsequenzen.

Von Redaktion Freitag, 15.11.2024, 17:30 Uhr

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Landkreis Harburg. Die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg warnt vor dem Verzehr von Fleisch- und Wurstwaren aus drei Verkaufsautomaten in Seevetal-Hittfeld und Rosengarten-Nenndorf. Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung hatten die drei Automaten nach einer Beschwerde aus der Bevölkerung kontrolliert - mit Erfolg.

Zunächst sei festgestellt worden, dass die Ware unzureichend oder gar nicht gekennzeichnet gewesen sei. Zudem waren abgepackte Fleisch- und Wurstwaren abgelaufen und mit einem „irreführenden“ Mindesthaltbarkeitsdatum versehen.

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Die anschließende mikrobiologische Beprobung im Labor ergab laut Landkreis, dass die Produkte verdorben und für den Verzehr ausdrücklich nicht geeignet sind. Sie sollten weder roh noch erhitzt gegessen, sondern am besten entsorgt werden.

Betroffen seien den Angaben zufolge Zwiebelmettwurst, Schweinefiletspieße im Café Paris, Rindermedaillons in Trüffelmarinade, Grillbauch, grobe Bratwurst, Cordon Bleu vom Strohschwein, Schnitzel vom Strohschwein in Panade und Nürnberger Würstchen aus den Verkaufsautomaten an folgenden drei Standorten:

  • In der guten Zeit 19 in Seevetal-Hittfeld
  • Helmstorfer Straße 78 in Seevetal-Hittfeld
  • Bremer Straße 12 in Rosengarten-Nenndorf

Die Produkte aus allen drei Automaten wurden auf Anordnung der Kreisverwaltung aus dem Verkehr gezogen. Die Verkaufsautomaten wurden außer Betrieb gesetzt und gesperrt.

Verbraucher, die in solchen Lebensmittel- und Snack-Automaten verdächtige Waren entdecken, können diese dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises melden.

Weitere Informationen zur Produktwarnung gibt es auf der offiziellen Plattform für Produktrückrufe der 16 Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). (tip/pm)

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