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Tierseuche

Gefährliche Newcastle-Krankheit: Hühner müssen geimpft werden

Vor allem Hühner, aber auch andere Vogelarten, sind von der Virusinfektion gefährdet.

Vor allem Hühner, aber auch andere Vogelarten, sind von der Virusinfektion gefährdet. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Sie ist eine hochansteckende Tierseuche, die meist zum Tod führt: die Newcastle-Krankheit. Wegen der Tierseuche müssen Hühner und Puten - auch von Hobbyhaltern - geimpft werden.

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Von Sabine Lohmann
Montag, 21.04.2025, 07:50 Uhr

Landkreis. Wegen der gefährlichen Newcastle-Krankheit besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht. Darauf weist das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade hin.

Die Krankheit befällt als Virusinfektion vor allem Hühner und Puten. Auch andere Vogelarten, zum Beispiel Enten, Gänse, Strauße und Tauben, sind empfänglich. Sie können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Bei einer Infektion kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, dünnschaligen Eiern und dünnflüssigem Kot.

Die Symptome der Newcastle-Krankheit

Im weiteren Verlauf treten plötzliche Todesfälle auf, oder - bei einem langsameren Krankheitsverlauf - Apathie, Atemnot, geschwollene Augenlieder und eine Blaufärbung der Kämme. Die Todesrate ist hoch, überlebende Tiere können unter Spätfolgen wie Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur oder Verdrehung des Halses leiden.

Haben sich die Tiere infiziert, scheiden sie das Virus über die Atemluft und sonstige Sekrete aus. So können sie anderes Geflügel anstecken. Eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Futter, Mist oder Schadnager ist ebenfalls möglich.

Verschiedene Impfstoffe stehen zur Verfügung

Um das eigene Geflügel und auch umliegende Geflügelhaltungen zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Das heißt: Alle Hühner- und Putenhalter müssen ihre Tiere regelmäßig impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit ein bis zwei Hühnern oder Puten. Für die Impfung stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung.

Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser verabreicht werden und sind über den betreuenden Tierarzt zu beziehen. Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen sind nach Herstellerangaben durchführen zu lassen. Die Inaktivimpfstoffe müssen per Injektion durch einen Tierarzt jedem einzelnen Tier verabreicht werden. Wichtig für den Erfolg der Impfung: Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen müssen nach Herstellerangaben erfolgen.

Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit ist dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich zu melden, denn es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Für Menschen ist das Virus nicht lebensgefährlich

Für den Menschen ist das Virus nicht lebensgefährlich. Bei einer Ansteckung, etwa durch direkten Kontakt zu betroffenen Tieren, kann es allerdings zu einer Bindehautentzündung und örtlich geschwollenen Lymphknoten kommen. (sal)

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