Geldstrafe droht: Was viele Garagenbesitzer falsch machen

Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Foto: dpa-tmn
Neben dem eigenen Auto ist in der Garage noch Platz für Rasenmäher und anderes Zubehör. Doch: Das ist verboten und kann teuer werden.
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Landkreis. In Niedersachsen und Bremen dürfen Garagen nur für Autos und Zubehör genutzt werden. Wer Rasenmäher oder den Gasgrill lagert, riskiert Bußgelder von bis zu 500 Euro. Und das ist noch wenig: In anderen Bundesländern können es bis zu 500.000 Euro Strafe werden. Darauf weist unter anderem der ADAC hin.
Laut Garagenverordnung in Niedersachsen ist es verboten, Dinge wie den Rasenmäher oder auch Möbel zu lagern. Die Verordnung erlaubt es nur, Fahrzeuge und deren Zubehör in Garagen unterzubringen. Das umfasst unter anderem Reifen, Dachgepäckträger, Werkzeuge oder geringe Mengen Betriebsstoffe wie Öl oder Scheibenreiniger. Auch Fahrräder und Mopeds dürfen abgestellt werden.
Ein Rasenmäher oder Gartengeräte gehören jedoch nicht dazu.
Strafen bei Verstößen unterschiedlich in den Bundesländern
Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland. Während in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen bei falscher Nutzung der Garage bis zu 500 Euro fällig werden, können die Strafen in Hessen bis zu 10.000 Euro betragen. In Hamburg sind sogar 20.000 Euro möglich. Besonders drastisch ist die Situation in Bayern, wo bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro drohen.
Wer seine Garage zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld. Zwar wird nicht jede Garage streng kontrolliert, doch bei Verstößen, die entdeckt werden, ist die Strafe sicher. Neben den Geldstrafen kann in schwerwiegenden Fällen auch der Rückbau von baulichen Änderungen verlangt werden.
Garage: Welche Nutzung ist erlaubt?
Besondere Vorsicht gilt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder brennbaren Materialien. Diese dürfen nicht in Garagen aufbewahrt werden, da sie eine hohe Brandgefahr darstellen. In jedem Fall ist es ratsam, die Garage mit einem Feuerlöscher auszustatten, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.
Die Nutzung der Garage als Hobbywerkstatt oder Büro ist ebenfalls untersagt. Wer seine Garage für diese Zwecke umfunktionieren möchte, benötigt eine spezielle Genehmigung. Für Mieter kann ein Verstoß gegen die Garagenverordnung sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen, wenn diese Bestimmungen im Vertrag festgelegt sind. (krü)