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Zeugen gesucht

Grausamer Fund: Anwohner entdecken Schafskadaver bei Hüll

Unbekannte haben Kadaverteile eines Schafes an der Grünen Straße zwischen Dornbuscher Moor und Hüll abgelegt.

Unbekannte haben Kadaverteile eines Schafes an der Grünen Straße zwischen Dornbuscher Moor und Hüll abgelegt. Foto: Landkreis Stade

Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geht davon aus, dass es sich um eine Straftat handelt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Stade.

Von Redaktion Donnerstag, 28.08.2025, 07:09 Uhr

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Landkreis. Anwohner haben Anfang August verwesende Reste eines Schafes in einem Graben an der Grünen Straße zwischen Dornbuschermoor und Hüll entdeckt. Das teilt Nina Dede, Sprecherin des Landkreises Stade, jetzt mit.

Staatsanwaltschaft Stade ermittelt

Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geht laut Dede davon aus, dass es sich um eine Tötung ohne vernünftigen Grund handelt - das ist eine Straftat. Daher wird der Landkreis Stade den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Ohrmarke des Tieres wurde entfernt

Veterinärmediziner untersuchten die Kadaverteile vor Ort. Die Reste des Schafes, darunter der Kopf, die Beine und Innereien, lagen in einer Tüte. „Der Verwesungsgeruch lässt darauf schließen, dass die Reste des Schafes bereits mehrere Tage alt waren“, berichtet Stades Kreissprecherin.

Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet nun um Hinweise, weil der Verdacht auf Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund besteht.

Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet nun um Hinweise, weil der Verdacht auf Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund besteht. Foto: Landkreis Stade

Da das Schaf ein Loch im Ohr hatte, gehen die Tierärzte davon aus, dass es zuvor eine Ohrmarke trug. Weil diese aber entfernt wurde, sei die Herkunft des Tieres nicht nachvollziehbar.

Sollte es sich um Schlachtabfälle gehandelt haben, hätte eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemeldet und durchgeführt werden müssen. Dies sei nicht erfolgt. „Daher besteht der Verdacht auf Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“, so Dede. Dies ist nach § 17 Tierschutzgesetz strafbar.

Landkreis Stade bittet Zeugen um Hilfe

Geplante Schlachtungen müssen mindestens 24 Stunden vorher bei der zuständigen amtlichen Tierärztin oder dem zuständigen amtlichen Tierarzt angemeldet werden. Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen, um Schmerzen und Leiden zu vermeiden. „Eine Schächtung - also das Schlachten ohne vorherige Betäubung - ist verboten“, sagt die Pressesprecherin.

Und ruft zur Mithilfe auf: Wer Hinweise zu den in Nordkehdingen gefundenen Schafsresten machen kann, wendet sich an das Veterinäramt unter der Telefonnummer 04141/123910 oder schreibt eine E-Mail an veterinaerwesen@landkreis-stade.de. (set/pm)

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