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TGrundstücke fehlen: Doch die Arbeiten für die B3 beginnen trotzdem

Der Hogenbarg, der Ketzendorf mit der B 73 (Foto) verbindet, ist ein beliebter Schleichweg zur A 26 oder zur B3. Die Ortsumfahrung B3neu würde die Einwohner von Ketzendorf und Ovelgönne entlasten.

Der Hogenbarg, der Ketzendorf mit der B 73 (Foto) verbindet, ist ein beliebter Schleichweg zur A 26 oder zur B3. Die Ortsumfahrung B3neu würde die Einwohner von Ketzendorf und Ovelgönne entlasten. Foto: Thomas Sulzyc

Die Bauarbeiten für die geplante B3neu sollen Anfang 2027 beginnen. Verkaufsgespräche mit Grundeigentümern laufen noch - trotzdem startet das Land mit Vorarbeiten für die geplante Ortsumfahrung Elstorf. Was ab dem 19. Februar vorgesehen ist.

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Von Thomas Sulzyc
Montag, 12.02.2024, 05:50 Uhr

Buxtehude. Der Bau der geplanten Ortsumfahrung Elstorf, besser bekannt als B3neu, verspricht eine spürbare Entlastung der Buxtehuder Ortsteile Ketzendorf und Ovelgönne sowie einiger Neu Wulmstorfer Ortsteile vom Straßenverkehr. Der von den planenden Behörden erwartete Baubeginn ist Anfang 2027. Aber bereits am Montag der übernächsten Woche, 19. Februar, beginnen nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Vorarbeiten, die bis zum 31. Oktober andauern sollen.

Land verhandelt mit Flächeneigentümern

Das Planfeststellungsverfahren und damit die rechtskräftige Genehmigung zum Bau der neuen Bundesstraße 3 stehen noch aus. Noch sind nicht alle benötigten Flächen im Eigentum des Landes Niedersachsen. „Es konnten bereits erste Flurstücke erworben werden. Gespräche mit weiteren Flächeneigentümern erfolgen derzeit“, antwortete eine Sprecherin der NLStBV auf TAGEBLATT-Nachfrage.

Insgesamt sei die Bereitschaft bei den Eigentümern zu erkennen, bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss Grundstücke zu verkaufen, so die Sprecherin weiter. Die Frage, wie viel Prozent der benötigten Flächen das Land Niedersachsen bislang erworben habe, könne die Behörde aktuell aber nicht beantworten.

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Dennoch starten in diesem Monat Vorarbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf. Rechtsgrundlage ist das Bundesfernstraßengesetz (Paragraf 16a). Demnach haben Eigentümer zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung zum Beispiel notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen zu dulden.

Fangzaun für Amphibien auf dem Acker

Sollten bei den Vorarbeiten für den Straßenbau Schäden entstehen, entschädigt das Land Niedersachsen die Grundeigentümer mit Geld. Kartierungsarbeiten könnten Landwirte vorübergehend daran hindern, ihr Land zu bewirtschaften. Denkbar sei ein finanzieller Ausgleich für Erschwernisse bei der Bewirtschaftung einer Ackerfläche, weil ein Fangzaun für Amphibien darauf aufgebaut sei, nennt die Sprecherin der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein Beispiel.

Mit dieser Grafik zeigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf ihrer Homepage den Verlauf der geplanten Ortsumfahrung Elstorf (B 3neu).

Mit dieser Grafik zeigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf ihrer Homepage den Verlauf der geplanten Ortsumfahrung Elstorf (B 3neu). Foto: NLStBV

Bei den Vorarbeiten in diesem Jahr kartieren Mitarbeiter eines von der Behörde beauftragten Büros unterschiedliche Artengruppen, die im Projektgebiet leben. Im Februar geht es laut der Landesbehörde mit den Amphibien und den Brutvögeln los. Die Ergebnisse dieser sogenannten faunistischen Untersuchungen würden in Text und Karte dokumentiert und in den Umweltunterlagen berücksichtigt.

Bürgerinformation am 22. Februar in Elstorf

Der Baubeginn der Ortsumgehung Elstorf rückt also einen Schritt näher. Den aktuellen Planungsstand erläutern Mitarbeiter der Landesbehörde den Bürgern bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 22. Februar, ab 17 Uhr im Schützenhaus Elstorf, Schützenstraße 33.

Der sogenannte Infomarkt sieht keine Reden vor. Stattdessen kommen die Besucher mit den Straßenbauplanern sofort ins Gespräch. An unterschiedlichen Ständen geht es um die Themen Verkehr, Lärmschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Grunderwerb.

Der Baubeginn für die geplante 6,75 Kilometer lange B3neu sei im ersten Quartal 2027 vorgesehen, antwortete die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Nachfrage. Im günstigen Fall, so eine frühere Prognose, könnte die Ortsumfahrung Elstorf bis Ende 2029 fertig sein. 100 Millionen Euro werde die neue B3 voraussichtlich kosten. Diese Summe nannte die Behörde im Dezember.

So verläuft die B3neu ab der B73-Kreuzung

Etwa 800 Hektar ist das Planungsgebiet groß. Die geplante Trasse der B3neu startet im Norden am Knotenpunkt der Bundesstraße 3 mit der Bundesstraße 73 südwestlich von Neu Wulmstorf. Von dort verläuft sie zunächst in südöstlicher Richtung durch den Ketzendorfer Forst, umfährt die Sandgrube Ketzenberge auf ihrer Ostseite und kreuzt in südwestlicher Richtung die vorhandene B3, die an dieser Stelle mit einer Brücke über die neue Ortsumgehung geführt wird. Sie schließt schließlich nordöstlich von Elstorf-Bachheide wieder an die B3 an.

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