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Grundsteuer

Härtefallregeln bei Grundsteuer in Hamburg festgelegt

Die Finanzbehörde hat eine Härtefallregelung für die neue Grundsteuer erlassen. (Archivbild)

Die Finanzbehörde hat eine Härtefallregelung für die neue Grundsteuer erlassen. (Archivbild) Foto: Ulrich Perrey/dpa

Ende April wird in Hamburg erstmals die neuen Grundsteuer fällig. Mancher Eigentümer könnte deutlich kräftiger zur Kasse gebeten werden als bisher. In Härtefällen will sich das Finanzamt milde zeigen.

Von dpa 21.02.2025, 05:15 Uhr
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Hamburg. Für die Erhebung der neuen Grundsteuer hat der Hamburger Senat eine Härtefallregelung erlassen. Zwar soll das Steueraufkommen insgesamt gleich bleiben, doch können sich für einzelne Eigentümer auch höhere Belastungen ergeben. „Es kann Fälle nicht beabsichtigter Härte geben, die der Logik des Gesetzes widersprechen“, erklärte die Finanzbehörde. Auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de könnten sich Eigentümer bereits ausrechnen, welche Beträge sie zahlen müssen. Die ersten Teilbeträge werden ab 30. April 2025 fällig.

Nur eingeschränkt nutzbares Haus als Härtefall

Härtefälle könnten beispielsweise vorliegen, wenn ein Einfamilienhaus in einem Naturschutzgebiet oder auf einem Moorgrundstück liege und nicht an das Straßennetz angeschlossen sei, hieß es. Auch bei einem sehr alten Gebäude, das nur noch eingeschränkt nutzbar sei, sei ein Teilerlass der Grundsteuer denkbar. Das könne gleichfalls für ein Haus gelten, für das die Behörden ein Betretungsverbot ausgesprochen haben oder das regelmäßig bei Sturmfluten nicht bewohnbar ist. 

Gutachten erforderlich

Auch bei gewerblichen Immobilien im Hafen, die nur aufgrund privater Hochwasserschutzmaßnahmen nutzbar sind, könnte die Finanzbehörde auf die Grundsteuer oder einen Teilbetrag verzichten. Alle Anträge auf einen Härtefall müssten gut begründet werden. Außerdem ist ein Gutachten eines staatlich anerkannten Gutachters erforderlich.

Steuer richtet sich nach Wohnlage

Nach Beispielrechnungen, die die Behörde im vergangenen Jahr präsentiert hatte, müssen Eigentümer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses in guter Wohnlage mit einer Grundstücksfläche von 1.000 Quadratmetern jährlich 731 Euro zahlen. Liegt das Haus in einer normalen Wohnlage, so wären es nur 646 Euro. Für eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in normaler Wohnlage wären 353 Euro zu entrichten. Mieter sind von der Steuer indirekt betroffen, weil Vermieter die Zahlung auf die Nebenkosten umlegen können.

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