THier wird die Pipeline von Bützfleth ins deutsche Gasnetz gebaut
In Stadermoor liegen die Rohre für die Gasleitung bereit. Foto: Richter
Es ist amtlich: Die Pipeline, die LNG von Bützfleth ins deutsche Gasnetz bringen soll, darf gebaut werden. Eine sechs Meter hohe Gas-Fackel Ende Februar war Vorbote.
Landkreis. Stade soll europäischer Importhafen für Flüssiggas werden. Das rückt nun einen Schritt näher: Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Bau der Pipeline genehmigt, die das Gas von dem festen LNG-Terminal, das in Bützfleth gebaut wird, ins nordwesteuropäische Fernnetz bringen soll.
Von Bützfleth bis Deinste wird gebuddelt
Die Firma Gasunie als Betreiberin will im Kreis Stade mehr als eine halbe Milliarde Euro in den Bau der Leitung investieren, die ETL 179.200 heißt und insgesamt 17,9 Kilometer lang ist. Die Trasse führt von Bützfleth in einem Bogen westlich um Stade herum bis nach Deinste und wird von einem unterirdischen Kabel für Datenaustausch und Anlagensteuerung begleitet.

Die Trasse der Energietransportleitung ETL 179.200 von Bützfleth bis Deinste. Foto: LBEG
Vorbereitende Maßnahmen laufen schon länger: Ende Februar hatte Gasunie umfangreiche Arbeiten auf ihrer Station in Stade-Bützfleth vorgenommen und dazu einen Leitungsabschnitt mit einem mobilen Verdichter von Gas entleert. Die restlichen Gasmengen wurden mit einer mobilen Fackelanlage verbrannt - mit einer bis zu sechs Meter hohen, weithin sichtbaren Flamme.
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Baustraßen und Lagerflächen sind entlang der Trasse bereits vielerorts entstanden. Nun dürfen auch die Rohre eingebaut werden. „Alle Zeichen stehen jetzt auf Bau – und das ist ein wichtiges Signal für die sichere Versorgung mit Energie in diesen unruhigen Zeiten“, sagt Britta van Boven, Geschäftsführerin von Gasunie Deutschland.
Leitung soll in 1 bis 5 Meter Tiefe liegen
Die Leitung soll in einer Tiefe von mindestens einem Meter – teilweise sogar bis zu fünf Metern – verlegt werden. Weitgehend in offener Grabenbauweise, stellenweise auch in geschlossener Bauweise, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Betroffen, auch durch Anliegerverkehr, sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade.
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Ein zehn Meter breiter Schutzstreifen soll die Leitung auch in Zukunft dauerhaft sichern, teilt das LBEG mit. Der Prüfprozess war intensiv und hat mehr als ein Jahr gedauert: Das LBEG hat Träger öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen und Öffentlichkeit beteiligt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Nun liegt der Planfeststellungsbeschluss vor.
Festes LNG-Terminal erst ab 2029 in Betrieb
Die Inbetriebnahme der Pipeline war bis Dezember 2026 vorgesehen. Doch bevor überhaupt Gas eingespeist werden kann, muss es erst einmal regasifiziert werden - und das verzögert sich, wie die HEH, die das Terminal an Land baut, kürzlich bekanntgab. Anfangs wollte sie das Terminal Mitte 2028 in Betrieb nehmen, jetzt wird das für 2029 angekündigt.
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Für das schwimmende LNG-Terminal (FSRU), das Flüssiggas nach Stade bringen soll, hat Gasunie schon eine Anschlussleitung auf dem Dow-Gelände gebaut: Sie heißt ETL 179.100, ist rund drei Kilometer lang und steht bereit, um die Gasmengen aufzunehmen, wenn die FSRU wieder nach Stade kommt. Zurzeit hat die Deutsche Energy Terminal das schwimmende Terminal nämlich nach Jordanien verchartert. Die DET geht davon aus, dass die FSRU „nicht vor Ende des zweiten Quartals 2026“ in Stade in Betrieb geht.
Trasse ab sofort frei für die Baukolonnen
Einstweilen hat Gasunie ohnehin genug zu tun: „Jetzt heißt es ‚Trasse frei‘ für unsere Baukolonnen“, sagt Geschäftsführerin Britta van Boven. Auf diesen Tag habe Gasunie sich seit Monaten vorbereitet - gemeinsam mit den in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossenen Unternehmen, die das Vorhaben umsetzen, in großen Teilen auf Moorboden. „Entlang der Trasse begegnet uns ein anspruchsvoller Baugrund und ein Umfeld, das uns bei der Verlegung der Leitung viel abverlangt“, sagt van Boven.
Planfeststellungsunterlagen liegen bald aus
Die Unterlagen können von Donnerstag, 16. April, bis Donnerstag, 30. April, auf der Webseite des LBEG digital eingesehen werden sowie im UVP-Portal der Bundesländer unter https://www.uvp-verbund.de/.
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