THintergründe und Auswirkungen: Müllgebühren im Landkreis Stade steigen
Die Müllgebühren steigen ab 2027. Das liegt unter anderem an den gestiegenen Personalkosten. Foto: Martin Elsen/Karl Meyer-Gruppe
Ab 2027 müssen Haushalte im Landkreis Stade tiefer in die Tasche greifen: Die Müllgebühren steigen um 22,68 Euro pro Jahr. Das sind die Gründe dafür.
Buxtehude. Die Müllabfuhr im Landkreis Stade wird teurer. Ein Standard-Vier-Personen-Haushalt zahlt ab 1. Januar 2027 pro Jahr 22,68 Euro mehr. Grundlage der Berechnung ist ein Vier-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restabfalltonne bei 14-täglicher Leerung und einem 60-Liter-Bioabfallbehälter. Bisher betrug die Gebühr 225 Euro. Im kommenden Jahr steigt sie auf 247,68 Euro.
Für Müllabfuhr und Gebührenhaushalt ist der Landkreis Stade zuständig. Gebührenhaushalte müssen kostendeckend sein, dürfen aber keinen dauerhaften Gewinn machen. Überschüsse werden an die Gebührenzahler zurückgegeben.
Müllabfuhr: Verträge laufen demnächst aus
Die Kreisverwaltung nennt mehrere Gründe für den Zeitpunkt und die Erhöhung. Die laufenden Verträge für Müllabfuhr und Müllverbrennung enden am 31. Dezember 2027 und am 31. März 2028. Die Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Laut Stader Kreisverwaltung ist zu erwarten, dass Drittbeauftragte ihre Leistungen zu anderen Konditionen anbieten als bisher.
Darüber hinaus ist derzeit nicht absehbar, wie sich der Preis für Emissionshandelszertifikate ab 2027 entwickeln wird. „Mit einem einjährigen Kalkulationszeitraum wird es dem Landkreis möglich, auf Veränderungen in der Kostenstruktur flexibler zu reagieren“, so die Verwaltung. Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll holt bisher die Karl-Meyer GmbH aus Wischhafen ab.
Steigende Energiekosten und Tariferhöhungen
Auch gestiegene Personalkosten durch Tariferhöhungen, höhere Kosten für externe Dienstleistungen und steigende Energiekosten treiben die Grundgebühr sowie die Benutzungsgebühren für Rest- und Bioabfallbehälter nach oben.
Außerdem werden die von der Stadtreinigung Hamburg genannten Preise für die Verbrennung von Restabfall und Sperrmüll ab 2027 nicht mehr gesetzlich durch einen verbindlichen Preiskorridor vorgegeben. Stattdessen ermittelt sich der Preis über einen EU-weiten Zertifikate-Handel am Energiemarkt auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
Mülldeponien verursachen hohe Kosten
Für die Kalkulationsperiode 2027 hat der Landkreis einen Gesamtgebührenbedarf von 28 Millionen Euro ermittelt. In die Kalkulation floss auch das Defizit von rund 2,1 Millionen Euro ein, das für den Kalkulationszeitraum 2023/2024 ermittelt wurde. Außerdem wurden Rückstellungen für die Deponien in Höhe von 690.000 Euro berücksichtigt.
Die Deponie Wischhafen II muss voraussichtlich ab 2031 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden. Dadurch entstehen erhebliche Kosten. Bei der Deponie Wischhafen I gibt es keine Basisdichtung. Deshalb fallen dauerhaft hohe Kosten für die Sickerwasserfassung an. Über das weitere Vorgehen wird noch entschieden.
Rückstellungen betragen 26,5 Millionen Euro
Hinzu kommen Aufwendungen für die stillgelegten oder in der Nachsorge befindlichen Deponien Ardestorf, Hammah, Heeßel III, Oldendorf, Riensförde, Wedel und Ketzendorf. Deshalb müssen laufend weitere Rückstellungen für die Nachsorgekosten gebildet werden. Die aktuell gebildeten Rückstellungen betragen 26,5 Millionen Euro.
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