THomophobie-Vorwurf: Spielausschuss hat entschieden
Nach dem Abbruch in Sittensen wegen mutmaßlich homophober Äußerungen erhielt der SV Horstedt vom Spielausschuss im Kreis Rotenburg die Punkte. (Symbolbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Ein Spielabbruch in Sittensen und seine Folgen: Jetzt gibt es ein Urteil des Fußball-Kreises Rotenburg - und prompt einen Einspruch aus Sittensen.
Das Spiel in der 1. Fußball-Kreisklasse in Rotenburg zwischen dem VfL Sittensen und dem SV Horstedt am vergangenen Wochenende wird mit 5:0 für den SV Horstedt gewertet. Das teilte Staffelleiter Karl-Heinz Schnackenberg (Groß Meckelsen) der „Mediengruppe Kreiszeitung“ mit. Die Gastgeber hatten sich in der Halbzeit dazu entschieden, nicht weiterzuspielen, da es vonseiten der Horstedter zu homophoben Äußerungen gekommen sein soll. Es soll sich um die wiederholte Aussage „Ihr kleinen Schwulis“ gehandelt haben.
Schiedsrichter Uwe Rautenberg (TuS Westerholz) hatte diese Sprüche nicht gehört.
VfL Sittensen hat für Abbruch gesorgt
„Das Spiel wird gegen Sittensen gewertet, weil sie für den Abbruch gesorgt haben“, verwies Schnackenberg auf Paragraf 38 der Spielordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV). Demnach wird Sittensen mit null Punkten, 0:5 Toren und einer Geldstrafe für das Verursachen des Abbruchs bestraft.
Die längst als Meister feststehenden Horstedter hatten zur Halbzeit mit 3:1 vorn gelegen, waren nach einer Gelb-Roten Karte gegen Yagmur Horata aber in Unterzahl geraten. Einfluss auf die Tabelle hat die Wertung nicht mehr.
Beide Vereine hatten sich auch auf Social Media geäußert, die Horstedter warfen Sittensen auf Instagram wiederum rassistische Beleidigungen vor. Sittensen bestritt das. Die „Mediengruppe Kreiszeitung“ berichtete zuerst über den Fall.
VfL Sittensen legt jetzt Einspruch ein
Der VfL hat Einspruch gegen die Entscheidung des Spielausschusses eingelegt. „Der VfL Sittensen hat gegen den Entscheid des Spielausschusses des Fußball-Kreises Rotenburg fristgerecht Einspruch eingelegt. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um eine nachträgliche Änderung der Spielwertung oder einen sportlichen Vorteil. Vielmehr soll geprüft werden, ob eine Sanktion gegen einen Verein gerechtfertigt ist, der sich gegen homophobe Äußerungen auf dem Spielfeld zur Wehr gesetzt hat“, so VfL-Pressesprecherin Bettina Haneke.
Uwe Stengel, Vorsitzender des Kreissportgerichts des NFV, bestätigt, dass die Ermittlungen aufgenommen werden und ein Verfahren eingeleitet wird. Nun heißt es erst einmal abwarten.
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