TImmer mehr Schulschwänzer: Stader Nachbarkreis registriert fast 200 Fälle
Unentschuldigtes Fehlen in der Schule nimmt zu. Der Landkreis spricht von 190 Fällen im vergangenen Jahr. Foto: dpa
Wegen Mobbing, zu großem Druck, oder Stress zu Hause gehen viele Jugendliche nicht zur Schule. Seit 2022 verzeichnen viele niedersächsische Regionen einen Anstieg unentschuldigter Fehlzeiten an Schulen.
Rotenburg. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA), an der sich 40 Landkreise und Städte beteiligt haben. Der Fachbegriff Schulabsentismus gewinnt zunehmend an Bedeutung, da er die Komplexität des Problems besser erfasst als der früher gebräuchliche Begriff Schulverweigerung.
Im Landkreis Rotenburg wurden im vergangenen Jahr 190 Fälle von Schulabsentismus, also unentschuldigtem Fehlen im Unterricht, erfasst. Das teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage der Kreiszeitung mit. Die Meldung erfolge direkt über die Schulen. Dabei kann dem Fernbleiben vom Unterricht eine harte Strafe folgen. Bei unzureichender Begründung für das Fehlen kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Auch eine Jugendarreststrafe ist im Bereich des Möglichen.
Schulabsentismus hat oft tieferliegende Ursachen
Ein Jugendarrest kann für ein ganzes Wochenende oder einen Tag am Wochenende ausgesprochen werden. Statistiken dazu werden nicht erhoben. Ein Arrest ist ohnehin eher der Theorie als der Praxis zuzuordnen, wie die Ausführungen aus der Kreisverwaltung nahelegen. „Im Regelfall werden kurz vor Haftantritt entweder die Bußgelder bezahlt, Ratenzahlungen vereinbart oder Sozialstunden abgeleistet“, so Kreissprecherin Christine Huchzermeier. Bußgeldverfahren sind also die gängige Maßnahme gegen Schulabsentismus.
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Schulabsentismus hat oft tieferliegende Ursachen – wie schulische und familiäre Probleme oder psychische Erkrankungen. Die genaue Erfassung der Zahlen gestaltet sich jedoch schwierig, da Städte und Landkreise auf die Meldungen der Schulen angewiesen sind und unterschiedliche Erfassungsmethoden verwenden. Schätzungen reichen von ein bis zwölf Prozent schulabstinenten Schülern, wobei die tatsächliche Dunkelziffer vermutlich höher liegt.
Die Handhabung von Schulabsentismus unterscheidet sich je nach Alter der Schüler. Bei unter 14-Jährigen werden die Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen, während ab 14 Jahren in der Regel sowohl die Schüler als auch die Erziehungsberechtigten belangt werden.