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Prozess

TInternetbetrug mit hochwertiger Technik: Mann steht in Stade vor Gericht

Im Gebäude des „Amts- und Landgerichts Stade“ sollte am Montag ein Prozess gegen einen Zevener beginnen.

Im Gebäude des „Amts- und Landgerichts Stade“ sollte am Montag ein Prozess gegen einen Zevener beginnen. Foto: Vasel

In 50 Fällen soll ein 25-Jähriger zusammen mit weiteren Personen Kunden auf Internetplattformen um ihr Geld gebracht haben. Nun startet die Hauptverhandlung gegen ihn in Stade.

Von Monika Hahn Dienstag, 19.11.2024, 05:50 Uhr

Stade. Der Angeklagte soll hochwertige technische Geräte auf einer Internetplattform zum Kauf angeboten, aber nach Erhalt der Zahlungen nie Ware an die Kunden verschickt haben. So steht es in der Prozessankündigung. So ist mutmaßlich ein Schaden von 13.000 Euro entstanden.

Hauptverhandlung wird mit leichter Verspätung eröffnet - aus gutem Grund

Mit leichter Verspätung eröffnete der Vorsitzende Richter die Hauptverhandlung und erklärte sodann den Grund für die Verzögerung: Der Angeklagte hatte dem Gericht am Abend vor Verfahrenseröffnung eine E-Mail geschrieben, in der er nachwies, die Ladung erst am 15. November 2024 verspätet erhalten zu haben, weshalb ihm ein Verlegen seiner Termine nicht mehr möglich gewesen sei.

Weiter verlangte er einen anderen Pflichtverteidiger, da der ihm zugeteilte seine Interessen nicht vertritt und angeblich nie Kontakt zu ihm aufgenommen habe. Der Angeklagte forderte einen anderen, in der Mail namentlich genannten Rechtsanwalt als seine Vertretung, die er notfalls selbst bezahlen wolle. Zudem beantragte er, den Beginn der Hauptverhandlung zu verschieben.

Vorsitzender Richter telefonierte unmittelbar vor Prozessbeginn mit dem Angeklagten

Daraufhin antwortete der Richter ihm in einer E-Mail mit der Bitte um Rückruf. Dieses Telefonat hatte kurz vor Verhandlungsbeginn stattgefunden. Der Vorsitzende Richter erläuterte also den Anwesenden im Gerichtssaal, dass er dem Angeklagten angeboten habe, über die von ihm geäußerten Kritikpunkte zu sprechen. Trotzdem zeigte sich der Angeklagte wenig engagiert, der Verfahrenseröffnung beizuwohnen und der Ladung zu folgen.

Vorsitzender Richter sah keinen Grund zum Aufschub

Da ihm die Ladung vor Prozessbeginn zugegangen sei, sei er verpflichtet, zu erscheinen, erklärte der Richter dem Angeklagten. Daraufhin habe dieser entgegnet, er habe kein Geld, sei nicht in Zeven, sondern im Urlaub bei einem Freund nahe Bremen und er sehe keine Möglichkeit, nach Stade zu kommen. Der Richter räumte ihm zwei Stunden Zeit ein, andernfalls werde er die Verhaftung veranlassen.

Vor der Verfahrensunterbrechung wagte der Richter die Einschätzung, dass der Angeklagte hier augenscheinlich versuche, gezielt den Beginn der Verhandlung hinauszuzögern. Der Staatsanwalt schloss sich diesem Eindruck an.

Wie geht es nun weiter?

Auch nach Ablauf der Frist tauchte der Angeklagte nicht vor Gericht auf. Es ist also damit zu rechnen, dass er am kommenden Verhandlungstag, 2. Dezember, ab 9.15 Uhr dabei sein wird, wenn seine umfangreiche Anklageschrift verlesen werden wird.

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