Zähl Pixel
Wirtschaft

T„Königreich Deutschland“: Thomas Tillis will trotz Betriebs-Stilllegung weitermachen

Alles sei legal, glaubte vor gut einem Thomas Tillis von dem Zweck-Betrieb Tino, zu dem die frühere Firma Tillis geworden war. Doch nun ist Schluss mit dem königlichen Treiben.

Alles sei legal, glaubte vor gut einem Thomas Tillis von dem Zweck-Betrieb Tino, zu dem die frühere Firma Tillis geworden war. Doch nun ist Schluss mit dem königlichen Treiben. Foto: Glückselig

Sein Zweck-Betrieb im „Königreich Deutschland“ wurde stillgelegt. Wie die Pläne von Unternehmer aussehen und warum er sich nicht als Reichsbürger sieht.

Von Detlef Glückselig Mittwoch, 30.10.2024, 11:15 Uhr

Nordenham. Es war ein Paukenschlag, als die Stadt Nordenham am Donnerstag vergangener Woche zusammen mit anderen Behörden und mit der Unterstützung der Polizei im Gewerbegebiet Am Sieltief in Atens eine „ordnungsrechtliche Maßnahme“ umsetzte: Sie schloss und versiegelte den „Zweck-Betrieb“ TiNo, dessen Inhaber seit August vergangenen Jahres nicht mehr in den Grenzen der Bundesrepublik, sondern im „Königreich Deutschland“ agierte.

TiNo-Schließung ist Stadtgespräch Nummer 1 in Nordenham

Die TiNo-Schließung war über Tage das Stadtgespräch Nummer 1 in Nordenham. Thomas Tillis, der Inhaber des Betriebes, hatte sich in der Sache hingegen bislang nicht zu Wort gemeldet. Am Dienstag ist es der Kreiszeitung jedoch nach mehreren vergeblichen Versuchen gelungen, ihn ans Telefon zu bekommen. Und Thomas Tillis stellt klar: „Ich mache weiter!“

Die Stadt Nordenham hatte den Betrieb geschlossen und mit roten Aufklebern versiegelt, weil der Inhaber ein Gewerbe betrieben habe, ohne dass dieses angemeldet gewesen sei. So hatte es der stellvertretende Chef der Stadtverwaltung, Bert Freese, mitgeteilt.

Tillis: „Ich handele nicht, sondern ich tauche - Material gegen Euro“

Thomas Tillis, der bis Ende Juli vergangenen Jahres in einem ganz regulären Betrieb Feuerholz und Schüttgut wie Mutterboden, Sand und Kies angeboten hatte, widerspricht dieser Aussage. „Man unterstellt mir, ein Gewerbe zu betreiben, was ich aber nicht tue“, sagt er und ergänzt: „Ich bin im Recht. Das weiß ich“. Thomas Tillis‘ Logik: Als Inhaber von TiNo handele er nicht, sondern er tausche - „Material gegebenenfalls gegen Euro“. Daher, so argumentiert der Unternehmer, müsse er auch kein Gewerbe anmelden.

Thomas Tillis beruft sich nicht zuletzt auf ein angebliches Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das festlege, wie ein Betrieb im „Königreich Deutschland“ deklariert zu sein habe. „Daran halte ich mich“, sagt er. Was die Stadt Nordenham vorgibt, interessiere ihn „nicht so sehr“. Der Unternehmer will die Stadtverwaltung jetzt davon in Kenntnis setzen, dass er mit TiNo weitermachen werde. „Vielleicht nicht morgen, aber es wird weitergehen“, ist er überzeugt. Vorher will er sich mit der Rechtsabteilung des „Königreichs Deutschland“ beraten.

„Mensch, genannt Thomas, aus der Familie Tillis“

Als Thomas Tillis oder Herr Tillis möchte der Unternehmer übrigens nicht mehr bezeichnet werden, sondern lieber als, wie er sagt, „Mensch, genannt Thomas, aus der Familie Tillis“. Die Bezeichnung „Herr“ sei nur ein Verweis darauf, dass man sich in Deutschland zwar als Mensch fühle, aber dennoch nur als eine Sache behandelt werde. „Dann ist man nichts weiter als ein Sklave. Das habe ich verstanden. Und ich möchte kein Sklave sein“, begründet der Unternehmer, warum er sich als Angehöriger des „Königreichs Deutschland“ versteht.

Der „Mensch, genannt Thomas, aus der Familie Tillis“ sagt von sichs selbst, er sei kein Reichsbürger. Der Verfassungsschutz bezeichnet das „Königsreich Deutschland“ allerdings als „eine der bedeutendsten Gruppierungen“ im Spektrum der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Das verbindende Element in dieser Szene sei „die fundamentale Ablehnung der Existenz oder Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Rechtsordnung“.

Weitere Artikel