TKokain, Schlagring und ein Gewehr: Familienvater in Stade angeklagt

Kokain war nur eine Droge, die die Polizisten beim 30-jährigen Angeklagten fanden (Symbolbild). Foto: Christian Charisius/dpa
Eine Wohnung, drei kleine Kinder, Drogen und Waffen: Das war das Leben eines 30-jährigen Buxtehuders, der sich vor dem Landgericht verantworten muss.
Stade. Aufmerksame Nachbarn brachten die Polizei auf seine Spur. Die Beamten klingelten im vergangenen Sommer morgens um 6 Uhr bei dem Angeklagten und fanden in dessen Wohnung Kokain und Marihuana, Ectasy-Tabletten, einen Schlagring, Baseballschläger, Schreckschusswaffen, ein Kleinkalibergewehr sowie mehr als 30.000 Euro.
Der 30 Jahre alte Mann muss sich für zwei Funde vor der 3. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts verantworten. Die Anklage lautet auf Besitz von größere Mengen Betäubungsmitteln und Waffen. Dem Buxtehuder drohen mehr als drei Jahre Haft.
Nachbarn beschweren sich über den Geruch von Marihuana
Eine als Zeugin geladene Polizistin sagte vor Gericht, dass die Zimmer in der Wohnung des Angeklagten einen sehr dreckigen und unordentlichen Eindruck gemacht hätten.
Der Familienvater habe sich kooperativ gegeben, so die Zeugin. Wie auch bei der zweiten Durchsuchung im März, die erfolgte, weil sich Nachbarn erneut über lautes Türenschlagen, Störungen und den Geruch von Marihuana beschwert hätten.
Bankfach mit mehreren tausend Euro
Wieder wurden die Beamten fündig: Neben Drogen, Waffen und Munition entdeckten sie Quittungen über Goldschmuck und einen Schlüssel, der zu einem Bankfach gehörte, in dem mehrere tausend Euro lagen.
Nach Auswertung des Handys des Angeklagten und seinem Geständnis war nach Ansicht des Gerichts klar, dass illegale Geschäfte stattgefunden hatten und die Drogen nicht nur zum Eigenkonsum verwendet worden waren.
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Angeklagter bereut die Taten
Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass sein Mandant sich kooperativ verhalten habe und sich in der Haftanstalt, in der er seit fünf Monaten einsitze, vorbildlich verhalte.
Den Angeklagten quäle die Sorge, dass seine Frau sich alleine um die drei kleinen Kinder kümmern müsse. Dieser Umstand belaste ihn deshalb so schwer, weil er sich immer vorgenommen habe, ein besserer Vater zu sein, als sein eigener, so der Verteidiger.
Ohne leiblichen Vater aufgewachsen
Dr. Harald Schmidt beschrieb den Angeklagten als vitalen jungen Mann. Der Gutachter berichtete über das Leben des Angeklagten, der mit drei jüngeren Halbgeschwistern aufgewachsen sei, ohne leiblichen Vater. Guter Kontakt bestand zur Oma und einem Onkel, der ihn in den Schützenverein mitgenommen habe, woher seine Affinität zu Waffen stamme.
Als Kind sei beim Angeklagten ADHS diagnostiziert worden, seine Mutter habe die verordneten Medikamente allerdings nach einiger Zeit abgesetzt. Sie sei mehrere Partnerschaften eingegangen, mit einem seiner Stiefväter habe der Junge erhebliche Schwierigkeiten gehabt.
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Angeklagter sieht seine Zukunft im Streamen von Glücksspielen
Als er obendrein die Schule schwänzte, sei das Jugendamt eingeschaltet worden. Mit 15 Jahren kam er ins betreute Wohnen und mit 17 zog er in eine eigene Wohnung. Mit Gelegenheitsjobs hielt er sich über Wasser und mit dem Streamen von Glücksspielen, worin der Sozialleistungsempfänger seine berufliche Perspektive sehe.
Zigaretten und Bier habe er in frühester Jugend konsumiert, aber keine Spirituosen, später Cannabis und Ecstasy auf Festivals oder Kokain auf Feiern. Nicht so viel, dass ein Abhängigkeitssyndrom festzustellen sei, so Schmidt. Zumal in der Haft auch keine Entzugserscheinungen auftraten und der Drogentest negativ ausgefallen sei, sagte der Gutachter, der den Angeklagten eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit attestierte.
Richter glaubt dem Angeklagten nur zum Teil
Auf die Frage des Vorsitzenden Marc-Sebastian Hase, warum er nach der polizeilichen Durchsuchung nicht aufgehört habe, redete sich der Angeklagte damit heraus, dass er Restbestände aufbrauchen wollte, was ihm der Richter nicht abnahm. „Die Polizei dreht ihre Wohnung auf links und Sie machen einfach weiter“, so Hase.
Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Drogen nicht selbst konsumiere, auch wenn die bei der zweiten Durchsuchung gefundenen Mengen gering waren.
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Richter sieht keinen Grund, den Haftbefehl aufzuheben
Erschwerend komme hinzu, dass dort kleine Kinder lebten. Die persönlichen Bindungen, um die er sich sorge, hätten ihn nicht von Straftaten abgehalten. Deshalb sah der Richter keinen Grund, den vom Anwalt geforderten Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.
Der Anwalt wiederholte die Einsicht seines Mandanten, der sich aufrichtig um Resozialisierung bemühe, worauf die Kammer bemerkte: „Warum erst jetzt?“ Er habe doch gewusst, dass das strafbar ist und Konsequenzen nach sich ziehe.
Anwalt fordert Aussetzung des Haftbefehls
Der Handel mit Betäubungsmitteln und Waffen ist für den Staatsanwalt erwiesen. Aufgrund des Geständnisses und da keine einschlägigen Vorstrafen vorlägen, plädierte er für eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und fünf Monaten.
Der Verteidiger brachte die psychische Belastung zur Sprache und bat die Kammer, den Haftbefehl auszusetzen, damit sein Mandant zur Familie zurückkehren könne. In den geforderten sechs Wochen könnte sein Mandant dann beweisen, dass er es mit seiner Reue ernst meine. Das Urteil wird am Montag erwartet.