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Justiz

TKutenholzer Drogenbunker: So lief der erste Prozesstag am Landgericht Stade

Gemeinschaftlicher Diebstahl und illegaler Handel mit Betäubungsmitteln wird zwei jungen Männern vorgeworfen, die in Stade vor dem Landgericht angeklagt sind.

Gemeinschaftlicher Diebstahl und illegaler Handel mit Betäubungsmitteln wird zwei jungen Männern vorgeworfen, die in Stade vor dem Landgericht angeklagt sind. Foto: dpa

Zwei Männer aus Stade sollen zwei Schiffscontainer gestohlen, sie in die Erde eingegraben und darin Cannabispflanzen gezüchtet haben. Jetzt sitzen sie dafür in Stade auf der Anklagebank.

Von Silvia Dammer Donnerstag, 15.02.2024, 17:50 Uhr

Stade. Die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Behrend Appelkamp verhandelt selten vor einem so vollen Zuschauerbereich. Doch bereits im September des vergangenen Jahres hatte der Fall großes öffentliches Interesse erregt, als die Stader Polizei auf einem Grundstück nahe Kutenholz eine unterirdische Hanfplantage in zwei vergrabenen Überseecontainern entdeckte. Kurz zuvor war es Beamten gelungen, bundesweit eine achtköpfige Drogenbande festzunehmen.

Da die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen sahen, wurden die beiden Angeklagten im Drogen-Container-Prozess zunächst dieser Bande zugeordnet. Infolgedessen wurde gegen den 31-jährigen Angeklagten ein Haftbefehl erlassen und er wurde zum Prozessbeginn aus der JVA Bremervörde vorgeführt. Der 36-jährige Mitangeklagte befindet sich auf freiem Fuß.

140 Cannabispflanzen und vier Kilogramm Marihuana

Die Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwalt Volker Luer, wirft den beiden jungen Männern gemeinschaftlichen Diebstahl und illegalen Handel mit Betäubungsmitteln vor. Die beiden Container im Wert von jeweils 6000 US-Dollar sollen sie von einem Gewerbegrundstück in der Werner-Siemens-Straße 23 in Hamburg gestohlen und darin anschließend illegal Cannabis gezüchtet haben.

Die Polizei entdeckte die unterirdischen Container am 8. September 2023 und stellte unter anderem 140 Cannabispflanzen unterschiedlicher Größe sowie vier Kilogramm Marihuana (getrocknete Pflanzenteile) sicher. Dem 36-Jährigen wird zusätzlich der Besitz von zwei Kilogramm Marihuana, einem Kilogramm Amphetamine und sechs 1,50 Meter hohen Cannabispflanzen vorgeworfen.

Die Ermittlungsbeamten hatten diese Gegenstände zusammen mit einer Menge Bargeld, das dem illegalen Drogenhandel zugeordnet wurde, beschlagnahmt. Das Gericht ließ die Anklage am 5. Februar zu und beraumte die Hauptverhandlung kurzfristig an, um schnell voranzukommen, wie Richter Appelkamp betonte, da dies bei Haftsachen erforderlich ist.

Kritik der Verteidigung: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Die Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten, die Rechtsanwälte Lars Zimmermann und Christian Remy, äußerten Bedenken hinsichtlich der Eile, mit der das Verfahren vorangetrieben wird. Zimmermann bemängelte, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Insbesondere fehle das Wertstoffgutachten des Landeskriminalamtes, das den THC-Gehalt des beschlagnahmten Marihuanas bestimmen sollte.

Trotz ihrer Kritik am Verfahren stimmten Zimmermann, Remy sowie die Rechtsanwälte Bernd Fissler und Rainer Kattau, die den 36-jährigen Mitangeklagten vertreten, einem Verständigungsgespräch zu. Dieser Vorschlag des Vorsitzenden Richters zielt auf eine mögliche Strafminderung für beide Angeklagte ab, die bisher nicht vorbestraft sind. Nach einer knappen Stunde nichtöffentlicher Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die Verständigung zwischen den drei Parteien gescheitert war. Kontroverse Meinungen zur Strafhöhe und unterschiedliche Bewertungen der Rechtsfolgen seien der Grund dafür, begründete Richter Appelkamp.

Aufgrund der noch ausstehenden Wertstoffgutachten als wichtigem Beweismittel beantragte Rechtsanwalt Zimmermann in Absprache mit seinen Kollegen, das Verfahren auszusetzen. Zudem beantragte die Verteidigung, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen: Der 31-jährige Angeklagte sei sozial gebunden, es bestehe keine Fluchtgefahr und die mögliche Strafhöhe begründe eine Fortführung der Haft nicht.

Dem Aussetzungsantrag widersprach Staatsanwalt Luer. Die Anklage sei vom Gericht zugelassen worden und rechtfertige die Fortsetzung des Verfahrens. Das geforderte Gutachten werde am nächsten Verhandlungstag vorliegen.

Die Kammer behielt sich die Entscheidung über den Antrag zur Aussetzung des Verfahrens vor.

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