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TLandgericht Stade: Hunger trieb Angeklagten zu Einbrüchen in Hemmoor

Landgericht Stade: Hunger trieb Angeklagten zu Einbrüchen in Hemmoor

Ein 51-Jähriger muss sich wegen Einbruchs vor dem Landgericht Stade verantworten. Getrieben von Hunger und psychischen Erkrankungen, gestand er die Taten. Ist er schuldfähig?

Von Bengta Brettschneider Dienstag, 18.03.2025, 15:00 Uhr

Stade. In Handschellen wurde der Angeklagte von zwei Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal begleitet. Die Information, dass er heute friedlich und ansprechbar sei, hatten sie nur wenige Minuten zuvor an den Vorsitzenden Richter Dr. Zazoff gegeben.

Der 51-jährige Angeklagte musste sich wegen schweren Wohnungseinbruchs und Diebstahls in zwei Einfamilienhäusern in Hemmoor verantworten, die er im Oktober und November 2024 begangen hatte.

Der Prozessbeginn verzögerte sich dann jedoch vorerst, da auf den Dolmetscher gewartet werden musste. Dieser wurde dem Mann aufgrund einer Sprachbarriere zur Seite gestellt.

Angeklagter schlägt Terrassentür ein und geht in die Küche, um etwas zu essen

Bei der Anklageverlesung hielt der Angeklagte seinen Kopf gesenkt. Neben dem Einbruch soll er auch eine Sammlung Zwei-Euro-Münzen entwendet haben. In beiden Fällen hatte er mit einem Stein ein Loch in das Fenster der Terrassentür geschlagen, um so in das Haus zu gelangen.

Dann habe er in den Küchen etwas gegessen. Als das Wort an ihn gerichtet wurde, gab der Angeklagte sofort alles zu. „Ich will aussagen. Es wird nicht mehr passieren. Ich fahre nach Hause. Ich habe hier keine Arbeit“, übersetzte der Dolmetscher für ihn. Außerdem stimme er den Aussagen der Zeugen zu. „Ich wollte etwas essen“, übersetzte der Anwalt weiter.

51-Jähriger leidet unter Schizophrenie

Der Gutachter des Prozesses hat den Mann zweimal getroffen. Bei seinem ersten Termin in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde sei der Angeklagte noch nicht medikamentös eingestellt gewesen. Der Angeklagte habe aktive Symptome einer Schizophrenie aufgewiesen, mit erheblichen Gedankensprüngen.

Der Unterschied beim zweiten Termin im Maßregelvollzug Moringen sei immens gewesen. Der Angeklagte war dort bereits medikamentös eingestellt und konnte über die Stimmen, die er hört, berichten. Dies seien drei bis fünf Stimmen, führte der Gutachter aus, die er ständig höre. Diese Stimmen würden ihm sagen, was er tun solle.

Angeklagter verspeist auch Katzenfutter

In der forensischen Akte des Angeklagten sei bereits ein weiteres Gutachten zu finden, das in der Heimat des Mannes angefertigt wurde. Aus diesem gingen auch wahnhafte Episoden der Schizophrenie hervor. Im Falle des Einbruchs habe der Angeklagte zwar selbst beschrieben, dass er aus Hunger gehandelt habe, eine verminderte Steuerungsfähigkeit könne jedoch nicht auszuschließen sein, so der Gutachter.

Dies würde auch daran deutlich werden, dass der Angeklagte auch Katzenfutter bei dem Einbruch verspeist habe.

Eine Prognose sei schwierig, da der Angeklagte bereits eine lange Krankheitsgeschichte hat, in der er auch lange unbehandelt lebte. Die Medikamente nehme der Angeklagte jetzt freiwillig, führte der Gutachter weiter aus. Dabei handelt es sich um ein starkes Neuroleptikum. Ohne diese Medikamente sei der Angeklagte aller Voraussicht nach nicht führbar. Eine Remission sei nicht zu erwarten.

Bei dem zweiten Prozesstag soll die Schuldfähigkeit wie auch die Lebensgeschichte des Angeklagten im Mittelpunkt stehen, bevor dann ein Urteil gesprochen wird.

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