TLandkreis Stade warnt vor Afrikanischer Schweinepest – Auch Hausschweine gefährdet

In Rheinland-Pfalz wurde die Afrikanische Schweinepest zuletzt bei Wildschweinen nachgewiesen. Foto: Lino Mirgeler/dpa
In Hessen und in Rheinland-Pfalz wurde kürzlich Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade ruft zur Vorsicht auf. Was man tun kann.
Landkreis. „Die hochansteckende Seuche ist für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich und verursacht großes Tierleid“, sagt die Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft: „Außerdem ist der dadurch verursachte wirtschaftliche Schaden enorm.“
Für Menschen sowie für alle Haus- und Wildtiere außer Schweinen ist die ASP hingegen ungefährlich, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Stade. „Es muss alles darangesetzt werden, um einen ASP-Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern“, sagt Witthöft.
Auch für Minipig-Besitzer ist Vorsicht geboten
Der Landkreis Stade ruft in der Pressemitteilung alle Halter von Schweinen auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das gelte auch für Besitzer von sogenannten „Minipigs“. „Es kann jeden Tag auch zu einem Ausbruch im Landkreis Stade kommen“, warnt Witthöft. Behörden, aber auch Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger könnten dazu beitragen, dass es nicht so weit kommt.
Ende Juni hatte der Landkreis Stade schon einmal vor der Afrikanischen Schweinepest gewarnt. Im September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland – in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen – bei Wildschweinen nachgewiesen. Seitdem breitet sie sich in der Wildschweinpopulation aus.
Ausbruch in Niedersachsen bereits 2022
Vereinzelt waren auch Haltungen von Hausschweinen betroffen, wie etwa ein großer Mastbetrieb im Landkreis Rostock. In Niedersachsen war die Seuche im Juli 2022 im Landkreis Emsland in einem Schweine haltenden Betrieb ausgebrochen.
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Trotz intensiver Untersuchungen und Nachforschungen konnten weder der Eintragsweg des Virus noch die Herkunft des Erregers nachgewiesen werden. Im Juni 2024 wurde die ASP erstmals auch in Hessen, zunächst bei Wild- und später auch bei Hausschweinen, nachgewiesen. Und Anfang Juli 2024 gab es den ersten ASP-Nachweis bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz. Daher warnen auch niedersächsische Behörden erneut vor einer Einschleppung beziehungsweise Ausbreitung der Seuche.
Sperrzonen und Handelsbeschränkungen gegen Ausbreitung
Bundesweit werde intensiv an Präventionsmaßnahmen gearbeitet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden in den betroffenen Gebieten Sperrzonen ausgerufen, Handelsbeschränkungen erlassen und bisweilen sogar Zäune aufgestellt, die potenziell infizierte Tiere am Verlassen eines bestimmten Areals hindern sollen.
Schweinehaltende Betriebe müssen insbesondere folgende Punkte beachten:
- Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, darf nicht außerhalb des Stalls und Straßenkleidung darf nicht im Stall getragen werden.
- Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen beziehungsweise Sperrzonen.
- Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, müssen die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.
Veterinärin Witthöft: „Bei den letzten ASP-Ausbrüchen handelte es sich um sogenannte Punkteinträge des Virus. Das heißt, dass eine Weiterverbreitung der Seuche aus vorherigen Fällen sehr unwahrscheinlich war und das Virus gewissermaßen aus heiterem Himmel in empfängliche Schweine gelangt ist“.
Verbreitung des Virus durch den Menschen?
Als Ursache komme menschliches Fehlverhalten in Betracht. So kann das ASP-Virus in fleischhaltigen Lebensmitteln vorhanden sein. Werden diese achtlos in der Natur entsorgt, können sie von Wildschweinen aufgenommen werden, sodass diese Tiere erkranken.
Die Kreisveterinärin appelliert an die Landkreisbewohner: Insbesondere Fleisch- und Wurstreste müssen unbedingt in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden.
Gleichzeitig muss ein möglicher ASP-Eintrag in die Wildschweinpopulation möglichst frühzeitig erkannt werden. Hierzu ist es unerlässlich, dass tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade unter der Rufnummer 04141/12-3931 gemeldet werden. Weitere Informationen zur ASP sind auch online zu finden. www.tierseucheninfo.niedersachsen.de