Landkreis Stade warnt vor Afrikanischer Schweinepest

Nicht nur unter Wildschweinen breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus, auch Hausschweine sind bedroht. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Die hochansteckende Afrikanische Schweinepest bereitet dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade weiterhin große Sorgen. Vor einer Ausbreitung der Seuche wird gewarnt. Was Betriebe, die Schweine halten, und Bürger tun können.
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Landkreis. Die Seuche ist für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich und verursacht großes Tierleid, wie die Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft sagt. „Außerdem ist der dadurch verursachte wirtschaftliche Schaden enorm.“ Für Menschen sowie für alle anderen Haus- und Wildtiere ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) hingegen ungefährlich.
„Es muss alles darangesetzt werden, um einen ASP-Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern“, so Witthöft weiter. Dazu müssen alle Halter von Schweinen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Das gilt auch für Besitzer von Minipigs.
Deutschland ist seit September 2020 betroffen
In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals im September 2020 - in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze - bei Wildschweinen nachgewiesen, wie es in einer Pressemitteilung des Landkreises heißt. Sachsen ist seit Oktober 2020 von der ASP bei Wildschweinen betroffen.
Seitdem breitet sie sich in der Wildschweinpopulation aus. Vereinzelt waren auch Haltungen von Hausschweinen betroffen, wie etwa ein großer Mastbetrieb im Landkreis Rostock.
Bereits acht Ausbrüche bei Hausschweinen
Bereits acht Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest wurden bei gehaltenen Schweinen festgestellt. Neben einem Ferkelerzeuger in Niedersachsen (Juli 2022) waren fünf unterschiedliche Haltungen in Brandenburg (zuletzt Februar 2023) sowie Mastschweinebestände in Mecklenburg-Vorpommern (November 2021) und in Baden-Württemberg (Mai 2022) betroffen.
Trotz intensiver Untersuchungen und Nachforschungen konnten weder der Eintragsweg des Virus noch die Herkunft des Erregers nachgewiesen werden.
2024 wurden bisher 82 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Sachsen festgestellt, 24 in Brandenburg. Nun wurde erstmals ein mit ASP infiziertes Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau festgestellt. Daher warnt auch das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor einer Ausbreitung.
Was Schweinehalter beachten müssen
Betriebe, die Schweine halten, sollten insbesondere folgende Punkte beachten: Sie sollten darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird, zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe; Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden. Grasschnitt, Feldfrüchte oder ähnliches Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen und Sperrzonen sollten nicht eingebracht werden.
Schweinehalter, die auch jagen, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.
Veterinäramt appelliert an alle Bürger
Außerdem geht ein Appell an alle Bürger: Es sollten keine Fleischprodukte oder Wurstbrote unachtsam in der Natur entsorgt werden, um zu verhindern, dass sie von Wildschweinen aufgenommen und das Virus so weitergetragen werden könnte.
Gleichzeitig muss ein möglicher ASP-Eintrag in die Wildschweinpopulation möglichst frühzeitig erkannt werden.
Hierfür ist es unerlässlich, dass tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 0 41 41/12 39 31 gemeldet werden.
Weitere Informationen zur ASP sind auch online zu finden: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de. (sal)