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Prozess

TMann ins Wachkoma geprügelt: Blut des Opfers im Fokus der Verhandlung

Ein Mann muss sich vor dem Landgericht Stade verantworten: Ihm wird vorgeworfen, einen anderen so brutal verprügelt zu haben, dass er ins Wachkoma fiel (Symbolbild).

Ein Mann muss sich vor dem Landgericht Stade verantworten: Ihm wird vorgeworfen, einen anderen so brutal verprügelt zu haben, dass er ins Wachkoma fiel (Symbolbild). Foto: Vasel

Im Prozess am Landgericht Stade gegen den Mann, der einen anderen ins Wachkoma geprügelt haben soll, stehen die Indizien im Fokus, die den Angeklagten als möglichen Täter identifizieren. Die Verteidigung meldet Zweifel an Aussagen und möglichen Beweisen an.

Von Silvia Dammer Dienstag, 13.02.2024, 17:38 Uhr

Stade. Es waren drei Dinge, warum der Angeklagte als Täter infrage kommt: Das Blut des Opfers klebte an seinen Schuhen, er hatte eine Verletzung an den Knöcheln seiner Hand und er wurde von einer Polizistin in der Tatnacht am 6. September 2021 unweit des Tatortes betrunken an einen Zaun gelehnt und sichtlich verstört gefunden. Später kam noch eine Nachricht auf seinem Handy an einen Freund dazu. „Ich habe Scheiße gebaut“, war der Inhalt.

Ihrer Aussage als Zeugin zufolge hatte die Polizeibeamtin den 23-Jährigen zu möglichen Beobachtungen befragt, seine verletzten Hände fotografiert und sein Handy gesichtet. Dabei war ihr die Nachricht aufgefallen. Wie mehrfach berichtet, war an besagtem Tag ein Mann derart verprügelt worden, dass er bis heute im Wachkoma liegt.

Verteidigung: Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzt

Nach Ansicht der Verteidiger Bielke und Mertins hatte die Beamtin damit die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten eklatant verletzt. Bielke stellte daher den Antrag auf einen Verwertungswiderspruch der Aussagen des Angeklagten vor der Polizistin sowie einen Verwertungswiderspruch gegen die Fotos der verletzten Hände. Bielke begründete den Antrag damit, dass die Beamtin den Angeklagten sofort als möglichen Täter angesehen haben muss, ihn also vorverurteilte und ihn auch nicht über seine Rechte belehrt habe.

Für Staatsanwalt Pass stand der Verwertbarkeit der Bilder nichts entgegen. Was die Aussagen des Angeklagten vor der Polizistin betraf, teilte er die Bedenken der Verteidigung. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Marc-Sebastian Hase behielt sich die Entscheidung zu diesem Antrag zunächst vor.

In einem weiteren Antrag zur Entlastung ihres Mandanten ging es der Verteidigung um ein Sachverständigengutachten. Hier sollte geprüft werden, wann die Blutspuren an die Schuhe des Angeklagten gekommen sein könnten. Ob es zum Beispiel auch zu einem viel späteren Zeitpunkt als unmittelbar zur Tatzeit möglich gewesen wäre. Der Tatort, so Bielke, sei nach Aussagen der Polizeibeamten, die als Erste vor Ort waren, stundenlang unbeaufsichtigt und unzureichend abgesichert gewesen.

Blutspuren an der Kleidung und Bettwäsche des Angeklagten

Beim dritten Antrag der Verteidigung ging es um ein Sachverständigengutachten, das prüfen sollte, ob die Blutspuren an der Kleidung des Angeklagten und an seiner Bettwäsche so gravierend waren, dass sie beweisen konnten, dass es der Angeklagte war, der auf dem Opfer hockend auf ihn eingeschlagen hatte.

Die Verteidiger gingen davon aus, dass die schweren Verletzungen des Geschädigten die Kleidung des mutmaßlichen Täters mehr mit Blut getränkt haben müssten, als die Kleidung des Angeklagten aufwies.

Die Entscheidung über die drei Anträge behielt sich die Kammer für den nächsten Termin vor. Die Verhandlung wird am 26. Februar fortgesetzt.

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