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Mehr Urlaub: So günstig liegen die Brückentage 2025

Zwei Feiertage fallen auch 2025 auf einen Donnerstag und bieten sich somit für einen Brückentag am Freitag an.

Zwei Feiertage fallen auch 2025 auf einen Donnerstag und bieten sich somit für einen Brückentag am Freitag an. Foto: dpa-Bildfunk

Der Einheitstag ist jüngst von vielen als Brückentag genutzt worden. Auch die Aussicht für das kommende Jahr ist verlockend.

Von Redaktion Sonntag, 06.10.2024, 10:45 Uhr

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Landkreis. Derzeit rückt in vielen Unternehmen bereits die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr näher. Nicht immer ist es dann leicht, sich im Voraus zu entscheiden, an welchen Tagen man eigentlich genau freihaben will.

Brücken schlagen ist eine beliebte Form der Urlaubsplanung. Die Devise: Mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage am Stück sichern. Dafür gibt es auch 2025 reichlich Gelegenheit - etwa wenn acht Urlaubstage für 17 freie Tage in Folge reichen.

  • Was (aus Arbeitnehmersicht) positiv auffällt:

- 2025 fällt von den in Niedersachsen begangenen Feiertagen auf einen Sonnabend oder Sonntag.

- Zwei Feiertage fallen auf einen Donnerstag und bieten sich somit für einen Brückentag am Freitag an.

- Ostern und die Weihnachtsfeiertage beziehungsweise Neujahr bieten sich besonders für geschickt verlängerte Ferienzeit an.

- Zwei weitere Feiertage sind an Freitagen. Hier heißt es: Brückentag nicht nötig, sondern verlängertes Wochenende.

Feiertage 2025, die den Landkreis Stade betreffen

Wer hätte nicht gerne 50 oder mehr Tage frei statt der üblichen 30 Urlaubstage? Mit ein bisschen geschickter Planung, wird dieser Wunsch Wirklichkeit.

So liegen die zehn gesetzlichen Feiertage 2025 in Niedersachsen:

  • Neujahr, Mittwoch, 1. Januar

Wer zwischen den Weihnachtsfeiertagen 2024 (Mi./Do.) eine Brücke über Neujahr bis zum 5. Januar baut, muss lediglich 5 Urlaubstage einsetzen, um 12 Tage frei zu haben.

Im kleineren Rahmen geht’s auch: 2 Urlaubstage vor oder nach Neujahr bedeuten in jedem Fall 5 freie Tage.

Dabei gilt natürlich: Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind laut Bundesurlaubsgesetz (BurIG) weder Heiligabend noch Silvester Feiertage. Frei hat eigentlich nur, wer Urlaub nimmt. Allerdings gibt es einige Unternehmen, die für diese Tage Sonderregelungen haben.

  • Karfreitag, Freitag, 18. April
  • Ostermontag, Montag, 21. April

Osterzeit ist meist auch Urlaubszeit. Allerdings sind die Osterfeiertage bei vielen beliebt. Die längste freie Zeit am Stück nimmt gar anschließend den Tag der Arbeit am Donnerstag, 1. Mai, dazu. Dann sind mit 8 Urlaubstagen bis zum 4. Mai 17 Tage Auszeit möglich. Ungeschlagen in 2025.

Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen.

Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. Foto: dpa-Bildfunk

  • Tag der Arbeit, Donnerstag, 1. Mai

Am 1. Mai bietet sich der erste Brückentag an. Wer jetzt planen muss, nimmt den Folgefreitag für ein langes Wochenende im Wonnemonat frei.

  • Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 29. Mai

Diese Brücke hat Tradition. Und: Die freie Zeit lässt sich dank Pfingsten Anfang Juni mit wenigen Urlaubstagen verlängern.

  • Pfingstmontag, Montag, 9. Juni

Oder doch lieber Urlaub nach Pfingsten? Dann sind mit vier Urlaubstagen 9 freie Tage vom 10. bis 18. Juni möglich.

  • Tag der Deutschen Einheit, Freitag, 3. Oktober
  • Reformationstag, Freitag, 31. Oktober

In diesem Jahr noch als Brückentag von vielen genutzt, bleibt der Urlaubstag 2025 stecken. Dafür heißt es bei beiden Feiertagen: nur eine Vier-Tage-Woche.

  • 1. Weihnachtstag, Donnerstag, 25. Dezember
  • 2. Weihnachtstag, Freitag, 26. Dezember

Wieder wären mit 7 Urlaubstagen 16 freie Tage am Stück drin. Vorausgesetzt man nimmt über Neujahr hinaus vom 20. Dezember bis 4. Januar 2026 Urlaub.

Die Schulferien in Niedersachsen liegen 2025 in folgenden Zeiträumen:

Osterferien: Montag, 7. April bis Ostermontag, 21. April

Sommerferien: Donnerstag, 3. Juli bis Mittwoch, 13. August

Herbstferien: Montag, 13. Oktober bis Sonntag, 26. Oktober

Darf mein Chef Urlaubstage verwehren?

Ein Arbeitgeber darf eingereichten Urlaub zwar nicht grundlos verweigern, es können jedoch betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen, warum nicht jeder Brückentag als Urlaubstag genehmigt wird.

Und beim Jahresplan? Muss ich jetzt schon alle Urlaubstage verplanen? Die gute Nachricht: in der Regel nicht. Die schlechte Nachricht für Spontanurlauber: Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. „Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können. „Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.“

In Betrieben, in denen es wichtig sei, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant werde, könne mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant werden müsse.

Beliebte Urlaubstage: Konflikte vermeiden

Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, was Beschäftigte wissen müssen, wenn es um die beliebten Urlaubstage geht.

  • 1. Urlaub absprechen und Antrag frühzeitig einreichen

Die besten Chancen auf einen freien Brückentag hat, wer sich schon vorab mit Kolleginnen und Kollegen im Team abspricht und den Antrag dann frühzeitig bei der Führungskraft einreicht.

  • 2. Rechte kennen

Wer sich Brückentage sichern will, tut gut daran, seine Rechte in Sachen Urlaub zu kennen. Einen einmal genehmigten Urlaubsantrag dürfen Vorgesetzte zum Beispiel nicht einfach wieder zurücknehmen.

Umgekehrt ist es auch nicht so einfach möglich, dass der Chef oder die Chefin Sie dazu zwingt, an einem Brückentag Urlaub zu nehmen. Das geht nur, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen - und dann habe gegebenenfalls auch ein Betriebsrat mitzureden, so Görzel.

Wenn sich die Urlaubswünsche beißen und mehrere Teammitglieder gleichzeitig Urlaub möchten, muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wer den Vorzug bekommt, so der Fachanwalt weiter. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien)
  • eine bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten
  • Alter und Betriebszugehörigkeit
  • die Frage, ob es sich um erstmaligen oder wiederholten Urlaub in diesem Kalenderjahr handelt
  • Erholungsbedürftigkeit: Gab es einen arbeitsintensiven Einsatz in der Vergangenheit? Lag eine schwerwiegende Erkrankung vor?

Möchte sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin also Jahr für Jahr alle Brückentage sichern, kann der Arbeitgeber den Wunsch mit Bezug auf diese Kriterien auch verweigern.

  • 3. Bei Streit an die Arbeitnehmervertretung wenden

Wer beim Urlaub ständig übergangen wird und sich mit dem Arbeitgeber, kann laut Volker Görzel im Notfall sogar klagen. Der erste Weg führt im besten Fall aber zum Betriebsrat wenden, wenn es im Unternehmen einen gibt. „Im Übrigen ist der Betriebsrat sowieso berechtigt, zu der Verteilung von Urlaub eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschließen“, so Görzel. (tip/dpa-tmn)

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