TMesser-Attacke an Heiligabend: Hauptverhandlung in Stade beginnt

Die Stelle in der Straße Hörn, an der das stark blutende Opfer von seinen Angehörigen aufgefunden wurde, ist von Mehrfamilienhäusern gesäumt. Foto: Reese-Winne
Vor dem Landgericht Stade müssen sich seit Dienstag zwei 21-jährige Männer aus Cuxhaven verantworten. Ihnen wird Totschlag zur Last gelegt. Sie sollen an Heiligabend 2023 einen Mann getötet haben.
Stade/Cuxhaven. Den jungen Männern, von denen einer zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt gewesen sein soll, wird Totschlag vorgeworfen. Sie sollen mehrfach mit einem Messer auf ihr 56-jähriges Opfer eingestochen haben, das sich in Sichtweite seines Wohnhauses befand und am Morgen von Familienmitgliedern auf der Straße vorgefunden wurde.
Landgericht Stade
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Die Bluttat hatte lokal und überregional Bestürzung ausgelöst. Zeugenhinweise führten die Polizei zu den beiden Verdächtigen, die nach umfassenden richterlichen Durchsuchungen festgenommen wurden. Die Polizei sicherte eigenen Angaben nach umfangreiche Beweismittel.
Über intensive Ermittlungen sprach Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade im Januar. Details wollte und konnte er hierzu bislang nicht preisgeben und ebenso keine Stellung nehmen zu den Gerüchten über die der Tat vorhergehenden Ereignisse, die reichlich in Cuxhaven kursieren.
Amtsgericht Stade erließ Untersuchungshaftbefehle
Das Amtsgericht Stade erließ zwei Tage nach der Tat Untersuchungshaftbefehle gegen die jungen Männer, die seither in zwei unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft sitzen. Nun sind vorerst neun Prozesstage vor der 4. Großen Strafkammer angesetzt.
Vorwurf: Totschlag und nicht Mord
Der Tatvorwurf laute nach den bisherigen Erkenntnissen auf vollendeten Totschlag, so Breas. „Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Mordmerkmale festgestellt worden.“
Als Merkmale, die einen Mord kennzeichnen, gelten in Deutschland unter anderem Mordlust, Habgier, Grausamkeit, Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder das Bestreben, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Ein Mord ist laut Paragraf 211 Strafgesetzbuch mit lebenslanger Freiheitsstraße zu bestrafen, Totschlag mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren (§ 212 StGB).