TMietpreisbremse auch in Stade und Buxtehude - das sind die Folgen

Wenn Wohnungen neu vermietet werden, dürfen die Preise nur moderat steigen. Foto: Christin Klose/ dpa
Das Thema ist nicht neu: In Stade fehlen Wohnungen, vor allem für den kleinen Geldbeutel. Die Politik reagiert jetzt - auf Landes- sowie auf kommunaler Ebene.
Stade. Im Bereich der Vermietungen tut sich was in Stade. Demnächst soll in der Stadt die Mietpreisbremse wirken. Zudem soll eine Zweckentfremdungssatzung gelten. Dahinter steckt das Ziel, möglichst viel und möglichst günstigen Wohnraum vorzuhalten.
Mietpreisbremse gilt auch in Stade und Buxtehude
Das Land Niedersachsen hat das Stadtgebiet in die Mieterschutzverordnung mit aufgenommen, in der die Mietpreisbremse festgelegt ist. Neben Stade gilt das auch für Buxtehude, Neu Wulmstorf, Tostedt, Rotenburg oder Cuxhaven. Die Mietpreisbremse soll dann in 57 Kommunen wirken, bisher sind es 18.
Mietpreisbremse, was heißt das?
Dort, wo sie gilt, darf bei Wiedervermietung einer Wohnung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin bestimmt die Verordnung eine „abgesenkte Kappungsgrenze“, was bedeutet, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf.
Als dritter Punkt ist eine verlängerte Kündigungssperrfrist vorgesehen. Sie gilt bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung. Die Verordnung gilt erst mal bis Ende 2025, sie soll aber bis 2029 verlängert werden, sobald der Bund dafür die gesetzliche Grundlage beschlossen hat, teilt die Landesregierung mit.
Minister Lies: Wohnen wieder bezahlbarer machen
Die entsprechende Verordnung hat das Kabinett zur Anhörung an die zuständigen Verbände und die betroffenen Kommunen freigegeben. Für den niedersächsischen Bauminister Olaf Lies (SPD) sei die Verordnung ein wichtiger Schritt, um die Kosten für Wohnen wieder bezahlbarer zu machen.
Lokalpolitik
T Stader SPD-Fraktion: Bitte keine Sylter Wohnverhältnisse
Wohnungsmarkt
T Neue Sozialwohnungen: Es gibt sie wieder – auch in Stade
Das Instrument komme zur Anwendung, wenn ein Gutachten ergibt, dass der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist. Als Indikatoren dafür gelten demnach etwa die Dynamik der Mieten sowie die Mietbelastung der Haushalte. Die Landesregierung hat sich ein solches Gutachten bereits eingeholt. Nach Angaben eines Sprechers des Bauministeriums könnte der Entwurf von der Landesregierung im Herbst beschlossen werden.

Neu gebaute Mehrfamilienhäuser; auch hier gilt die in Niedersachsen ausgeweitete Mietpreisbremse. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Verein Haus&Grund in Stade kritisiert das Vorgehen. Rechtsanwalt Matthias Schröder von der Interessensvertretung der Immobilieneigentümer greift vor allem die Berechnungswerte der Mietsteigerungen in dem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten an.
Haus&Grund wettert gegen die neue Verordnung
Ob ein Wohnungsmarkt „angespannt“ sei und eine Mietpreisbremse brauche, richte sich allein nach den tatsächlich genommenen Mieten. Das seien die Nettomieten, die als Zahl bei einer Neuvermietung im Vertrag stehen oder die Mieten, die sich als Ergebnis eines Mieterhöhungsverfahrens ergeben. Und da gebe es gesetzlich strenge Reglementierungen, so Schröder.
Vermieter könnten beim Preis nicht „Wünsch dir was“ spielen und nehmen, was sie wollen. Neben einem klar vorgegebenen Preisrahmen erlaubten schon die in den letzten Jahren immens gestiegenen Betriebskosten keine Entwicklungen bei den Nettomieten, so Schröder. Das gebe die Wirtschaftskraft der Mieterinnen und Mieter nicht her.
Leaderregion
T Arbeiten im Bauwagen statt Pendeln? Coworking machts möglich
In den meisten Fällen würden Mieten unterhalb des Mietspiegelniveaus bei Vertragsbeginn verhandelt und blieben während der ersten Jahre auf diesem Niveau stabil. „Unseren Mitgliedern ist nicht daran gelegen, alsbald gute Mieterinnen und Mieter aus wirtschaftlichen Gründen wieder zu verlieren“, so Haus&Grund Stade.
Jetzt eine Verschärfung der Mietpreisbremse in Niedersachsen zu planen, heize die ohnehin trübe Stimmung auf dem Wohnungsmarkt unnötig mehr an. Mit einer Mietpreisbremse sei bislang nicht eine neue Wohnung finanziert worden, sagt Schröder. Das Ergebnis sei sozialer Unfrieden statt Wohnungsbau. Schröder: „Und das ist wirklich das Letzte, was wir jetzt in dieser Marktsituation brauchen.“
Stadt Stade: Wohnraum nicht zweckentfremden
Ungeachtet dessen soll in Stade auf Grundlage der Mieterschutzverordnung des Landes zusätzlich eine städtische Zweckentfremdungssatzung gelten. Das hat der Rat jüngst beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass im Bereich der Innenstadt Wohnraum für Gewerbe oder Urlauber vermietet wird oder ungenutzt bleibt. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, eine solche Zweckentfremdungssatzung auszuarbeiten und der Politik noch 2024 zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen.