TMörder von Ekaterina B. rechtskräftig verurteilt – Warum die Polizei weiter ermittelt

Das Schicksal von Ekaterina B. bewegt und berührt nach wie vor. Foto: NZ
Der Mörder von Ekaterina B. ist elf Monate nach dem Urteilsspruch nun rechtskräftig verurteilt - er muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nicht zugelassen. Die Polizei ermittelt aber trotzdem erneut.
Bremen. Der für das Bremer Landgericht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig ist schneller zu einer Entscheidung gekommen, als alle Prozessbeteiligten erwartet hatten. Deutschlands oberstes Gericht hat die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft nur vier Monate, nachdem es alle Akten erhalten hat, verworfen. Damit ist bestätigt: Die Bremerhavenerin Ekaterina B. wurde von ihrem Ehemann erst betäubt und dann erwürgt - aus der lebenslangen Haft kann der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.
Staatsanwalt fordert besondere Schwere der Schuld
Ekaterina B. wurde vor mehr als zwei Jahren getötet - und die Aufarbeitung der Tat gestaltete sich zum juristischen „Puzzle“ aus Indizien. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gleich nach dem Richterspruch Ende Mai 2023 Revision eingelegt: Der Ehemann, weil er freigesprochen werden wollte von dem Vorwurf, seine Ehefrau betäubt und dann erwürgt zu haben. Der Ankläger, weil er anders als die Richter nicht nur die Heimtücke, sondern auch niedrige Beweggründe als Mordmerkmal ausgemacht hatte. Der Staatsanwalt hatte für eine besondere Schwere der Schuld plädiert, sodass der Täter nicht nach 15 Jahren Haft freikommen könnte.

Der Ehemann von Ekaterina B. kann frühestens nach 15 Jahren darauf hoffen, auf Bewährung freizukommen. Foto: Ralf Masorat
Nach ihrem Urteil bekamen die Richter der Großen Strafkammer mehrere Monate Zeit, ihren Spruch ausführlich und schriftlich zu begründen. Dann liefen Fristen für die Revisionsanträge und deren Begründung und schließlich dafür, die Argumente zu erwidern. Erst Ende 2023 lagen alle Akten beim Generalbundesanwalt in Leipzig - dem Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof. Und auch der musste sich erst zum Fall äußern, bevor alle Unterlagen dem zuständigen Senat überreicht wurden. Deshalb war der Spruch des Bundesgerichtshofs eigentlich erst zum Sommer erwartet worden. Bereits Ende März entschied das Gericht: Das Urteil hat Bestand und ist rechtskräftig. „Der Bundesgerichtshof hat keine Fehler gefunden“, sagt Richter Jan Stegemann, der Sprecher des Landgerichts. Weitere Rechtsmittel seien ausgeschlossen.
Ein Fall für die Geschichtsbücher
Mehr als neun Monate lang war in 44 Sitzungstagen dem heute 48-Jährigen der Prozess gemacht worden. Das Verfahren dürfte als eines der außergewöhnlichsten in die deutsche Rechtssprechung eingehen: Es beginnt mit einer verschwundenen Frau, nach der die halbe Stadt sucht, bis ihre zerstückelte Leiche in einem Koffer ans Weserufer gespült wird. Es gipfelt mit dem Geständnis der Mutter des Beschuldigten, nicht ihr Sohn, sondern sie habe Ekaterina getötet. Und es endet mit einem tagelang redenden Angeklagten, der noch einmal mehr als 100 Anträge stellt, um seine Unschuld zu beweisen und die Tat seiner Mutter anzulasten. Sie wollte die Schuld auf sich nehmen, flehte gar darum, verhaftet zu werden.
Aber die 67-Jährige ist keine Mörderin, schon die drei Berufs- und zwei Laienrichter in Bremen glaubten ihrem Geständnis nicht. Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt inzwischen die Polizei gegen die Frau. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft. Zunächst sei aber der Ausgang des Verfahrens abgewartet worden, so Oberstaatsanwalt Oliver Constien. Jetzt werde die Fortführung des Verfahrens zu prüfen sein.
Mörder noch immer in U-Haft
Der Mörder von Ekaterina B. sitzt noch immer in Untersuchungshaft und wird auch erst dann in den regulären Strafvollzug überstellt, wenn die Staatsanwaltschaft das rechtskräftige Urteil in Händen hält. In welchem Gefängnis der 48-Jährige seine Strafe verbüßen soll, ist nicht bekannt. Weil Deutschlands oberste Richter keinen Grund sehen, den Prozess noch einmal von vorn aufzurollen, können nun aber auch die Kosten des Verfahrens ermittelt werden. Der Verurteilte hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen, so ist es gesetzlich als Folge des Urteils vorgesehen.
Wird das Haus versteigert?
Ein Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft wird ausrechnen, was der Prozess den Staat gekostet hat. Vorsichtige Schätzung von Juristen nennen bis zu 150.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wäre auch berufen, den Betrag zu vollstrecken. Das Haus, in dem Ekaterina B. ermordet wurde, könnte dafür am Ende zwangsversteigert werden.

Das Schicksal von Ekaterina B. bewegt und berührt nach wie vor. Foto: NZ