TMöwen in Wohnung gehalten? – Landkreis: „Sind an dem Fall dran“

Zwei Möwen in einer Privathaltung? Die Vögel sollen täglich am Fenster zu sehen sein. Foto: privat
Foto- und Videoaufnahmen beweisen: Zwei Möwen flattern seit Wochen durch eine Wohnung in Cuxhaven. Eine Nachbarin ist besorgt.
Cuxhaven. Mitte Juli befanden sich zwei Jungpfauen auf Ausflugstour durch diverse Gärten im Landkreis Cuxhaven und aktuell hüpft ein Känguru durch Osten-Isensee. Nun reihen sich in die Liste skurriler Tier-Geschichten aus dem Stader Nachbarkreis zwei Möwen ein, die womöglich in einer Wohnung im Lotsenviertel in Cuxhaven gehalten werden.
„Sie sind bestimmt schon fünf bis sechs Wochen dort drin. Ich habe ihre Laute gehört. Anfangs dachte ich, dass es Tauben sind, weil sie noch so klein aussahen. Mittlerweile ist jedoch deutlich zu erkennen, dass es sich um zwei Möwen handelt“, versichert eine Leserin, die anonym bleiben möchte, im Gespräch. Den „Cuxhavener Nachrichten“ liegen Foto- und Videoaufnahmen vor, die belegen sollen, dass die Tiere in der Wohnung eingesperrt sind.
Tierliebe Cuxhavenerin in Sorge um die zwei Möwen
Auch die Nachbarn der Cuxhavenerin hätten die Tiere gesehen und wüssten darüber Bescheid. Sie hätten gehört, wie die Möwen mit ihren Schnäbeln gegen die Fensterscheibe schlugen. Außerdem könne man die Tiere von der Straße aus sehen, wie sie immer wieder mit ihren Flügeln schlagen und auf der Fensterbank hin- und herlaufen.
„Ich informierte das Veterinäramt, die Polizei Cuxhaven, den Cuxhavener Tierschutzverein und die untere Naturschutzbehörde. Allerdings sind die Möwen immer noch in der Wohnung. Ich möchte niemanden anschwärzen, es geht mir einfach darum, dass die armen Möwen wieder aus dieser Wohnung herauskommen“, macht die Tierfreundin gegenüber unserem Medienhaus deutlich.
Veterinäramt des Landkreises wurde in Kenntnis gesetzt
Eine Woche, nachdem sich die Leserin an das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven gewandt hatte, befänden sich die Möwen immer noch in der Wohnung: „Ich finde es traurig. Ich weiß zwar, dass die Behörden viel zu tun haben, aber das dauert einfach zu lange.“
Stephanie Bachmann von der Pressestelle des Landkreises versichert jedoch: „Wir sind an dem Fall dran.“ Welche Befugnisse das Veterinäramt in diesem Fall habe, sei nicht zu pauschalisieren. Denn jede solcher Situationen sei individuell zu betrachten.
Die Landkreis-Sprecherin betont, dass die Zuständigkeit in diesem Fall „nicht ausschließlich beim Veterinäramt des Landkreises“ liege. „Grundsätzlich ist für die Haltung von geschützten Wildtieren in Privathaushalten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, die entsprechende untere Naturschutzbehörde [...] zuständig.“ Sofern bei einer Kontrolle von der Ordnungsbehörde Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden, „so wäre das zuständige Veterinäramt wieder am Zuge“.