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Landgericht Stade

TNeue Beweise im Ehrenmord-Prozess: „Ihr seid alle Huren“

Der angeklagte Familienvater im Ehrenmord-Prozess vor dem Landgericht Stade. Auch am vierten Prozesstag blieben die Handschellen dran.

Der angeklagte Familienvater im Ehrenmord-Prozess vor dem Landgericht Stade. Auch am vierten Prozesstag blieben die Handschellen dran. Foto: Kul

Wollte er seine Tochter vom eigenen Sohn ermorden lassen? Das Landgericht Stade ließ am Dienstag weitere Telefonate als Beweismittel zu. Diese könnten den Angeklagten entlasten.

Von Ismail Kul Mittwoch, 01.04.2026, 15:50 Uhr

Stade. Gibt es doch entlastende Beweise für den Angeklagten? Vor dem Landgericht Stade wurde am Dienstag die Verhandlung gegen einen 47-jährigen Familienvater aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste fortgesetzt. Der Angeklagte steht im Verdacht, im vergangenen Jahr seinen 17 Jahre alten Sohn beauftragt zu haben, seine nur zwei Jahre ältere Schwester zu ermorden. Als Grund wird laut Anklage der Umgang der Tochter mit ihrem Körper sowie ihre Kontakte zu Jungen genannt.

In der Öffentlichkeit werden solche Fälle häufig mit dem Begriff „Ehrenmord“ betitelt, wenn die Täter offenbar aus verletztem Ehrgefühl handeln. Damit ist eine extreme Form von Verbrechen im Namen der Ehre gemeint.

Ehrenmord-Prozess in Stade: Telefonmitschnitte und neue Erkenntnisse

Am Prozesstag setzte die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts die Beweisaufnahme fort. Im Mittelpunkt standen dieses Mal Telefongespräche zwischen Mitgliedern der Familie. Zu Beginn las ein Dolmetscher die Übersetzung eines etwa zehnminütigen Gesprächs zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau vor.

Dabei wurde deutlich, dass die Familie einen arabischen Dialekt spricht, der für den Südwesten Syriens typisch ist. „Für die zehn Minuten habe ich zweieinhalb Stunden gebraucht“, erklärte der Dolmetscher. Das Telefonat hatte die Polizei dazu veranlasst, den Familienvater festzunehmen.

Wollte der Vater seine Tochter umbringen lassen? Zerrüttete Familienverhältnisse

Inhaltlich zeichnet das Gespräch das Bild einer zerstrittenen Familie, in der das Verhältnis zwischen dem Vater und den weiteren Angehörigen stark belastet erscheint. Der Vater beschuldigt seine Tochter, Sexvideos auf ihrem Handy zu besitzen und beleidigt die übrigen Familienmitglieder mit Worten wie „Ihr seid alle Huren“.

Der Inhalt des Telefonats wurde dem Angeklagten vor Gericht von einem weiteren Dolmetscher übersetzt. Der Angeklagte gab zu, dass er dort spricht, kritisierte die vorgetragene Übersetzung jedoch größtenteils als fehlerhaft.

Verteidigung fordert im Ehrenmord-Prozess die Berücksichtigung weiterer Entlastungsbeweise

Der Bremerhavener Rechtsanwalt Taleb Manar, der dem Angeklagten als Pflichtverteidiger zur Seite steht, beantragte, zwei weitere Telefonate als Beweismittel zuzulassen. Dabei geht es um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und seinem Bruder sowie um ein Telefonat der Tochter mit ihrer Cousine in Syrien. Nach Ansicht des Verteidigers könnten diese Gespräche Hinweise darauf liefern, dass der Familienvater sich Sorgen um seine Familie gemacht und keinen Mord geplant habe. In dem Gespräch mit ihrer Cousine soll die Tochter, die laut Anklage das Opfer werden sollte, davon berichten, dass sie ihren Vater hasse und keine Angst vor ihm habe: „Mein Vater kann mich nicht schlagen.“

Zudem äußert sie demnach, der Vater sei krank und habe nur noch zwei oder drei Jahre zu leben. Nach seinem Tod wolle sie angeblich alles tun, was er ablehne. Nach 20-minütiger Beratung ließ die Kammer diese neuen Beweise zu. Bei der kommenden Sitzung am Mittwoch, 10. April, sollen die Übersetzungen dieser Gespräche vorgetragen werden.

Psychiatrisches Gutachten und längere Prozessdauer angekündigt

Auch der Psychiater Harald Schmidt, der regelmäßig Gutachten für das Landgericht Stade verfasst, wird bei der nächsten Sitzung sein Gutachten zum Angeklagten vorstellen. Dabei stehen Fragen zur Schuldfähigkeit und zur psychischen Verfassung im Mittelpunkt.

Der Prozess gegen den Familienvater aus der Wurster Nordseeküste wird sich länger hinziehen als ursprünglich angenommen. Der Prozess begann am 24. Februar, und das Urteil sollte am 10. April gesprochen werden. Jetzt wurden zwei weitere Prozesstage angesetzt, das Urteil wird am Mittwoch, 24. April, erwartet.

Der Familienvater wurde Anfang September vergangenen Jahres am Bahnhof Dorum festgenommen. Die Familie hat acht Kinder und kam 2019 als Kriegsflüchtlinge aus Syrien nach Deutschland.

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