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Landgericht Stade

TMorddrohung: 21-Jähriger wegen Freiheitsberaubung und Nötigung angeklagt

Ein 21-jähriger Mann aus Zeven ist unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchtem schweren Raub und Nötigung angeklagt.

Ein 21-jähriger Mann aus Zeven ist unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchtem schweren Raub und Nötigung angeklagt. Foto: Koppe

Im März 2025 steigt ein Mann auf den Beifahrersitz eines Autos, droht dem Fahrer mit dem Tod. Vor dem Landgericht Stade läuft nun die Hauptverhandlung.

Von Monika Hahn Donnerstag, 06.11.2025, 05:50 Uhr

Stade. Es ist ein schwerwiegender Vorfall aus Zeven, der nun vor der 4. Großen Strafkammer in Stade verhandelt wird. Ein 21-jähriger Mann aus Zeven steht im Mittelpunkt der Anklage, die unter anderem Freiheitsberaubung, versuchten schweren Raub und Nötigung umfasst. Der Beschuldigte soll im März dieses Jahres auf einem Parkplatz in ein geparktes Auto eingestiegen sein und den Fahrer mit einem Messer bedroht haben, um ihn zur Fahrt zu zwingen.

Nach kurzer Fahrt soll es dem Fahrer gelungen sein, das Fahrzeug abrupt zu stoppen und auszusteigen. Der Beschuldigte sei ihm bis zum Eingang eines Supermarktes gefolgt und habe ihm dort das Handy entrissen. Anschließend habe der Beschuldigte versucht, mit dem Auto zu flüchten, was jedoch misslang, da der Fahrer den Schlüssel mitgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Angeklagten deshalb versuchten Diebstahl vor.

Psychiatrische Behandlung nach Festnahme

Seit seiner Festnahme am Tattag befindet sich der Angeklagte in der Psychiatrie. Es wurde eine Schizophrenie diagnostiziert und der Angeklagte befindet sich seither in Behandlung und bekommt Medikamente.

Am ersten Verhandlungstag räumt der Angeklagte über eine Einlassung seines Verteidigers die Vorkommnisse weitgehend ein. Bestritten wird aber, das Handy des Zeugen absichtlich entwendet zu haben und auch die Absicht gehabt zu haben, dessen Pkw als Diebesbeute im Visier gehabt zu haben. Das Auto habe lediglich als Fluchtauto dienen sollen.

Erinnerungslücken durch Drogeneinfluss

Der Beschuldigte geht auf die ihm gestellten Fragen der Vorsitzenden Richterin, der Staatsanwaltschaft, sowie des Gutachters, Dr. Schmidt ein. Die Tat erinnert der Beschuldigte bruchstückhaft: „Ich war plötzlich in dem Auto drin und habe zu dem Fahrer gesagt: ,Fahr‘ los, sonst wirst du sterben.‘“ Warum genau er das Küchenmesser in seiner Jackentasche hatte, erinnert er nicht. Auf Nachfragen des Gerichts gibt er an, nicht mehr zu wissen, wo er hin gewollt habe und warum er das Messer bei sich geführt habe.

Als Grund für seine lückenhafte Erinnerung gibt der junge Mann an, zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen gestanden zu haben. Gutachter Schmidt bekommt durch Nachfragen weitere Details heraus: Vor der Tat hatte der Angeklagte am Tattag bereits mehrere Joints geraucht. Und nicht nur das: Bereits ein halbes Jahr zuvor habe der junge Mann damit begonnen, etwa zwei Gramm Marihuana täglich zu konsumieren. Als Grund nannte er, er hätte dann erholsamer schlafen können und sei ausgeglichener. „Ohne das Gras hatte ich nur Stress“, erinnert er sich.

Streit um Handydiebstahl und Fluchtabsicht

Unmittelbar, bevor er seine Wohnung verlassen hatte und auf den Parkplatz gelaufen war, habe er schreiende Stimmen gehört, gibt der Angeklagte an. Er bestreitet, dem Opfer nachgelaufen zu sein, und er will dessen Handy in der Mittelkonsole des Autos gefunden und versehentlich eingesteckt haben, weil er es für sein eigenes gehalten habe. Auch mit dem Auto habe er lediglich fliehen wollen, nicht das Auto stehlen.

Am Nachmittag wurde die Hauptverhandlung mit der ersten Zeugenbefragung fortgesetzt. Das psychiatrische Gutachten wird laut Pressestelle des Gerichts voraussichtlich am 11. November Teil der Hauptverhandlung werden.

Ein entscheidender Punkt der Verhandlung wird die Frage der Schuldunfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt sein. Die Hauptverhandlung ist auf mehrere Termine im November 2025 angesetzt, jeweils um 9.30 Uhr.

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