TMordprozess in Stade: Was die Chatverläufe über den Angeklagten verraten
Am Landgericht Stade läuft aktuell der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum, der in der Nacht zum 24. September 2025 seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Foto: Willing
Im Prozess gegen einen Mann aus Gyhum, der seine Lebensgefährtin getötet haben soll, stehen auch Chatverläufe der Beteiligten im Fokus. Ein Polizist schilderte die Ergebnisse der Handyauswertung.
Stade. Der Beamte der Polizeiinspektion Rotenburg ging am Vormittag des zweiten Prozesstages unter anderem auf Erkenntnisse ein, die aus dem Schriftverkehr des Angeklagten und des Opfers über Online-Dienste wie WhatsApp hervorgehen. Die Frau wurde in der Nacht zum 24. September 2025 getötet. Nachdem sich der Angeklagte in derselben Nacht auf der Wache in Zeven gestellt hatte, stellte die Polizei sein Smartphone sicher.
Anfang September 2025 sei in einem Chat erwähnt worden, dass die Beziehung zwischen dem 34-jährigen Angeklagten und seiner Lebensgefährtin, die mit ihm in einer Doppelhaushälfte in Gyhum lebte, beendet sei. Aus weiter zurückliegenden Nachrichten sei zu ersehen, dass das Paar etwa im Sommer 2022 zusammengekommen und im Frühjahr/Sommer 2023 zusammengezogen ist.
Handydaten: Opfer aus Gyhum denkt schon 2024 über Trennung nach
Etwa im März 2024 habe es Hinweise gegeben, dass sich die Frau von dem 34-Jährigen trennen möchte. Dazu kommt es nicht. „Man hat sich wieder berappelt“, so der Polizist über den Chatverlauf. Im Zuge des Schützenfestes in Gyhum 2024 habe die Frau indes „verbale Entgleisungen erfahren müssen“, ohne dies im Einzelnen auszuführen. Ab Herbst/Winter 2024 habe sich das spätere Opfer zunehmend zurückgezogen aus dem Chat mit ihrem Partner, sei wortkarger geworden. „Er versuchte, sie bei Laune zu halten“, schildert der Polizist.
Irgendwann habe sie sich psychisch unter Druck gesetzt gefühlt, den Wunsch nach mehr Unterstützung geäußert, etwa im Haushalt oder in Bezug auf ihre Pferde. Anfang September 2025 sei zur Sprache gekommen, psychologische Unterstützung für den 34-Jährigen anzuregen. Dieser habe darum gebeten, dies gemeinsam zu machen, um die Beziehung zu retten.
Angeklagter aus Gyhum schreibt in WhatsApp-Chat mit sich selbst
Derweil habe der Angeklagte ab September 2025 in einem WhatsApp-Chat mit sich selbst offenbar Gedankengänge verschriftlicht. Aus weiteren Aufzeichnungen gehe hervor, dass der Angeklagte den Eindruck habe, „dass die Beziehung zu retten ist“. Er habe angemerkt, dass er medikamentös falsch eingestellt sei, was zu Stimmungsschwankungen und Reizbarkeit führe. Zugleich wirkte er sehr vertraut mit seiner Freundin, der er anvertraut habe, dass er vor vielen Jahren bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung einen Menschen so verletzt habe, dass dieser im Rollstuhl gelandet sei. Wichtig sei ihm gewesen, dass dies nicht nach außen dringt.
Nach dem Eindruck des aussagenden Polizisten habe der Angeklagte in den schriftlichen Aufzeichnungen zuletzt „gedanklich angeschlagen“ gewirkt. Ein Satz laute: „Wir hätten die Beziehung retten können.“ Laut Handydaten dürfte der Angeklagte die Doppelhaushälfte am 24. September gegen 1.30 Uhr verlassen haben. Ihm wird vorgeworfen, in derselben Nacht zudem ein Feuer gelegt zu haben.
Frau aus Gyhum im Chat: Beziehung läuft nicht gut
Auf dem Handy des Opfers seien viele Nachrichten gelöscht worden. Jedoch habe die Frau in einem Kontakt zu einer Reitfreundin bereits geraume Zeit vor der Tat anklingen lassen, „dass die Beziehung nicht gut läuft“. Nach einem Reitunfall und einem daraus folgenden Krankenhausaufenthalt habe sie sich Unterstützung gewünscht, stattdessen Vorwürfe ihres Lebensgefährten erfahren, der zudem aus Ekel abgelehnt habe, den Pferdestall auszumisten, was sie dann selbst habe machen müssen. Sie habe das aber nicht erzählen sollen, um kein schlechtes Licht auf ihn zu werfen.
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Auch Alkoholkonsum des Angeklagten und daraus folgende verbale Aggression habe die Frau angemerkt. Im August 2025 habe sie die Trennung verkündet. In der Nacht vom 22. auf den 23. September seien Pferde ausgebrochen und die Frau habe sich leicht verletzt, hatte Kopfschmerzen und Prellungen, so dass sie sich krankheitsbedingt für den Tag von der Arbeit abgemeldet habe. Aus anderen Aufzeichnungen sei erkennbar gewesen, dass sie sich über eine neue Liebesbeziehung mit einem anderen Mann Gedanken machte.
Gyhum-Mordprozess: Arbeitgeber beschreibt Angeklagten als verlässlich
Was die Arbeitsstelle des Angeklagten im landwirtschaftlichen Bereich angeht, so habe ihn der Arbeitgeber der Polizei gegenüber als „sehr verlässlich und vertrauensvoll“ beschrieben. Das Verhältnis sei sehr kollegial, im Betrieb habe er sich weder aggressiv noch auffällig verhalten. Auch eine andere von der Polizei befragte Person „könne sich die Tat nicht erklären“, der Angeklagte sei seines Wissens nicht aggressiv. Das Handy des Opfers ist nach Aussage des Polizisten in der Tatnacht zuletzt gegen 1.15 Uhr genutzt worden.
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