TMutige 89-Jährige legt falsche Polizisten rein

Eine 89-jährige Seniorin aus Cuxhaven telefonierte mit Betrügern - und trickste sie dann aus. Foto: Roland Weihrauch/dpa
Betrüger wollten eine Seniorin in Cuxhaven um ihr Geld bringen. Doch die Frau trickste die Kriminellen aus. Die Polizei fasste einen 31-Jährigen, der jetzt vom Gericht verurteilt wurde.
Cuxhaven. Ein einfacher Telefonanruf sollte eine 89-jährige Cuxhavenerin um ihr Geld bringen. Die Rentnerin spielte das Spiel der Betrüger mit und trickste sie aus. Am Ende landete ein 31-jähriger Hamburger, der als Bote fungierte, auf der Anklagebank des Cuxhavener Amtsgerichts. Was war genau passiert?
Im Juli vergangenen Jahres riefen Kriminelle die Seniorin an und gaben sich als Polizeibeamte aus. Sie warnten sie vor kriminellen Banden in der Umgebung und forderten, dass sie den Inhalt ihres Tresors herausgebe, bevor er geplündert werde. Doch die Rentnerin ließ sich nicht einschüchtern. Stattdessen drehte sie die Situation um: Sie bat die Täter, den Tresorschlüssel doch bitte persönlich abzuholen. Der Plan der Seniorin ging auf. Ein Mittäter - der 31-Jährige - erschien bei ihr Zuhause. Was die Betrüger nicht wussten: Die Polizei wartete bereits. Als der Mann eintraf, klickten die Handschellen.
„Ich hätte sie wegsperren lassen“
Vor Gericht erklärte der Angeklagte über seinen Verteidiger Mario Prigge, dass er die Tat vollumfänglich zugebe. Er habe sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer deutlich, welche Schwere sie der Tat beimisst: „Sie sind mit Ihrer Tat Teil einer organisierten Organisation, die ältere Menschen ausnutzt und sich an ihnen bereichert. Stellen Sie sich vor, das würde man bei Ihrem Vater machen.“ Der Vater des Angeklagten saß übrigens im Saal.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und warnte: „Ohne Einlassung hätte es keine Bewährung gegeben und ich hätte Sie wegsperren lassen.“
Verteidigung hofft auf kürzere Bewährungsstrafe
Verteidiger Mario Prigge betonte hingegen, dass sein Mandant lediglich als Abholer agiert habe. Es sei kein Schaden entstanden, und durch sein Geständnis wurde die Aussage der Seniorin überflüssig. Er beantragte eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung. Richter Stefan Redlin verkündete schließlich das Urteil: Der 31-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro, die an einen gemeinnützigen Verein geht, der es sich zur Aufgabe gemacht, krebskranke Menschen - insbesondere Leukämie- und Lymphknotenkrebs-Erkrankte - sowie deren Angehörige zu unterstützen.
„Eine asoziale, schäbige Tat“
Richter Redlin mahnte den Angeklagten: „Auch wenn Sie die Leute nicht kennen, für die Sie etwas abholen, ist das eine asoziale, schäbige Tat. Sie können froh sein, dass Sie heute als freier Mann hier rausgehen, und ich hoffe, dass Sie nicht wieder in solche Strukturen geraten.“ Für die Seniorin hatte der Richter nur lobende Worte: „Sie haben super reagiert und das genial gemacht. Sie haben ihn dahin gebracht, wo er hingehört: hierher auf die Anklagebank.“