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Steinmetzpark

THimmelpfortener Combi-Markt: Darum beenden die Naturschützer den Rechtsstreit

Kahlschlag im Steinmetzpark schuf Tatsachen.

Kahlschlag im Steinmetzpark schuf Tatsachen. Foto: Grit Klempow

Mitte Januar machte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Weg frei für ein Einkaufszentrum hinter dem Steinmetzhaus. Jetzt haben die Naturschutzverbände den Rechtsstreit beendet.

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Von Susanne Helfferich
Samstag, 29.03.2025, 10:00 Uhr

Himmelpforten. Der Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und die Arbeitsgemeinschaft Unterelbe (AUN) werden keine Beschwerde gegen das am 16. Januar gesprochene Urteil einreichen. Denn noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde das Steinmetzwäldchen gerodet, womit vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Kritik äußern die Verbände dennoch.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes sei angreifbar, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von Udo Paschedag (AUN) und Carola Persiel (NVN). So vermissen die Verbände eine vertiefende Prüfung des Artenschutzes nach der deutlichen Konkretisierung des Bebauungsplanes. Das Gericht habe allein die Ausführungen des vom Investor bezahlten Gutachters als erheblich für die Entscheidung erachtet, ohne sich mit den Argumenten der NVN-Vorsitzenden Carola Persiel, selbst Biologin und Gutachterin zum Artenschutz, auseinanderzusetzen.

Schwächung des Standorts in Kauf genommen

Mit seinem Urteil habe der 1. Senat des OVG nicht nur seiner eigenen Rechtsprechung zur Raumordnung widersprochen, sondern auch der des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die örtliche Planung an die überörtliche Planung des Landkreises anzupassen hat. Die Planung des großflächigen Einkaufszentrums habe sich demnach nicht der vorhandenen Versorgung untergeordnet und bereits vorhandene Einzelhandelsgeschäfte beeinträchtigt. Eine damit verbundene Schwächung des Standorts Himmelpforten und der Nachbargemeinde Oldendorf „soll die überörtliche Planung des Landkreises mit seinem Regionalen Raumordnungsprogramm gerade verhindern“.

„Auch die weiteren Ausführungen des Gerichts zum Abwägungsgebot, Lärmschutz und Denkmalschutz wird von den Verbänden vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung und der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ebenso für angreifbar eingeschätzt“, heißt es in der Pressemitteilung. Das Landesamt habe dargelegt, dass der Denkmalwert des Steinmetzhauses durch die Rodung des Steinmetzwäldchens und die heranrückende Bebauung erheblich beeinträchtigt werde.

Rodung des Wäldchens beeinträchtigt Baudenkmal

Trotz dieser Bedenken haben sich Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und Arbeitsgemeinschaft Unterelbe (AUN) gegen eine Beschwerde entschieden. Denn das Steinmetzwäldchen sei nun abgeholzt und damit könne der Schutz der dort bisher lebenden Arten - wie Waldohreule, Dohlen und Fledermäuse - auch durch ein weiteres Rechtsmittelverfahren nicht mehr gewährleistet werden. „Allein Recht haben zu wollen, ist für den NVN und die AUN kein Grund, das Verfahren weiterzuführen.“

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