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Wohnungsbau

TNur 0,1 Prozent Sozialwohnungen: So will Horneburg das ändern

Der Samtgemeinde Horneburg mangelte es bisher erheblich an Sozialwohnungen. Das soll sich zukünftig ändern. (Symbolbild)

Der Samtgemeinde Horneburg mangelte es bisher erheblich an Sozialwohnungen. Das soll sich zukünftig ändern. (Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Einkommensschwache Menschen finden angesichts steigender Mieten oft nur schwer ein Zuhause. In Horneburg mangelt es zudem an Sozialwohnungen. Das soll sich jetzt ändern.

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Von Steffen Buchmann
Montag, 22.12.2025, 05:50 Uhr

Horneburg. Die Samtgemeinde Horneburg will zukünftig den Bau von Sozialwohnungen verstärken, um einkommensschwache Menschen zu unterstützen. Der Samtgemeinderat hat hierfür in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel eine Leitlinie auf den Weg gebracht.

Künftig empfiehlt die Samtgemeinde bei Wohnungsbauprojekten ab zehn Wohneinheiten, dass 20 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert entstehen. Diese Wohnungen sollen mindestens 20 Jahre lang preisgebunden bleiben.

Nur 0,1 Prozent aller Mietwohnungen werden gefördert

Horneburg liegt in puncto Sozialwohnungen weit unter dem Landesdurchschnitt. Gerade einmal fünf Wohnungen wurden bis Ende 2022 öffentlich gefördert. Das ermittelte der Landkreis Stade vergangenes Jahr in einem kreisweiten Wohnraumversorgungskonzept. Die Samtgemeinde liegt hier im ohnehin niedrigen Schnitt des Landkreises, der Ende 2022 gerade einmal bei 280 öffentlich geförderten Mietwohnungen, also 0,1 Prozent aller Wohnungen, lag. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt in Niedersachsen lag zuletzt bei etwa 1,3 Prozent.

Angestoßen hatten die Debatte die Freien Wähler und die Grünen im Rat, wenngleich mit unterschiedlichen Ansätzen. Zunächst schlug Jörk Philippsen (FWG Aue) vor, den Bau von Sozialwohnungen auf dem Sportplatz an der Hermannstraße mit der Samtgemeinde als Bauherr anzustreben. Verena Wein-Wilke (Grüne) brachte hingegen einen Änderungsantrag ein, in dem es nicht um ein konkretes Grundstück, sondern eine grundsätzliche Regelung in der Planung von Sozialwohnungen ging.

Einfamilienhäuser nicht von Beschluss betroffen

Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Rolle als Bauherr oder Investor jedoch aus mehreren Gründen nicht infrage. Die Haushaltslage lasse das nicht zu, zudem sei die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum grundsätzliche Aufgabe der Mitgliedsgemeinden. Nach längerem Für und Wider zog die FWG ihren Antrag zurück.

Den Gemeinden wird durch den Beschluss empfohlen, die Quote von 20 Prozent für Sozialwohnungen bei zukünftigen Bauprojekten anzustreben. Eine zwingende Vorgabe besteht nicht. Zudem soll sich die Leitlinie nicht auf Gebiete für Einfamilienhäuser beziehen, sondern auf Bauvorhaben ab zehn Wohneinheiten. So soll frühzeitig bei neuen Projekten für bezahlbaren Wohnraum gesorgt werden.

Der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen in der Samtgemeinde Horneburg ist hoch. Rund 15 Prozent der Haushalte in der Samtgemeinde gelten als einkommensschwach. Der Landkreis prognostizierte in Horneburg einen Mehrbedarf von über 200 preisgünstigen Wohnungen bis zum Jahr 2040.

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