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Landgericht

TOpfer liegt seit brutaler Attacke in Stade im Wachkoma - Prozessauftakt

Das Landgericht in Stade.

Das Landgericht in Stade. Foto: dpa

In einer Septembernacht vor zwei Jahren wurde ein Mann derart brutal zusammengeschlagen, dass er erblindete und seit der Tat im Wachkoma liegt. Vor dem Landgericht begann nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Details einer verstörenden Tat.

Von Silvia Dammer Dienstag, 23.01.2024, 08:50 Uhr

Stade. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (23) vor, in der Nacht vom 5. zum 6. September 2021 zwischen 1.06 Uhr und 1.47 Uhr in der Nähe der Tankstelle in der Harsefelder Straße massiv auf den heute 56-Jährigen eingeschlagen sowie auf ihn eingetreten zu haben, als er bereits am Boden lag. Danach habe er den Ort verlassen und den lebensgefährlich verletzten Mann liegengelassen.

Gefunden wurde der bewusstlose Mann an einer dunklen Stelle der Verbindungsstraße zur Harsefelder Straße gegen 3 Uhr von einem Anwohner, der zu dieser Zeit zum Einkaufen zur Tankstelle wollte. Die massive Gewalt hatte beim Geschädigten zur Hirnblutung, zur irreparablen Verletzung eines Augapfels sowie zu einer Serie von schweren Rippenbrüchen und anderen schweren inneren Verletzungen geführt. Seitdem ist das Opfer blind und liegt im Wachkoma. Aufgrund dieser Verletzungen des Opfers ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dem mutmaßlichen Täter bewusst war, dass der 56-Jährige an den Verletzungen sterben konnte und klagte die Tat als versuchten Totschlag, gefährliche und schwere Körperverletzung an.

Amtsgericht übergibt den Fall an das Landgericht

Gleich nach seiner Festnahme kurz nach der Tat sollte sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht Stade wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Zu diesem Zeitpunkt lag dem Gericht das rechtsmedizinische Gutachten zu den Verletzungen des Opfers aber noch nicht vor. Dieses, erstellt von Rechtsmedizinerin Prof. Dr. med. Dragana Seifert vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, war Grundlage der Annahme, dass der Angeklagte zusätzlich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig ist. Damit übergab das Amtsgericht das Verfahren an das Landgericht.

Nach der Vernehmung zur Person des 23-jährigen Staders erklärte dieser, dass er sich zum Tatvorwurf nicht einlassen werde und überließ seine Verteidigung den beiden Rechtsanwälten Rainer Mertins und Ayke Bielke. Gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages hatten beide Verteidiger Grund für harsche Kritik an der Verhandlungsführung der Kammer.

Verteidiger kritisiert die Strafkammer

Der Vorsitzende, Richter Marc-Sebastian Hase, hatte sechs Zeugen geladen. Darunter vier Polizeibeamte, die sich zum Auffinden des Geschädigten und der Situation am Tatort äußern sollten. Mertins hinterfragte die Reihenfolge der Zeugenvernehmung. Er hielt es für sinnvoller, vor der Befragung der Beamten den Zeugen zu hören, der den Verletzten gefunden hatte. Nach Hases Antwort, dass es die Entscheidung der Kammer sei, wer wann als Zeuge gehört werde, begann er mit der Vernehmung des Beamten, der nach dem Notruf mit seiner Kollegin als Erster am Tatort war.

Wie sich der Polizist und weitere Zeugen äußerten, lesen Sie morgen bei tageblatt.de.

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