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TPfandgeld: Kunden schenken Aldi, Rewe, Edeka und Co. Millionen

Seit 2003 gibt es in Deutschland Pfand für Einwegdosen und -flaschen. Jährlich verschenken die Kunden allerdings Millionen Euro, indem sie ihr Pfand nicht zurückgeben.

Seit 2003 gibt es in Deutschland Pfand für Einwegdosen und -flaschen. Jährlich verschenken die Kunden allerdings Millionen Euro, indem sie ihr Pfand nicht zurückgeben. Foto: Monika Skolimowska

25 Cent Pfand für eine Dose oder Flasche. Viele verzichten auf die Rückgabe. Doch jedes Jahr summieren sich daraus Millionenbeträge.

Von Ismail Kul 17.01.2026, 09:50 Uhr

Rückendeckung aus Berlin: Auch das Bundesumweltministerium hält Aufkleber auf Pfandautomaten für wünschenswert, die darauf hinweisen, dass Pfandverpackungen unabhängig vom Automaten auch an den Kassen abgegeben werden können.

Das teilte das Ministerium auf Anfrage der Nordsee-Zeitung mit; es war 2003 bei der Ausarbeitung des Pfandgesetzes federführend beteiligt. Das gelte insbesondere für Filialen, wo dieses Problem häufiger auftritt.

Zur Erinnerung: Der Bremerhavener Kristof Küpper kämpft dafür, dass auf den Pfandautomaten Aufkleber angebracht werden und diese die Kunden darauf hinweisen, dass vom Automaten nicht erkannte Einwegverpackungen wie Dosen oder Flaschen auch an den Kassen zurückgegeben werden können.

Verzicht auf die Pfandrückgabe: Erlebnis bei Aldi Nord in Bremerhaven rückt Problem in den Fokus

Ende April vergangenen Jahres wollte er eine Dose an der Kasse bei der Filiale von Aldi Nord in der Elbestraße zurückgeben, stieß aber zunächst auf Unverständnis der Mitarbeiter, wie er berichtete. Dafür war ja schließlich der Rücknahmeautomat da. Das veranlasste den 45-Jährigen, das Problem mit dem Pfandgut unter die Lupe zu nehmen.

Das Ergebnis bestärkte ihn in seinem Anliegen, mit Aldi Nord in Korrespondenz zu treten und sich für die Lösung mit Aufklebern einzusetzen. Doch die Discounterkette bleibt bei der bestehenden Praxis.

Auch auf Anfrage der Nordsee-Zeitung teilte das Unternehmen mit: Zerdrückte und verbeulte Flaschen und Dosen werden in der Regel von den Leergutautomaten erkannt und akzeptiert. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können die Kunden diese an der Kasse abgeben.

Ministerium sieht Verbraucher beim Einwegpfand ausreichend informiert

Während das Bundesumweltministerium eine Lösung mit Aufklebern als wünschenswert ansieht, setzt es aber auf Freiwilligkeit des Handels. Informationsdefizite seitens der Bürger sieht die Behörde nicht. Eine Rücklaufquote von weit über 90 Prozent spräche dafür, dass die Bürger gut informiert sind, dass die Pfandflaschen und -dosen überwiegend ihren Weg zurückfinden.

„Vor diesem Hintergrund wären zusätzliche gesetzliche Regelungen wohl nicht verhältnismäßig, und wir sehen aktuell keinen Bedarf für weitere Aufklärungsarbeit“, so das Ministerium weiter.

Rechte und Pflichten der Händler bei der Pfandrückgabe im Überblick

Das Bundesumweltministerium weist zudem darauf hin, dass Händler von einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern jegliche Einwegverpackungen zurücknehmen und das Pfand dafür auszahlen müssen.

Für Händler mit einer kleineren Verkaufsfläche beschränke sich die Rücknahmepflicht auf Verpackungen jener Marken, die sie auch in ihrem Sortiment führen. So muss ein Geschäft, das nur Getränke in Pfandflaschen aus Einwegkunststoff anbietet, nicht auch Pfandflaschen aus Einwegglas zurücknehmen.

Dabei gilt: Die Rücknahme ist unabhängig davon verpflichtend, ob sie mittels Automaten oder händisch erfolgt. Die Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht gilt auch für beschädigte Verpackungen oder Verpackungen mit beschädigtem Etikett, bei denen das Pfandsymbol noch erkennbar ist.

Millionen Euro an Einwegpfand bleiben jährlich beim Handel oder bei Abfüllern

Rücklaufquoten von über 90 Prozent bestätigen auch Umweltschutzorganisationen wie die NABU (Naturschutzbund Deutschland). Die Organisation spricht von einer Rücklaufquote von 96 Prozent und führt diese Zahlen auf das Umweltbundesamt in Dessau zurück. Dieses wiederum verweist auf die Gesellschaft für die Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in Mainz.

So ist die Rede davon, dass jährlich etwa 720 Millionen Einwegverpackungen nicht zurückgegeben werden, was auf eine Summe von 180 Millionen Euro hinausläuft – sogenannter Pfandschlupf. Diese Beträge werden vom Kunden beim Kauf von Einwegverpackungen gezahlt und verbleiben beim Einzelhandel oder bei den Getränkeabfüllern. Nach Berechnungen des NABU haben Konsumenten allein in den Jahren bis 2015 auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro verzichtet.

Mehrweganteil sinkt trotz Pfandgesetz – NABU sieht Nachbesserungsbedarf

Laut der Umweltschutzorganisation hat das Pfandgesetz seinen ursprünglichen Zweck nur teilweise erfüllt. Es sollte den Kauf von Mehrweg-Alternativen fördern. Diese gelten als umweltfreundlicher, da sie mehrfach verwendet werden. Doch seit Einführung des Gesetzes haben Mehrwegverpackungen fast 30 Prozent Marktanteil verloren. PET-Einwegflaschen und Dosen machen inzwischen etwa 55 Prozent des Getränkeverpackungsmarkts aus.

Dennoch hat das Pfandsystem zum Umweltschutz beigetragen und die Vermüllung von Landschaft und Gewässern durch Plastikflaschen und Dosen deutlich verringert. Nicht eingelöste Pfandbeträge sollten jedoch aus Sicht des NABU nicht dem Handel, sondern dem Umwelt- und Ressourcenschutz zugutekommen – etwa durch eine Getränkeverpackungssteuer.

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