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Blaulicht

TDeshalb kippte das Polizeiauto in Nordenham auf die Seite

Umgekippter Streifenwagen in Nordenham.

Der Streifenwagen kam an einer Ampel zum Stehen. Foto: Polizei

Der VW Bus der Nordenhamer Polizei wollte mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn eine Kreuzung passieren. Plötzlich krachte es. Was genau ist passiert?

Von Detlef Glückselig Mittwoch, 31.07.2024, 15:40 Uhr

Nordenham. Diesen Tag wird die 15-jährige Schülerin, die zurzeit bei der Nordenhamer Polizei ein Praktikum absolviert, nicht so schnell vergessen. Das Mädchen durfte am Mittwochvormittag zwei Polizeibeamte bei einer Einsatzfahrt begleiten. Allzu weit kam das Trio jedoch nicht.

Nur wenige hundert Meter vom Polizeirevier entfernt krachte auf der Kreuzung der Walther-Rathenau-Straße mit der Viktoriastraße ein 66-jähriger Nordenhamer mit seinem Golf gegen das Heck des VW-Busses, in dem die Polizisten und die Praktikantin fuhren. Das Polizeifahrzeug kippte durch den Aufprall auf die Seite.

Mit Martinshorn und Blaulicht in Kreuzung gefahren

Die Ermittlungen zu dem Unfall hat nicht die Nordenhamer Polizei übernommen. Vielmehr waren aus Neutralitätsgründen Kolleginnen des zur Polizeiinspektion Cuxhaven gehörenden Kommissariats Schiffdorf für die Unfallaufnahme vor Ort.

Wie Stefan Hertz, Pressesprecher der Cuxhavener Inspektion berichtet, waren ein 32 Jahre alter Polizist als Fahrer, seine 26-jährige Kollegin als Beifahrerin und die aus Nordenham stammende Schülerpraktikantin zu einem Einsatz im Stadtnorden unterwegs.

Sie hatten ihr Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet, als sie sich der Kreuzung Walther-Rathenau-Straße und Viktoriastraße näherten.

Der VW Bus der Polizei kippt durch den Aufprall auf die Seite und kollidierte mit einem Laternenmast.

Der VW Bus der Polizei kippt durch den Aufprall auf die Seite und kollidierte mit einem Laternenmast. Foto: Glückselig

Nach Auskunft von Stefan Hertz zeigte die Ampel vermutlich rotes Licht - was die Polizei bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn aber nicht dazu zwingt, zu warten.

Der Fahrer des Polizeifahrzeugs habe sich mit verringerter Geschwindigkeit vorsichtig in die Kreuzung „hineingetastet“, so der Sprecher. Als er wieder beschleunigen wollte, habe es plötzlich gekracht.

Das ist der Golf, der in den VW Bus gekracht ist. An dem Wagen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Das ist der Golf, der in den VW Bus gekracht ist. An dem Wagen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Foto: Glückselig

Der 66-jährige Golffahrer befuhr die Viktoriastraße aus Richtung Atens. Offenbar übersah er den Polizei-Bulli. Auf der Kreuzung rammte er dessen Heck.

Das Polizeifahrzeug kippt durch den Aufprall auf die Seite und kollidierte mit einem Ampelmast. Laut Stefan Hertz wurden alle vier Unfallbeteiligten leicht verletzt und vorsorglich ins Krankenhaus gebracht.

An dem Golf entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Polizeiwagen wurde ebenfalls erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrtüchtig. Für die Bergung und die Unfallaufnahme musste die Kreuzung bis zum späten Vormittag gesperrt werden.

Was dürfen Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr?

Was dürfen Polizeifahrzeuge im Einsatz und was dürfen sie nicht? Wie Stefan Hertz auf Nachfrage mitteilt, können Einsatzfahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung Sonderrechte in Anspruch nehmen, zu denen auch ein sogenanntes Wegerecht gehört.

Haben Polizisten und andere Einsatzkräfte das Blaulicht eingeschaltet, nutzen sie ein Sonderrecht und dürfen - so die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und nicht die Gefahr besteht, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden - Verkehrsregeln missachten. Bei einer Blaulicht-Fahrt haben die Einsatzkräfte laut Stephan Hertz aber nicht automatisch Vorfahrt.

Ist zusätzlich zum Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet - so wie bei dem Unfall am Mittwoch -, ist der Fall anders gelagert. Dann nehmen die Einsatzkräfte ihr Wegerecht in Anspruch. Das bedeutet, dass sie Vorrang haben: Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen und gegebenenfalls stoppen.

Wer in solch einer Situation einen Unfall verursacht, muss laut Stephan Hertz mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Das könnte nun auch dem 66-jährigen Nordenhamer drohen.

Nach Mitteilung der Stadt Nordenham hat der Bauhof die bei dem Unfall beschädigte Ampel vom Netz genommen und entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Sie gelten, bis die Ampelanlage repariert und wieder in Betrieb genommen ist.