TPolizei ermittelt: Durfte ein Jäger bei Wohnste drei Rinder erschießen?
In Panik sind diese drei der bei Ahrenswohlde ausgebüxten Rinder durch einen Zaun auf ein Grundstück in Wohnste gelangt. Foto: privat
Anfang Mai wurden bei Wohnste (Kreis Rotenburg) drei entlaufene Rinder erschossen. Handelt es sich um eine Straftat? Die Polizei ermittelt. Was über die Hintergründe bekannt ist.
Ahrenswohlde. Der Vorfall ereignete sich bereits am 3. Mai und beginnt bei Ahrenswohlde. Dort brechen acht Rinder von einer Weide aus, wie ein Anrufer vergangene Woche mitteilt. Sein Name ist der Redaktion bekannt, er möchte jedoch anonym bleiben. Mutmaßlich wurden die Tiere von einem der Wölfe aufgeschreckt, die seit einigen Jahren im Wiegerser Forst umherstreifen.
Umgehend beteiligen sich demnach örtliche Jäger und Landwirte an der Suche, mit dem Ziel, die Tiere möglichst wohlbehalten einzufangen. Auch die Polizei wird informiert. Die Hälfte der Tiere kann schlussendlich zurück zu ihrem Besitzer, weil die Tiere, sobald die Panik vorüber sei, „Anschluss suchen“, wie der Anrufer, selbst Landwirt und an der Suche beteiligt, zu berichten weiß.
Wann Jäger Rinder schießen dürfen - und wann nicht
Rinder sind als Nutztiere kein jagdbares Wild gemäß Bundesjagdgesetz. Erst auf Anweisung der Ordnungsbehörde dürfen Jäger Nutztiere schießen. In Rücksprache mit der Polizei muss geklärt werden, ob Gefahr im Verzug ist, bevor die Tiere vom Jäger erlegt werden dürfen. Das ist die absolute Ultima Ratio.
Im Fall der entlaufenen Rinder aus Ahrenswohlde geschieht genau das: Der ansässige Jagdpächter hält Rücksprache mit der Polizei und erlegt auf deren Anraten eines der Tiere bei Ahrensmoor.
Polizei bestätigt Ermittlungen gegen Jäger
Unterdessen folgen einige Landwirte - darunter der Anrufer und Zeuge - und zwei Jäger aus dem Landkreis Stade weiteren drei Tieren, die in Richtung Wohnste fliehen. Diese kommen dort, bereits im Landkreis Rotenburg, in einem privaten Garten zum Stehen. Dort sollen die Rinder dann einen Zaun durchbrochen haben und erneut ausgebüxt sein.
Fast Food
T Verzögerung in Hemmoor: Wann kommt McDonald‘s?
Laut Zeuge soll ein Jäger dann drei Tiere erschossen haben. Eine Polizeisprecherin bestätigt auf Nachfrage, dass ein Mann entsprechende Beobachtungen bei der Polizeidienststelle in Sittensen gemeldet habe. Die Beamten in Sittensen haben daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Jäger eingeleitet. Das hat Gründe.
Folgen nach Waffengesetz: Geldstrafe und Entzug
In einem Bericht auf der Homepage des Landesjagdverbands in Baden-Württemberg ordnet dieser die Thematik und die zugrundeliegenden Bundesgesetze zu Jagd und Waffenbesitz ein. Entlaufene Rinder zu erschießen, fällt dabei grundsätzlich nicht unter die Jagdausübung, an die Besitz und Einsatz der Waffe geknüpft sind.
Laut Polizei handelt es sich bei den in Wohnste erschossenen Tieren daher um einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Sollte es zu einem Verfahren und zu einem Urteil kommen, drohen dem Schützen laut Waffengesetz wegen Regelunverhältnismäßigkeit Geldstrafen von 60 und mehr Tagessätzen sowie der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte. (zz)Spektakulärer Fund
T
Wehrmacht-Sturmgeschütz aus Nordholz: Was mit dem Stug III geschehen soll
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.