TPolizist gebissen – dann Handschlag im Gericht
Der Eingang vom Amtsgericht in Bremerhaven: Der Angeklagte verließ das Gebäude als freier Mann. Foto: Dührkop
Ein 33-Jähriger in Bremerhaven hatte einen Polizisten gebissen, Beamte beleidigt und sich seiner Festnahme widersetzt. Das Gericht gibt ihm eine Chance.
Bremerhaven. Im großen Saal im ersten Stock des Amtsgerichts Bremerhaven läuft die Vernehmung eines Polizeibeamten – drei Jahre nach dem Vorfall. Angeklagt ist ein 33-jähriger Mann, dem Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Gewalt vorgeworfen werden. Laut Anklageschrift hatte er neben anderen Delikten auch den nun vernommenen Beamten in den Unterarm gebissen.
Gerade als die Richterin die Befragung des Beamten führt, sagt der Verteidiger des Angeklagten, sein Mandant wolle sich bei dem Polizisten für die Beißattacke entschuldigen. Dieser zeigt sich nicht nachtragend. „Na klar“, sagt er und steht auf. Daraufhin geht der Angeklagte mit Handschellen zum Beamten im Zeugenstand und gibt ihm einen Handschlag. An diesem Tag scheint sich vieles zugunsten des Angeklagten zu entwickeln.
Eine Entschuldigung und Handschlag im Gerichtssaal
Blick zurück: Die Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, liegen einige Jahre zurück – im April 2023 und im Oktober 2025. Im April 2023 wird die Polizei zu einem Einsatz in die Lutherstraße gerufen. Der Angeklagte soll zuvor in der Wohnung einen anderen Mann angegriffen und körperlich misshandelt haben. „Er hat mich bestohlen“, sagt er als Erklärung und präzisiert auf Nachfrage, dass seine Drogen fehlten.
Ich hatte ein massives Alkohol- und Drogenproblem, und das durchgehend, jeden Tag.
Angeklagter vor dem Amtsgericht Bremerhaven
Vor Ort zeigt er sich auch gegenüber den Beamten nicht kooperativ. Er ist alkoholisiert; später werden in seinem Blut 2,2 Promille Alkohol nachgewiesen. Zudem hat er verschiedene Rauschmittel wie Kokain und Ecstasy konsumiert. „Ich hatte ein massives Alkohol- und Drogenproblem, und das durchgehend, jeden Tag“, wird er die Zeit zwischen 2023 und 2025 beschreiben und von einer „Scheißzeit“ sprechen. Zu der Beißattacke kommt es später im Revier, als die Polizisten ihn unter Kontrolle halten müssen.
Alkohol, Drogen und ein Biss eines Polizisten im Revier
Am ersten und am letzten Verhandlungstag sagen fünf Polizeibeamte als Zeugen aus. Das zivile Opfer, wegen dessen die Polizei gerufen worden war, erscheint trotz Ladung nicht zur Verhandlung. Die Richterin fragt die Beamten, mit welchen Worten der Angeklagte sie beleidigt hat. Einer sagt: „Das ist jetzt drei Jahre her. Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern. Als Polizeibeamter hört man sehr oft Beleidigungen.“
Den Angeklagten haben sie jedoch als jemanden in Erinnerung, der völlig neben der Spur war und starke Stimmungsschwankungen zeigte – er wechselte zwischen weinerlich und aggressiv.
T Opfer von Reizgas-Vorfall in Disco: Zitteranfall und Nasenbluten
Eine lange Vorgeschichte von Konflikten mit dem Gesetz
In der Verhandlung wird auch der bisherige Lebensweg des Angeklagten beleuchtet. Der 1993 in Emden geborene Mann erwirbt den Hauptschulabschluss, erlernt danach jedoch keinen Beruf. Sein leiblicher Vater lebt getrennt von der Familie in Magdeburg. Zwischen beiden besteht nach Aussage des Angeklagten keinen Kontakt; sein Vater sei „Alkoholiker“. Er selbst hat eine Partnerin und mit ihr einen gemeinsamen Sohn, der zehn Jahre alt ist. Verheiratet sind die beiden nicht.
2021 kommt es zur Trennung und zum Absturz des Angeklagten. Sein Drogen- und Alkoholkonsum nimmt massiv zu. Er trinkt harte Spirituosen wie Jack Daniel‘s, Whisky oder Wodka. „Vorher habe ich weniger als zwei bis drei Gramm Kokain und gelegentlich Cannabis genommen“, sagt er. Phasen von Arbeit und Arbeitslosigkeit wechseln sich ab. Das Bundeszentralregister zeigt jedoch, aus dem die Richterin entsprechende Stellen verliest, dass er bereits als Jugendlicher ab 2008 mit dem Gesetz in Konflikt gerät und der Justiz bekannt ist.
Praktischer Hinweis für den Briefkasten zu Hause
Doch die Justiz will ihm eine Chance geben. Seit sieben Monaten nun sitzt er in Haft. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädiert für ein Jahr und einen Monat Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem soll ihm ein Bewährungshelfer zugewiesen werden. Als Auflage soll er sich wegen seiner Drogensucht in Therapie begeben. Auch der Verteidiger des Angeklagten fordert dieses Strafmaß.
Die Richterin verkündet am Ende ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Der Angeklagte soll zudem eine Therapie machen. Nach der Urteilsverkündung verzichtet der Verteidiger auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig wird. Dem Angeklagten werden die Handschellen abgenommen.
Die Richterin macht dem nun Verurteilten deutlich, dass er auch eine härtere Strafe hätte bekommen können. Dennoch soll er eine Chance erhalten: „Sie haben einen Sohn. Sie wollen doch nicht so enden wie Ihr Vater.“ Der Angeklagte möchte zu seinem Kumpel ziehen und soll dem Gericht zudem sehr bald seine Adresse mitteilen. Einen wichtigen Tipp hat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auch: „Bitte lassen Sie Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen versehen, damit die Briefe Sie auch erreichen.“
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.