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Landgerichte Stade

TProzess um Brandstiftung in Obdachlosenunterkunft mit Hürden

Das Amts- und Landgericht Stade (Archivbild).

Das Amts- und Landgericht Stade (Archivbild). Foto: Hahn

Ein Mann soll in einer Obdachlosenunterkunft in Zeven Feuer gelegt haben. Der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht Stade zog sich in die Länge – aus mehreren Gründen.

Von Monika Hahn Mittwoch, 09.10.2024, 12:13 Uhr

Stade. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens prüfte die Staatsanwaltschaft, ob sie von der Verfolgung einiger Anklagepunkte nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung absehen könne.

Staatsanwaltschaft Stade lässt Verfolgung einiger Anklagepunkte fallen

Zur Eröffnung des zweiten Prozesstages vergangene Woche gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie insgesamt neun der angeklagten Straftaten nicht mehr weiterverfolge und sich der Prozess auf die schwereren angeklagten Taten konzentriere.

Somit stand die Aufklärung der Geschehnisse um die mutmaßliche Brandstiftung im Fokus der Zeugenbefragungen zu Beginn der Beweisaufnahme.

Beweisaufnahme beginnt mit fast zwei Stunden Verspätung

Drei geladene Zeugen, die Angaben insbesondere zum Brandtag machen sollten, waren nicht erschienen.

Das Gericht veranlasste, die Bewohner der Obdachlosenunterkunft aus Zeven abzuholen und dann die Verhandlung fortzusetzen. Die Beweisaufnahme konnte dann mit fast zwei Stunden Verspätung beginnen.

Angeklagter soll mit Feuerzeug und Deospraydose hantiert haben

Eine Zeugin will den Angeklagten bereits am Nachmittag des Brandtages in den Gemeinschaftsräumen der Unterkunft gesehen haben, wie er mit einer Deospraydose und einem Feuerzeug hantierte. Auch andere Mitbewohner sollen dies laut ihrer Aussage mitbekommen haben.

Die Zeugin habe den Angeklagten vergeblich gebeten, das Flammenwerfen zu unterlassen. Anschließend habe sie sich in das Zimmer ihres Partners begeben und sich den Rest des Tages nicht mehr herausgetraut. Am Abend seien dann alle geweckt worden, aufgrund des Feuers im Zimmer des Angeklagten.

Im Anschluss wurde ihr Partner befragt. Der habe den Brandtag komplett in seiner Unterkunft verbracht und daher nichts direkt mitbekommen. Von dem Vorfall in den Gemeinschaftsräumen habe ihm seine Freundin berichtet. Er will einige Minuten, bevor alle dann aufgrund des Feuers geweckt worden seien, Türen schlagen gehört haben.

Ansonsten berichtete er von vielen angeblich gezielten Provokationen seitens des Angeklagten ihm gegenüber.

Der Zeuge machte allerdings wirre Andeutungen und warf die Frage auf, ob es vielleicht weitere Mitwisser gegeben haben könne und bezog sich auf einen undurchsichtigen Chatverlauf, den er auf einem Handy eines weiteren Bewohners gesehen haben will.

Hürden bei der Zeugenbefragung

Der zweite Zeuge hatte auffällige Schwierigkeiten, sich in seinen Angaben auf die konkret auf die richterlichen Fragen zu konzentrieren und schilderte stattdessen wertend seine Eindrücke. Daraufhin entließ ihn das Gericht aus dem Zeugenstand, um den dritten Zeugen, der in der Obdachlosenunterkunft wohnt, zu befragen.

Zunächst konnte dieser Zeuge aufgrund von Sprachhemmnissen nicht seriös befragt werden. Ein Dolmetscher wurde einbestellt und die Befragung am Nachmittag fortgesetzt. Stattdessen führte das Gericht am Vormittag die Beweisaufnahme mit der Befragung eines Zevener Polizeibeamten fort.

Polizeibeamter im Zeugenstand äußert sich zum Brandort

Der Polizist habe die Unterkunft erst zwei Tage nach dem Brand persönlich inspiziert. Das Gericht zeigte während der Befragung die polizeiliche Bilddokumentation.

Der zweite Verhandlungstag dauerte bis weit in den Nachmittag.

Der Prozess wird am 22. Oktober um 9.15 Uhr mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Mit einem Urteil wird im November gerechnet.

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