Psychiaterin: Flughafen-Geiselnehmer voll schuldfähig

Der Buxtehuder hatte im November vergangenen Jahres seine damals vierjährige Tochter mit Gewalt aus der Wohnung seiner Ex-Frau geholt und fuhr mit ihr als Geisel auf den Hamburger Flughafen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Ist der Flughafen-Geiselnehmer aus Buxtehude psychisch krank? Eine Sachverständige hat eine klare Antwort.
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Hamburg. Der Hamburger Flughafen-Geiselnehmer ist nach Einschätzung einer psychiatrischen Gutachterin voll schuldfähig. Der 35-Jährige habe keine Psychose, keine affektive Erkrankung wie etwa eine Depression und auch keine Persönlichkeitsstörung, sagte die Sachverständige am Mittwoch im Prozess am Landgericht Hamburg.
Der Angeklagte habe allerdings eine auffällige Persönlichkeitsstruktur, sei narzisstisch, egozentrisch, respektlos und überheblich. Dass das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter seiner Ex-Frau zugesprochen wurde, habe ihn massiv gekränkt.
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Polizei im Kontakt mit Hamburger Geiselnehmer
„An der gesamten Situation sind alle anderen schuld“, glaube der Angeklagte. Während der Geiselnahme auf dem Flughafen habe ihm die ganze Welt zugeschaut und gesehen, was er wolle.
18-stündige Geiselnahme auf dem Hamburger Flughafen
Am 4. November vergangenen Jahres hatte sich der Türke laut Anklage mit einem Trick Zugang zur Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade verschafft, sie mit einer Waffe bedroht und das Kind in seine Gewalt gebracht.
Anschließend war er mit der Vierjährigen zum Hamburger Flughafen gefahren, hatte mit einem Mietauto mehrere Schranken durchbrochen und war bis aufs Flugfeld vorgedrungen.
Dort warf er zwei Brandsätze, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Erst nach 18 Stunden gab er auf und konnte festgenommen werden. Der vermeintliche Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend vor der Strafkammer am Landgericht gestanden.