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Todesfahrt

TRaser-Pozess von Mulsum: Video zeigt Opfer in der Unfallnacht

Der 25-jährige Beifahrer des BMW starb bei diesem Unfall im September 2023.

Der 25-jährige Beifahrer des BMW starb bei diesem Unfall im September 2023. Foto: Vasel

Der Prozess gegen den 30-jährigen Angeklagten neigt sich dem Ende zu - doch das Urteil steht noch aus. Zwei Videos geben Eindrücke des Abends, an dem ein junger Mann sein Leben verlor.

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Von Pauline Meyer
Montag, 12.01.2026, 05:50 Uhr

Landkreis. Das Urteil im Prozess um den Raser von Mulsum musste vergangene Woche erneut verschoben werden. Grund war das Schneechaos. An zwei Prozesstagen gab es dennoch neue Details durch den technischen Sachverständigen - und ein Beweismittel, das für Betroffenheit sorgte: die letzten Aufnahmen des Verstorbenen aus der Unfallnacht des 2. September 2023.

Dem heute 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, den BMW M4 des Beifahrers mit bis zu 181 km/h durch Mulsum und ihn dabei in Müllers Gasthof gefahren zu haben. Der 25-jährige Beifahrer starb bei dem Unfall.

Video zeigt Angeklagten auf dem Fahrersitz

Das Snapchatvideo, das von der Mutter des Verstorbenen zu Beginn des Prozesses dem Landgericht Stade als Beweismittel zur Verfügung gestellt worden war, wurde nun technisch aufgehellt und der Kammer vorgespielt. Es waren nur wenige Sekunden, die einen kleinen Eindruck aus der Unfallnacht gaben.

Zu sehen ist der Innenraum eines Autos. Das Licht des Armaturenbretts scheint in die dunkle Umgebung hinein. Es ist laute Musik zu hören. Die Videoperspektive wechselt auf die Innenkamera.

Dort ist das spätere Unfallopfer, der das Video selbst aufnimmt, zu sehen. Er singt mit, hat augenscheinlich eine gute Zeit, dann schwenkt er auf den Fahrer des Autos: Der Angeklagte ist zu sehen - sein Blick ist auf die Straße gerichtet. Die Perspektive wechselt erneut und zeigt noch einmal das hell erleuchtete Gesicht des 25-jährigen Beifahrers. Dann endet das Video abrupt.

Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum.

Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum. Foto: Vasel (Archiv)

Zwei weitere Videos aus Überwachungskameras

An diesem Prozesstag wurden noch zwei weitere Videos abgespielt. Die Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen den BMW auf einem Parkplatz, wie er immer wieder im Kreis gelenkt wird. Sogenannte Burnouts - von denen der Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses berichtete - verursachen dabei so viel Qualm, dass das Auto zwischenzeitlich kaum noch zu erkennen ist. Dann hält das Auto einige Zeit, bevor es in gemäßigtem Tempo rechts auf die Straße abbiegt.

Rechtskurve am Ortseingang beschäftigte das Gericht erneut

Auf dem darauffolgenden Video ist eine durch die Polizei durchgeführte Streckenabfahrt zu sehen. Es ist die Strecke, die die jungen Männer in der Unfallnacht gefahren haben müssen, bevor sie in Müllers Gasthof krachten. Das Video zeigt unter anderem den Ortseingang Mulsum, auf den eine gestreckte Rechtskurve folgt. Es endet kurz nach dem Unfallort.

Eben diese Rechtskurve gab Anlass, den technischen Sachverständigen erneut vor Gericht zu laden. Dieser hatte sein Gutachten bereits präsentiert, hatte über Bremsweg und Geschwindigkeit sowie die Kräfte, die auf die Insassen wirkten, gesprochen. Jetzt ging es um die besagte Rechtskurve kurz nach dem Ortseingang. Die Kammer bat ihn, die Geschwindigkeit zu erläutern, mit der das Fahrzeug Mulsum erreichte.

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade.

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade. Foto: Meyer

Beschuldigter zwischen 90 und 100 km/h unterwegs

Der Sachverständige konnte anhand physikalischer Formeln ausrechnen, dass der BMW mit einer Geschwindigkeit zwischen 90 und 100 km/h in den Ort gefahren sein muss. Aufgrund der abgefahrenen Reifen sei ein höheres Tempo nicht möglich gewesen. Um auf die 181 km/h zu kommen, die fünf Sekunden vor Aufprall vom Fahrzeug aufgezeichnet wurden, brauchte der BMW laut Berechnungen des Sachverständigen etwa acht Sekunden. Der Kurvenbereich befindet sich gut 1050 Meter von der Unfallstelle entfernt. Innerhalb dieser geraden Strecke beschleunigte der Fahrer das Auto also auf gut das Doppelte.

Hinterreifen waren bis auf das Drahtgeflecht abgefahren

Richter Marc-Sebastian Hase interessierte sich inbesondere für die abgefahrenen Hinterreifen. Die waren bereits so verschlissen, dass das Drahtgeflecht zu erkennen war. Dass eine derartige Abnutzung zu einer unrunden Fahrt führe, sei eindeutig, schilderte der technische Sachverständige. Richter Hase wollte dann wissen, ob die abgefahrenen Reifen im Inneren des Wagens nicht zu hören sein mussten.

Auch das Landgericht Stade reagierte auf den heftigen Schneefall: Die Urteilsverkündung wurde auf Ende Januar verschoben.

Auch das Landgericht Stade reagierte auf den heftigen Schneefall: Die Urteilsverkündung wurde auf Ende Januar verschoben. Foto: P. Meyer

Zum einen sei das wahrscheinlich, so die Einschätzung des Experten: „Man merkt bei einer solchen Abnutzung jedes Steinchen.“ Doch das sei eher bei langsamen Tempo so. Auch wenn der Angeklagte im Laufe des Abends ebenfalls anfahren oder langsam abbiegen musste, lege er nicht seine Hand dafür ins Feuer, dass die Reifen akustisch bemerkt worden sind. Zumal laute Musik - und bei höherer Geschwindigkeit auch der Fahrtwind - das Geräusch überlagern könnten.

Angeklagter fiel bereits mit Alkohol am Steuer auf

Bevor der psychologische Sachverständige von der Kammer endgültig als Gutachter entlassen wurde, erläuterte er auf Nachfrage eine Passage aus seinem Gutachten. Es ging um einen der Fälle, in dem der 30-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr angeklagt ist.

Der Sachverständige machte deutlich: Die festgestellte Alkoholabhängigkeit des Angeklagten existiere parallel zu seiner Intoxikation. „Das ist ein Grenzfall in der Kombination aus Blutalkohol und Alkoholgewöhnung“, so der psychologische Sachverständige. Der relevante Punkt für eine möglich geminderte Steuerungsfähigkeit sei aber die Intoxikation. Mit 2,39 Promille sei die so hoch gewesen, dass er eine Beeinträchtigung nicht ausschließen könne.

Bevor das Urteil am 26. Januar gefällt wird, werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Die Kammer wird dann alle im Prozess getätigten Zeugenaussagen, Gutachten und Beweismittel in Betracht ziehen, um ein faires Urteil zu fällen.

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