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Prozess

TRaubüberfall: Täter am Stader Landgericht zu langer Haft verurteilt

Zum Raubüberfall auf ein Seniorenehepaar aus Hagen hat das Landgericht Stade nun sein Urteil gesprochen.

Zum Raubüberfall auf ein Seniorenehepaar aus Hagen hat das Landgericht Stade nun sein Urteil gesprochen. Foto: Jaspersen/dpa

Es war eine brutale Tat: Der Raubüberfall auf ein hochbetagtes Ehepaar in Hagen bringt vier Männer für Jahre ins Gefängnis. Das Urteil fiel unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen.

Von Wilfried Stief Samstag, 28.06.2025, 16:57 Uhr

Stade. Zur Urteilsverkündung waren die Sicherheitsvorkehrungen im Schwurgerichtssaal nochmals verschärft worden. Zusätzlich zu den acht Justizwachtmeistern direkt bei den Angeklagten kamen vier weitere im Zuschauerraum hinzu, der durch eine drei Meter hohe Glasscheibe abgetrennt ist. Als Zuschauer verfolgten weibliche Angehörige der Täter und Angehörige der Opfer den Prozess.

86-Jähriger verlor auf einem Auge sein Augenlicht

Als brutales und gemeines Verbrechen lässt sich die Tat durchaus treffend beschreiben, denn die Täter drangen am 4. Dezember 2024 um 2 Uhr in das Haus des alten Ehepaares ein. Sie drohten mit einem Messer und schlugen dem 86-Jährigen so stark ins Gesicht, dass er auf einem Auge sein Augenlicht verlor. Der Ehefrau hielt einer der Täter ein Messer entgegen, was diese nur als Bedrohung für ihr Leben verstehen konnte. Während der 86-Jährige noch hofft, bei der nunmehr vierten Operation einen Teil der Sehfähigkeit zurückerlangen zu können, lebt die Frau mit andauernden Angstzuständen und Alpträumen.

Diese Folgen der Tat wirkten laut der Vorsitzenden der 4. Großen Strafkammer, Richterin Reinecker, ebenso strafverschärfend wie die erhebliche kriminelle Energie, die die Täter an den Tag legten. Die Tat im Haus dauerte mit dem Durchkämmen der Zimmer und der Suche nach dem Tresor, den es nicht gab, länger als eine halbe Stunde.

Vater hatte seinen Sohn zum Mitmachen gedrängt

Den jüngsten Angeklagten hat es mit dem Urteil am härtesten getroffen. Der 23-Jährige wurde wegen besonders schweren Raubes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein Verteidiger schilderte den jungen Mann als arbeitsam und unbescholten und fragte in seinem Plädoyer rhetorisch, ob sein Mandant wohl der Einschulung seiner zweieinhalbjährigen Tochter als dann wieder freier Mann beiwohnen werde. Auch, dass der 23-Jährige von der überfallenen Frau als „der netteste der Männer“ beschrieben wurde und die alte Dame beruhigte, führte der Verteidiger an. Das Ziel: eine Haftstrafe unter fünf Jahren.

Im Ergebnis verfing das allerdings bei der Strafkammer nicht. Zwar blieben die Richter mit fünf Jahren und neun Monaten unter der Forderung des Staatsanwaltes, der siebeneinhalb Jahre gefordert hatte, aber eben auch über dem Wunsch des Verteidigers. Was für den jungen Mann besonders fatal sein dürfte: Sein Vater hatte ihn vor dem Überfall zum Mitmachen gedrängt. Der Vater selbst wurde zu fünf Jahren verurteilt.

Wichtige Frage bleibt bis zum Ende ungeklärt

Die anderen Täter bestrafte die Kammer mit Haftstrafen von fünf Jahren und in einem Fall mit fünf Jahren und drei Monaten. Unklar blieb bis zum Schluss, wer dem 86-Jährigen den heftigen Faustschlag versetzte. Die vier Täter hatten Schmerzensgeld und Schadenersatz sofort zugestimmt und zum Teil schon bezahlt. Sie hatten auch Entschuldigungen angeboten und geäußert. Doch ihre Geständnisse blieben das letzte Quäntchen Aufrichtigkeit schuldig – eben weil sich keiner der vier Männer aus Rumänien zum Faustschlag bekannte.

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