TReichsflaggen-Graffiti bei Bargstedt: Verfassungsfeindlich oder Schmiererei?
Mit der Reichsflagge wurde die Eisenbahnbrücke zwischen Bargstedt und Harsefeld beschmiert. Foto: Fehlbus
Mindestens seit einem halben Jahr prangt eine Reichsflagge als Graffiti an der Eisenbahnbrücke bei Bargstedt. Ist das überhaupt erlaubt? So einfach ist das nicht.
Bargstedt. Die Brücke liegt an einem beliebten Rad- und Fußweg, der an der Bahnstrecke zwischen Bargstedt und Harsefeld entlangführt. Bei einem Ausflug im Sommer fiel das Graffiti einem TAGEBLATT-Leser erstmals auf. Ein Hinweis ging an die Polizei. Trotzdem ist die Schmiererei noch da.
Der Mann, der nicht mit Namen genannt werden möchte, fragt sich, warum es nicht schneller geht, wenn es sich doch augenscheinlich um ein Nazi-Symbol handelt: eine schwarz-weiß-rote Reichsflagge mit den Buchstaben SH.
Kein eindeutiges Nazi-Symbol: Zusatz SH ändert nichts
Rechtlich ist es nicht einfach. Die schwarz-weiß-rote Reichsflagge als Nationalflagge des Deutschen Kaiserreichs war ursprünglich kein nationalsozialistisches Symbol. Darauf verweist die Polizei und liefert den entsprechenden Auszug vom Innenministerium gleich mit.
Die Kollegen hielten auch Rücksprache mit dem Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte der Polizeiinspektion Stade. Demnach handele es sich in diesem Fall um kein verfassungsfeindliches Kennzeichen. Auch der Zusatz „SH“ ändere daran nichts. Für den Leser und Anzeigen-Steller steht das eindeutig für „Sieg Heil“.
Auch Reichskriegsflagge fällt nicht unter das Verbot
Das Farbenschema steht für die preußischen Farben Schwarz und Weiß und das von den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck benutzte Rot. Bei der Kriegsflagge wurde das Eiserne Kreuz hinzufügt, der preußische Adler mittig platziert.
Langjährige Entwicklung
T Rechtsextreme Szene im Kreis Cuxhaven: „Bewegt sich zwischen gaga und gefährlich“
In der Bundesrepublik sind Symbole von NS-Organisationen verboten. Die von 1933 bis 1945 im NS-Unrechtsstaat benutzte Reichskriegsflagge - sie zeigt das Eiserne Kreuz auf schwarz-weiß-rotem Grund - fällt ebenso nicht unter das Verbot von NS-Symbolen nach §86a des Strafgesetzbuches wie die Nationalflagge. Ohne Hakenkreuz ist keine eindeutige Zuordnung als Symbol des NS-Staats möglich. Das nutzen Menschen immer wieder, um antidemokratische Gesinnung zu zeigen.
Ein bestimmter Tag oder Parolen machen es deutlich
Da die Flagge in der öffentlichen Wahrnehmung eindeutig für die rechtsextreme Szene steht, könne aber auch beim Zeigen dieser Flagge der Tatbestand der Belästigung der Allgemeinheit erfüllt sein, wenn eine konkrete Provokationswirkung gegenüber der Allgemeinheit besteht, heißt es vonseiten der Polizei.
Urteil des Oberlandesgerichts
Schuldspruch im „Reichsbürger“-Prozess - aber keine Strafe
Kriege als Brandbeschleuniger
Verfassungsschutzbericht: Deutlich mehr Extremisten im Blick
Dies sei etwa der Fall, wenn die Flagge an einem bestimmten Tag, dem ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt - wie etwa der 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - gehisst werde. Weitere Begleitumstände könnten Demonstrationen mit dem Skandieren nationalsozialistischer oder ausländerfeindlicher Parolen sein.
EVB will rechtsextreme Symbolik umgehend entfernen
Was tun also mit dem Graffiti? Eine Sachbeschädigung ist es auf jeden Fall. Das bringt den Besitzer der Brücke ins Spiel: die Eisenbahnen- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, kurz EVB.
„Die Kollegen von der EVB Infrastruktur lassen die Schmierereien mit rechtsextremer Symbolik umgehend entfernen, beziehungsweise übermalen“, erklärt Pressesprecher Christoph Nagel auf TAGEBLATT-Anfrage. Die Farben der Reichsflagge neben einer Abkürzung, die auf den „Hitlergruß“ anspiele, fielen aus der Sicht der EVB in diese Kategorie.
Bild und Ortsangabe: Hinweise direkt an die EVB
Nagel bittet alle in der Region um Mithilfe: Wer an EVB-Strecken oder -Fahrzeugen Ähnliches entdecke, solle Hinweise per Mail mit Bild und Angabe der Position an info@evb-elbe-weser.de schicken.
Der Leser hofft nun auf eine schnelle Entfernung des Zeichens. Für ihn, der der Redaktion seinen Schriftverkehr zur Verfügung gestellt hat, ist es keine einfache Ordnungswidrigkeit oder nur Sachbeschädigung. Er möchte für solche Symbole im öffentlichen Raum sensibilisieren und wünscht sich mehr Strafmöglichkeiten, sofern Täter gefunden werden können, und konsequentes Handeln von allen.
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.