Justiz

TRichter schwer genervt: „Absolut keinen Bock auf dieses Gedöns“

Landgericht Oldenburg: Richter bietet bei schnellem Geständnis einen Straferlass an.

Landgericht Oldenburg: Richter bietet bei schnellem Geständnis einen Straferlass an. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Ein 67-Jähriger soll seine gehbehinderte Nachbarin beleidigt und ihr gesagt haben, dass sie ihm mal „die Eier kraulen“ könne. Der Fall landete jetzt vor Gericht.

Von Ole Rosenbohm 05.06.2026, 05:50 Uhr

Oldenburg. Mit Mord und Totschlag beschäftigen sich die Kammern am Landgericht Oldenburg, mit Steuerhinterziehern oder Räubern. Doch mitunter verirren sich auch Akten, die so gar nichts mit schwerer Kriminalität zu tun haben, auf die Schreibtische der Richter.

So geschehen aktuell bei einem Berufungsprozess zu Beleidigungen zwischen Nachbarn aus Elsfleth deutlich. Und Berufungsrichter Michael Herrmann machte deutlich, dass er wirklich Wichtigeres zu tun habe und „absolut keinen Bock auf dieses Gedöns“.

„Faules Schwein“, das „besser arbeiten gehen“ solle

Anhören musste sich das ein 67-Jähriger, dem im Verfahren vorgeworfen wurde, seine gehbehinderte Nachbarin als „faules Schwein“ bezeichnet zu haben. Sie solle „besser arbeiten gehen“, so seine Empfehlung, und sie könne ihm „die Eier kraulen“.

Gegen einen Strafbefehl über 25 Tagessätze Geldstrafe hatte der Angeklagte, der die Beleidigungen zunächst bestritten hatte, Einspruch eingelegt. Deshalb wurde vor dem Amtsgericht Brake verhandelt, das ihn nach einem wohl turbulenten, mit gegenseitigen Vorwürfen gespickten Zwei-Stunden-Prozess zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilte. Ungerecht, fand der Elsflether und legte Berufung ein. Und damit war der Fall beim Landgericht.

Der Fall hat eine Vorgeschichte, mit der sich auch die Geschädigte und ihre Mitstreiter wohl nicht für den Preis als „Mitmensch des Jahres“ bewerben würden. Dem Richter war das aus den Akten bekannt. Doch er machte klar, in der Verhandlung auf jegliche Turbulenzen und Vorgeschichten verzichten und sich allein mit der angeklagten Beleidigung beschäftigen zu wollen.

Das mit den Eiern will er nicht gesagt haben

Das Angebot: entweder ein schnelles Geständnis ohne Aussage der Geschädigten und Straferlass - oder eine ausführliche Verhandlung, die wohl auf Bestätigung der Geldstrafe hinausliefe. Nur zögernd und nach Beratung mit seinem Anwalt entschied sich der Angeklagte für die Geständnis-Variante. Allerdings beharrte er darauf, den Teil mit den „Eiern“ nicht gesagt zu haben.

So wurde es letztlich ein kurzer Prozess, an dessen Ende der Elsflether 35 Tagessätze Strafe kassierte - zehn mehr als ursprünglich im Strafbefehl standen. Unklar blieb, ob der an beide Seiten gerichtete Appell des Richters Gehör fand: „Sollten Sie sich künftig zusammenreißen, hat dieses Verfahren tatsächlich noch einen Sinn gehabt.“

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