Bodenmarkt für Landwirte soll gerechter machen
Landwirtschaftlich genutzte Fläche ist in Niedersachsen deutlich teurer geworden. (Archivbild) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen sind deutlich gestiegen. Die Landesregierung will daher gegensteuern.
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Hannover/Landkreis. Der Markt für landwirtschaftlich genutzte Flächen und Böden soll in Niedersachsen nach Plänen der rot-grünen Landesregierung gerechter werden. Ein funktionierender Bodenmarkt sei für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Bewirtschaftung von erheblicher Bedeutung, sagte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) in einer Mitteilung. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Handlungsdruck sei enorm, betonte die Ministerin.
Die Preise für Ackerland sind in Niedersachsen deutlich gestiegen in den vergangenen Jahren. 2023 kostete die Pacht für einen Hektar Ackerland im Schnitt 643 Euro im Bundesland, 2020 waren es noch 595 Euro, 2010 noch rund 350 Euro. Die Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grünland stiegen ebenfalls deutlich an, wie das Ministerium unter Berufung auf das Statistische Bundesamt mitteilte.
Wesentliche Eckpunkte der Gesetzesinitiative sind:
- Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen soll gestärkt werden. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So wird eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert (beziehungsweise Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht) vorgeschlagen.
- Neu hinzukommen soll eine Versagungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiliger Flächenanhäufung zur Aufrechterhaltung einer breiten Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenkonzentration.
- Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
- Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz geben. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, bei denen ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.
Das Gesetz soll auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird. (dpa/pm)