TA26: Entscheidung über Ausbau zum Autobahnzubringer fällt am Dienstag

Dieses Bild des Stader Luftfotografen Martin Elsen zeigt im Vordergrund die Rübker Straße kurz vor Buxtehude mit der Zufahrtsrampe zur Anschlussstelle Buxtehude-Mitte aus Blickrichtung Hamburg. Foto: Martin Elsen
Wird die Rübker Straße Autobahnzubringer für Buxtehude? Die Richter des Oberverwaltungsgerichts werden diese Frage am Dienstag beantworten. Der Prozessauftakt gab keine Hinweise, wie die Entscheidung ausfallen wird - dafür gibt es plötzlich eine weitere Alternative.
Buxtehude. Eine gewisse Ratlosigkeit macht sich bei allen Beteiligten breit. Auch Buxtehuder Bürger sind zur Berufungsverhandlung zum Ausbau der Rübker Straße nach Lüneburg gekommen. Nach sechs Stunden intensiver Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beendet der Vorsitzende Richter Dieter Schütte den Prozess mit dem Hinweis, dass der Tenor des Urteils am Dienstag in der Geschäftsstelle abzurufen sei. Es gibt zu diesem Zeitpunkt niemanden im Zuschauerraum oder bei den Prozessbeteiligten, dier sich eine Prognose zum Urteil zutrauen würde.
Der Vorsitzende Richter des auf solche Fragen spezialisierten siebten Senats des höchsten niedersächsischen Verwaltungsgerichts war mehrfach mit kritischen Tönen zum Planfeststellungsbeschluss zu hören, aber dann auch wieder mit Sätzen, die diese Kritik relativierten. Das war bei den Themen Lärmschutz, Bauarbeiten und Anliegerstraßen so.
Eine Stunde Verspätung, weil das Gericht nicht komplett war
Die Verhandlung begann mit einer Stunde Verspätung. Das Wetter war schuld. Die beiden Schöffen des fünfköpfigen Gerichts kamen zu spät. Alle anderen waren pünktlich beim Oberverwaltungsgericht eingetroffen. Die Interessen des Landkreises Stade als Planungs- und Genehmigungsbehörde vertraten Kreisbaurätin Madeleine Pönitz und der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Arne Kramer.
Die Hansestadt Buxtehude war als sogenannter Beigeladener durch den Ersten Stadtrat Ralf Dessel und Dorothea Röttger von der Stabstelle Recht vertreten. Für die Anwohner der Rübker Straße in Buxtehude saßen unter anderem Ulrich Felgentreu von der Bürgerinitiative Rübker Straße und Anwältin Roda Verheyen im Großen Saal des OVG. Die Zuschauerplätze waren zum großen Teil mit Anwohnern der Rübker Straße gefüllt. Rund 20 waren nach Lüneburg gekommen.
Höchststrafe für den Landkreis in der ersten Instanz
In Lüneburg ging es um die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade. Die Stader Richter hatten im November 2019 der Klage von vier Personen in einem spektakulären und in seiner Deutlichkeit völlig unerwarteten Urteil recht gegeben. Die Planung des Landkreises habe das Schutzgut Mensch im Verhältnis zum Schutzgut Tier nicht ausreichend berücksichtigt und Alternativen zum Ausbau der Rübker Straße nicht ausreichend geprüft, hieß es dort zur Begründung. Der zuvor in sechs Jahren erstellte Planfeststellungsbeschluss wurde aufgehoben.
Vor Gerichtsentscheid
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Vier Jahre später gab es jetzt in Lüneburg von der nächsthöheren Instanz dezente kritische Töne in Richtung der Stader Kollegen. Sie hätten angesichts ihrer fachlichen Kompetenz vielleicht zu viel zum Variantenvergleich gesagt. „Wir sind nicht die Planungsbehörde“, sagte der Vorsitzende Richter. Das könnte als Fingerzeig verstanden werden, weil dies im Stader Verfahren der zentrale Punkt war. Die Stader Richter hatten dem Landkreis als Beklagtem vorgeworfen, dass er die Alternativen zum Neuausbau der Rübker Straße zum Zubringer nicht ausreichend geprüft habe.
Auch der Wachtelkönig war beim OVG in Lüneburg wieder Thema
Auch in Lüneburg stand eine Frage wieder im Mittelpunkt: Sind Alternativvarianten, wie etwa die kleine Ostumgehung von der Autobahnanschlussstelle bis zum Kreisel Harburger Straße/Ostmoorweg, zu recht verworfen worden, weil sie das EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ am Rande tangieren? Richtlinien besagen, dass es sich bei 1600 Quadratmetern um einen Bagatellfall handelt, was akzeptabel ist. Es gibt eine Alternativtrasse, die 1800 Quadratmeter der Fläche des Vogelschutzgebietes braucht.
Hinzu kommt das Gebiet, das der lärmsensible Wachtelkönig verliert, weil Autos laut sind. In dieser Rechnung spielt es auch keine Rolle, dass es dort, wo die Alternative das Vogelschutzgebiet trifft, keine Wachtelkönige gibt. Der seltene Vogel ist die wertbestimmende Art für das Vogelschutzgebiet.

Die Verhandlung am OVG Lüneburg beginnt mit einstündiger Verspätung und am Ende erst einmal ohne Ergebnis. Foto: Wisser
Landkreis-Anwalt Sven Kreuter präsentierte in der Verhandlung noch eine Trasse, die im Planfeststellungsverfahren nicht geprüft wurde. Dieser Weg zur Autobahn kommt ganz ohne Berührungspunkte mit dem Vogelschutzgebiet aus, hat aber den Nachteil, dass im Polderweg nahe dem Baugebiet Feldmannweg zwei Häuser abgerissen werden müssten. Ob das eine gute Idee war? Das wertete Anwohner-Anwältin Roda Verheyen als Beweis, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft worden seien.
So geht es nach dem Urteil weiter
Wenn am Dienstag der Tenor für das Urteil feststeht, sind die Schritte für die beiden nächsten Tage festgelegt. Landrat Kai Seefried wird sich am Mittwoch mit der Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt treffen. Am Donnerstag folgt ein Gespräch mit BI-Sprecher Ulrich Felgentreu.