Rundfunkbeitrag: Warum er auch in Wohnwagen fällig werden kann

Steht immer und fährt nicht? Mit Anmeldung als Hauptwohnsitz? Dann könnte für diesen schicken Campingwagen auch der Rundfunkbeitrag fällig werden. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Wohnwagen sind kleine rollende Wohnungen - und haben oft auch ein TV-Gerät verbaut. Mitunter müssen Camper dafür auch Rundfunkbeitrag zahlen. Was hier gilt - kurz und knapp zusammengefasst.
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Ein Fernseher dürfte in den meisten Wohnwagen stehen. Doch wird dafür Rundfunkbeitrag fällig? Wenn der Wagen nur für Urlaubsreisen genutzt wird und nicht die ganze Zeit auf einem Campingplatz steht, dann nicht, klärt die Verbraucherzentrale Bayern auf.
Anderes kann gelten, wenn er dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt ist und nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. „Ist der Verbraucher in diesem Fall melderechtlich am Campingplatz erfasst, wie es bei Dauercampingplätzen häufig der Fall ist, dann gilt der Wohnwagen als Wohnung“, so die Fachleute. Und die Bewohner sind damit beitragspflichtig.
Wohnwagen als Zweitwohnsitz? Beitragsbefreiung beantragen
Denkbare Ausnahme: Der Wohnwagen ist nur ein Nebenwohnsitz. Dann gilt: Wer für eine Hauptwohnung in Deutschland schon Rundfunkbeitrag zahlt, kann für die Nebenwohnung eine Befreiung von der Beitragspflicht stellen.
Das muss den Verbraucherschützern zufolge aber binnen drei Monaten nach dem Einzug passieren. Denn automatisch beitragsfrei seien Nebenwohnungen grundsätzlich nicht, und wer den Antrag vergisst, könnte sich im Einzelfall mit Nachforderungen konfrontiert sehen.
Diese Versicherungen schützen Camper
Brände, Wildunfälle oder auch Diebstähle: Beim Camping kann so einiges schiefgehen. Doch wer die richtigen Versicherungen abgeschlossen hat, kann sich in diesem Zusammenhang viel Stress sparen. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, welche Policen für Camper sinnvoll sind.
Grundsätzlich kommt erst einmal die private Haftpflichtversicherung ins Spiel, wenn es um Schäden geht, die hauptsächlich andere betreffen. Das gilt etwa, wenn man das Camping-Equipment anderer beschädigt oder Brände verursacht. Aber sie fungiert quasi auch als Rechtsschutz, so der BdV. Denn sie prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und schützt vor unberechtigten Forderungen.
Von der Hausrat- zur Krankenversicherung
Wer campen geht, braucht oft auch so einiges an Ausrüstung. Da lohnt sich ein guter Versicherungsschutz für Inventar und Technik. So sind je nach Tarif neben Haushaltsgeräten auch Markisen, Solaranlagen oder Sportgeräte geschützt, erklärt der BdV. Deshalb sollten sich Camper erst einmal informieren, was ihre Hausratversicherung bereits alles abdeckt.
Vor einem Camping-Trip ins Ausland sollte man auch eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, empfiehlt der BdV. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung seien darin meist auch ambulante und stationäre Behandlungen sowie Rücktransporte eingeschlossen.